Kommunales Wahlrecht

Von welchen Staatsbürger-Pflichten redet ihr?

Das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ruft erneut die CDU-Hardliner auf den Plan. Das Wahlrecht sei mit der deutschen Staatsbürgerschaft und mit Pflichten verknüpft. Welche Pflichten gemeint sind, will aber niemand sagen. Nicht ohne Grund. Es gibt keine.

Von Dienstag, 22.04.2014, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 27.04.2014, 23:10 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Ta-taa! Da sind sie wieder. Die ach so wichtigen Pflichten deutscher Staatsbürger, die so wichtig sind, dass man damit alles ablehnen kann. Beispielsweise das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer. Die integrationsbeauftrage der Bundesregierung, Aydan Özoğuz (SPD), hatte es vor gut einer Woche in einem Interview mit der Welt am Sonntag als ein „wichtiges Instrument“ bezeichnet.

Kaum war die Tinte auf dem Zeitungspapier trocken, käuten auch schon die üblichen Verdächtigen ihre Argumente wieder. Allen voran die CDU-Hardliner wie Wolfgang Bosbach (CDU): Deutsche Staatsbürger hätten Rechte wie das Wahlrecht, aber sie hätten auch staatsbürgerliche Pflichten. „Warum sollte sich jemand um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bemühen, wenn er auch ohne Verleihung der Staatsangehörigkeit die vollen Rechte hat, ohne die Pflichten tragen zu müssen?“, sagte der CDU-Innen„experte“ der Welt.

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AfD applaudiert CDU
Applaus bekam Bosbach vom derzeit stärkstem Mitbuhler um Wählerstimmen am rechten Rand: der Alternative für Deutschland (AfD). Ein AfD-Sprecher meinte sogar, dass das Wahlrecht durch Pflichten aufgewogen werde, „die von Ausländern nicht erwartet oder gar verlangt werden können“. Dem Duo gesellte sich zuletzt auch der Bundesinnenminister hinzu. Thomas de Maizière (CDU) sagte im Gespräch mit dem SWR, das Wahlrecht hänge eng mit der Staatsbürgerschaft zusammen. Einigkeit auf breiter Flur also.

Worin sich die Herren aber einig sind, weiß niemand. Deutsche Staatsbürger haben Rechte. Die lassen sich ellenlang aufzählen: Versammlungsfreiheit, Vereinsfreiheit, Berufsfreiheit, Steuerfreiheit und sogar das Widerstandsrecht und viele Weitere sind tatsächlich nur Deutschen vorbehalten. Aber Pflichten? Welche Mehr-Pflicht hat ein deutscher Staatsbürger im Vergleich zu einem Ausländer?

Schweigen. Bitte!
Ein Blick in das Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, sagt man. In diesem Fall erweist sich diese Weisheit als nicht zielführend. Auch in der Fachliteratur ist nichts zu finden. Nur die Wehrpflicht taucht in älteren Auflagen noch auf, doch die wurde im Juli 2011 von einer CDU-Regierung ausgesetzt in Friedenszeiten. Und selbst wenn es mal brennen sollte, haben deutsche Staatsbürger das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Kriegsdienstverweigerung.

Welche Pflichten meint die CDU-AfD Koalition also? Wer diese Frage beantworten kann, soll vortreten oder für immer schweigen. Bitte!

Denn auf der anderen Seite gibt es nicht nur genug, sondern und vor allem überzeugende Argumente für das kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer. Ein gutes Beispiel hatte Özoğuz geliefert: Warum soll der seit 50 Jahren in Berlin-Tempelhof wohnende Sri-Lanker nicht über die geplante Flughafenbebauung mitentscheiden können, dafür aber der neu hinzugezogene Lette, Finne oder Zyprer? Nur weil letztere EU-Bürger sind? Wenn ja, was kann der Sri-Lanker dafür, dass sein Herkunftsland am Indischen Ozean liegt und nicht an der Nordsee?

Verbohrt oder Hochintelligent?
Grünen-Politiker Volker Beck kennt die Antwort: „Wie schon beim Doppelpass zeigt sich auch bei der Frage nach dem kommunalen Wahlrecht, wie verbohrt CDU und CSU sind, wenn es um demokratische Teilhabe für Menschen geht, die hier leben, aber sie oder ihre Eltern nach Deutschland eingewandert sind.“

Aber vielleicht tun die CDU-Politiker nur so. In Wahrheit sind sie hochintelligent und dumm sind die vielen Nicht-EU-Ausländer. Würden die mehrheitlich CDU wählen, würde man über die Pflichten gemeinsam lachen. Leitartikel Meinung

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  1. Sunuy nahk sagt:

    für mich sind es einfach eingefleischte faschisten das ist die antwort. ich bin hier geboren und aufgewachsen habe keinen eu pass. seit mein ganzen leben muss ich zu sehen wie gegen mich gehetzt wird und auch gegen mich politik betrieben wird. […]

  2. nagi sagt:

    einfache lösung , besorg dir nen deutschen pass , gründe ne partei und dreh den spieß um !

