Arm durch Arbeit

Gute Berichterstattung über schlechte Integrationskurse

Die hervorragende Berichterstattung des Flensburger Tageblatts über „Staatliches Lohn-Dumping in der VHS“ hat dazu geführt, dass ein offenener Brief an 300 Volkshochschulen geschickt wurde, in dem die Missstände offengelegt wurden. Besonders das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist in die Kritik geraten.

Von Georg Niedermüller Freitag, 14.03.2014, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 18.03.2014, 22:31 Uhr Lesedauer: 7 Minuten  |  

Sehr geehrte Damen und Herren des Flensburger Tageblatts,
sehr geehrte Damen und Herren der Volkshochschulen,

vielen Dank für Ihren ausgezeichneten Bericht über „Staatliches Lohn-Dumping in der VHS“ vom 28.02.2014. Wir sind eine Gruppe von Lehrkräften, die sich seit fast drei Jahren mit dem Problem der Integrationskurse beschäftigt. Die Situation ist leider noch schlimmer als von Ihnen beschrieben.

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1. Scheinselbstständigkeit
Es liegt der Verdacht nahe, dass viele Leiterinnen und Leiter sich strafbar machen nach § 266a StgB, „Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgeld“. Leider sind die Gerichte dieser Auffassung bisher noch nicht gefolgt, aber die Begründungen der Gerichte sind ziemlich haarsträubend. Wer in einem Integrationskurs in einer VHS arbeitet, der ist nach unserer Meinung in die Betriebsabläufe eingebunden, er arbeitet gemäß den strikten Anweisungen, die das BAMF den Trägern gibt und die von den Trägern an die Lehrkräfte weitergeleitet werden. Hier von einer „selbstständigen Tätigkeit“ zu sprechen ist einfach nur der Tatsache geschuldet, dass die VHSn vom BAMF zu wenig Geld bekommen, um die Lehrkräfte fest anzustellen. Rechtlich verantwortlich sind aber einzig und allein die Leiterinnen und Leiter der VHSn. Scheinselbstständigkeit lässt sich nicht dadurch entschuldigen, dass eine VHS vom BAMF zu wenig Geld bekommt.

2. Kündigung bei Statusfeststellungsverfahren
Lehrkräfte, die ihren rechtlichen Status bei der Rentenversicherung Bund überprüfen lassen wollen und der Meinung sind, dass es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, erhalten bei VHSn keine Aufträge mehr. Andere Lehrkräfte wurden von ihren Trägern genötigt, einen Antrag auf Statusfeststellung zu unterschreiben und anzukreuzen, dass es sich um ein freiberufliches Arbeitsverhältnis handele. Ansonsten hätten sie den „Auftrag“ zu Unterrichten gar nicht erst bekommen. (Dieser Fall betrifft jedoch einen Träger des Internationalen Bundes).

3. Schaden der RV Bund beläuft sich auf 240 Millionen Euro
Wenn man berechnet, dass 15.000 Lehrkräfte neun Jahre lang nicht in die Rentenkasse einzahlen konnten, und die VHSn für sie auch nicht eingezahlt haben, dann ergibt sich eine Summe von ca. 240 Millionen Euro, die alleine durch die Integrationskurse nicht in die Rentenkasse eingegangen sind. Die Volkshochschulen schaden dem Sozialstaat und befördern die Altersarmut der Lehrkräfte.

4. Ansprüche auf Urlaubsentgeld werden von VHSn ignoriert
Nach den Mitteilungen, die wir von Lehrkräften bekommen haben, die in VHSn Integrationskurse geben, verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch so: Wer „arbeitnehmerähnlich“ beschäftigt ist, hat einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, allerdings ist es so, dass Personen, die diesen Anspruch geltend machen wollten, von ihrer VHS nicht mehr mit „Aufträgen“ bedacht wurden. Es soll angeblich eine einzige VHS in Deutschland geben, die gemäß dem Bundesurlaubsgesetz Urlaubsentgeld zahlt. (Nur in Berlin zahlen die VHSn Urlaubsentgeld, dort gibt es Sonderregelungen). Alle anderen VHSn ignorieren den rechtlich garantierten Urlaubsanspruch. Der Deutsche Volkshochschul-Verband hat uns dazu nur geschrieben, dass er keine Rechtsauskünfte zu Fragen des Urlaubsentgeldes gebe.

5. Schlechte Qualität der Integrationskurse
Für die Integrationskurse werden jedes Jahr über 200 Millionen Euro ausgegeben. An sich ist die Förderung eine sehr gute Sache, aber die Integrationskurse sind in ihrer derzeitigen Form nicht gut. Es gibt kein wissenschaftlich fundiertes Qualitätsmanagement, es gibt keine Beteiligung der Lehrkräfte und der TeilnehmerInnen an dem BAMF-eigenen Qualitätsmanagement. Das Curriculum wurde „von oben“ verordnet, der „Orientierungskurs“ ist weltfremd und untauglich. Das BAMF ist keine Bildungsinstitution und das Bundesinnenministerium ist kein Bildungsministerium. Der Rat für Migration hat gefordert, dass die Integrationspolitik vom Ministerium für Arbeit und Soziales geleitet werden soll, weil dieses Ministerium Erfahrungen mit der beruflichen Weiterbildung hat.

Die Kurse sind so organisiert, dass eine möglichst lange Verweildauer sich finanziell positiv auf den Träger auswirkt. Deshalb sitzen in den Kursen