  3. Tazan sagt:

    Die letzten Jahrhunderte hat es keine Probleme damit gegeben, dass die Deutschen ihre Regierung wählen, die Franzosen ihre und die Türken ihre. Ich sehe auch Heute noch kein Problem damit. Also warum sollte man jetzt das Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer einführen, wenn man doch genau so gut auch als nicht-EU-Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen kann. Wer sich nicht von seiner alten Nationalität trennen kann, dem traue ich nicht zu zum Wohle Deutschlands zu wählen. Das ist einfach so! Und es ist ja nun echt nicht so, dass die Einbürgerung ein unüberwindbares Hindernis darstellt. Es ist lediglich das Hindernis in den Köpfen mancher Migranten das überwunden werden muss. Außerdem muss man davon ausgehen, dass wenn man jetzt ein Stück seiner Souveränität preis gibt es kurz drauf die nächste Anfrage mit ähnlich dreister Forderung gestellt wird. Und man weiss ja als deutscher Wähler, dass zu jeder noch so bescheuerten Forderung es immer eine Partei gibt, die versucht diese Wähler für sich zu gewinnen!

    Innerhalb der EU gibt es noch einen gewissen ausgleiche, aber alles was darüber hinausgeht ist meiner Meinung nach nicht nachzuvollziehen!

  4. Tazan sagt:

    Der Autor dieses Artikels könnte eigentlich den gleichen Artikel in ähnlich mokantem Ton über das Nationalitätsverständnis von Nicht-EU-Ausländern machen! Man könnte beispielsweise fragen, warum man denn unbedingt noch die alte Staatsbürgerschaft braucht, wenn man sein Land doch verlassen hat und angeblich in Deutschland wählen und mitbestimmen will. Das fände ich beispielsweise zum totlachen. Oder wären die Nicht-EU Ausländer bereit ihr Wahlrecht in der Heimat aufzugeben? Wohl kaum!

    Ich habe nichts dagegen, wenn jemand stolz auf seine Herkunft ist und seine Staatsbürgerschaft nicht abgeben will, aber dann soll er doch bitte auch so stolz sein und die Konsequenzen dafür tragen und nicht andere mit seinen verqueren Ideen belasten! Eigentlich lehne ich die AfD ab, aber bei dem Thema bin ich echt glücklich darüber, dass es sie gibt, denn allen anderen Parteien kann man bei solchen Fragen nicht mehr trauen!

  5. Merca sagt:

    @sunuy nahk
    Sie wissen doch wie man sich einbürgern lässt. Warum machen Sie das nicht? Und ist es nicht eher faschistisch zu denken, dass alle Faschisten sind, wenn die Menschen nicht das tun, was Sie von ihnen verlangen? Die Ablehnung des Wahlrechts für alle, kann nicht faschistisch sein ansonsten wären alle Staaten faschistisch, ihr Herkunftsland mit eingeschlossen!

  6. deutscher staatsbürger sagt:

    Ich wollte mich einbürgern lassen. Also weg mit der alten Staatsbürgerschaft und her mit nur der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Einbürgerungsbehörde hat mich nicht nur abgelehnt, sondern auch mein Leben zerstört. Ich mag es nicht, wenn man den Menschen hier in den Kommentaren so einen Unsinn schreibt, von wegen sie sollen sich einbürgern. Die, die es versuchen werden psychisch vergewaltigt. Ein Mensch wird hier geboren und wächst auf, wie all die anderen Menschen auch. Meine Erfahrung mit der Einbürgerung war eine Katastrophe. Ich werde von einigen Behörden terrorisiert, nur weil ich meine Menschenwürde behalten und meine Menschenrechte verteidigen will. Als Ausländer will man mir diese Rechte aber nicht geben. Und so soll ich eine Ablehnung bezahlen, mich ausgrenzen lassen, mich Jahre lang diskriminieren lassen. Da stimmt doch etwas nicht. Ihr habt doch überhaupt keine Ahnung wie Ausländer so in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden behandelt werden. Niemand hat das Recht, den Menschen hier so einen Unsinn vorzuwerfen.

    Hört doch bitte auf die Menschen auszugrenzen. Hört doch bitte auf die Menschen zu beschuldigen.

  7. Rasti sagt:

    @Merca, Tazan, Nagi:

    Es geht hier um das Kommunalwahlrecht, nicht um das Wahlrecht auf Landes- oder Bundesebene.

    Deswegen geht das Argument mit dem Wahlrecht in der Heimat in die Leere. In D lebende Ausländer können in der Regel nicht mehr in ihren ehemaligen Heimatgemeinden (wenn sie nicht sowieso in D aufgewachsen sind) mitbestimmen, wer Bürgermeister etc. wird. Warum sollten sie auch.

    Umgekehrt gibt es aber keinen sachlichen Grund, Nicht-EU-Bürgern das kommunale Wahlrecht zu verweigern bzw. sie zur Einbürgerung zu zwingen. Dass es das in anderen Staaten auch nicht gibt, ist kein Argument – dafür gibt es in vielen anderen Staaten die Möglichlichkeit, sich einbürgern zu lassen, ohne die alte Staatsangehörigkeit aufzugeben (was es in D so nicht gibt) und ebenfalls in vielen anderen Staaten bekommen dort geborene Kinder automatisch die dortige Staatsangehörigkeit (was es in D erst seit 2000 und auch nur eingeschränkt gibt). Der Zugang zur Staatsangehörigkeit ist dort also deutlich leichter.

    Und übrigens stimmt es auch nicht. Laut Wikipedia dürfen in folgenden Ländern auch Nicht-EU-Staatsangehörige unter bestimmten Voraussetzungen an Kommunalwahlen teilnehmen: : Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Ungarn.

  8. muslim sagt:

    Manomann, so viele Stammtischparolen lieber Tazan.
    Sie sind der lebende Beweis dafür, warum diese Debatte so absurd ist. Denn die meisten Staatsbürger, die sich so vehement gegen das Ausländerwahlrecht bei Kommunalwahlen wehren, haben oftmals weniger Ahnung von Staatskunde als der alteingesessene „Ausländer“ ohne deutschen Pass.

    „Die letzten Jahrhunderte hat es keine Probleme damit gegeben, dass die Deutschen ihre Regierung wählen, die Franzosen ihre und die Türken ihre.“
    Richtig. Und daran hat sich auch bis heute nichts geändert, das gilt für Bundestagswahlen immer noch. Bei Kommunalwahlen aber wird nicht die Regierung gewählt sondern kommunale Gemeindevertreter!

    „Also warum sollte man jetzt das Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer einführen, wenn man doch genau so gut auch als nicht-EU-Ausländer die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen kann. Wer sich nicht von seiner alten Nationalität trennen kann, dem traue ich nicht zu zum Wohle Deutschlands zu wählen.“
    Hmm.., weil wir vielleicht in der EU leben und hier seit vielen Jahren bereits Nicht-Deutsche in Form von EU-Ausländern das kommunale Wahlrecht haben und es nicht ersichtlich ist, warum diese eine stärkere Loyalität aufweisen sollen als Drittstaatsangehörige?
    Außerdem, was heißt denn bitte „zum Wohle Deutschlands wählen“?? Machen Sie sich mal keine Sorgen, welche Parteien das Volkswohl beeinträchtigen können entscheidet hier das BVerfG (Parteienprivileg).
    Und die besonders gefährlichen Parteien am rechten Rand würde bestimmt kein Ausländer wählen…

    Die eigentliche und berechtigte Frage von B. Kocamann, um welche besonderen staatsbürgerlichen Pflichten es sich denn handelt, hat übrigens immer noch keiner geantwortet.

  9. TaiFei sagt:

    Tazan sagt: 23. April 2014 um 11:43
    „Die letzten Jahrhunderte hat es keine Probleme damit gegeben, dass die Deutschen ihre Regierung wählen, die Franzosen ihre und die Türken ihre.“
    Jahrhunderte mit demokratischer Wahl in Europa? Da hat wohl jemand in Geschichte gepennt. Jahrzehnte passen da wohl eher.
    Ferner geht es überhaupt nicht um die Wahl von nationalen Regierungen. Es geht um Kommunalwahlen und das Missverhältnis, dass Nicht-EU-Bürger hier ausgeschlossen sind. Die Frage im Artikel: „Warum soll der seit 50 Jahren in Berlin-Tempelhof wohnende Sri-Lanker nicht über die geplante Flughafenbebauung mitentscheiden können, dafür aber der neu hinzugezogene Lette, Finne oder Zyprer?“ ist durchaus berechtigt.
    Tazan sagt: 23. April 2014 um 12:02
    „Man könnte beispielsweise fragen, warum man denn unbedingt noch die alte Staatsbürgerschaft braucht, wenn man sein Land doch verlassen hat und angeblich in Deutschland wählen und mitbestimmen will.“
    Die Frage ist einfach zu beantworten. Weil an der Staatsbürgerschaft in vielen Ländern auch Besitzansprüche gekoppelt sind. Warum sollen sich Nicht-EU-Bürger enteignen lassen, nur um an ihrem dt. Lebensmittelpunkt, wo sie zwar Steuern zahlen aber nicht mitbestimmen dürfen, zumal diese Frage für EU-Bürger eben gar nicht zur Debatte steht.

  10. Merca sagt:

    @TaiFei
    „Warum soll der seit 50 Jahren in Berlin-Tempelhof wohnende Sri-Lanker nicht über die geplante Flughafenbebauung mitentscheiden können, dafür aber der neu hinzugezogene Lette, Finne oder Zyprer?“ ist durchaus berechtigt.

    Weil ich als Deutscher auch in Finnland und Zypern wählen gehen darf, aber in Sri Lanka nicht! Das garantiert mir die EU! Außerdem bezahlen die Länder der beiden Beiträge in die Kassen der EU! Sie vergleichen Äpfel mit Birnen! Es macht nun mal ein großer Unterschied ob man aus einem Land innerhalb der EU kommt oder nicht! Zu behaupten man würde im Vergleich zum Finne diskriminiert werden, stimmt ganz einfach nicht, weil der Finne ja kein Ausländer ist!

    Der Autor des Artikels und Sie machen den gleichen Fehler wie immer, wenn es um solche frage geht wie: „Warum soll der seit 50 Jahren in Berlin-Tempelhof wohnende Sri-Lanker nicht über die geplante Flughafenbebauung mitentscheiden können, dafür aber der neu hinzugezogene Lette, Finne oder Zyprer?“
    Und das sind immer die gleichen 3 Schritte mit der sie versuchen ihre Forderungen durchzusetzen!
    1. Sie tun erst mal so als gäbe es keinen Unterschied zwischen EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger
    2. Dann behaupten sie, dass alle Nicht-EU-Bürger im Vergleich zu den EU-Bürgern diskriminiert werden
    3. Sie verlangen die gleiche Behandlung wie es den EU-Bürgern zusteht, obwohl sie keiner sind und Ihr Land keine Mitgliedschaft in der EU besitzt und dem entsprechend auch keine Beiträge bezahlt!

    Für mich klingt das nach Rosinenpickerei und einer ausgeprägten Finger-Hand-Mentalität! Es kann nicht sein, dass man unter den Unionsmitgliedern keine Privilegien geniessen kann ohne dass sich Nichtunionsmitglieder diskriminiert fühlen. Das ist Realitätsverweigerung! Und es ist extrem stark davon auszugehen, dass es nicht beim Kommunalwahlrecht bleibt, sondern dass kurz danach irgendwo anders wieder eine Diskriminierung gesehen wird! Man kann schon fast von einer Diskriminierungsindustrie sprechen, die sich zum Ziel gesetzt hat jegliche nationalen Privilegien abzuschaffen und in Deutschland eine Art Weltstaat zu errichten auf Kosten der Deutschen, denn irgendjemand muss es ja bezahlen! Dann soll man doch in Luxemburg und Skandinavien tun was sie für richtig halten, aber ich sehe keine Pflicht dazu! Und dankbar wird man sich danach doch eh nicht zeigen! Jedes Entgegenkommen wurde immer nur mit dem generieren von anderen Probleme quittiert und solange man sich am Thema des Kommunalwahlrechts reibt wird man zumindest bei anderen Themen nicht belästigt! Viel Spaß!

    @deutscher Staatsbürger
    Wenn Sie vielleicht ein bisschen konkreter hätten werden können bei der Beschreibung wie sie angeblich diskriminiert wurden, dann käme es glaubwürdiger rüber. Wurden Sie geschlagen oder hat man Ihnen kein Kaffee angeboten? Man weiss es nicht! Aber immerhin konnten Sie sich mal wieder über diese blöden Deutschen auslassen! Auch Ihnen weiterhin viel spaß bei der Diskriminierungssuche!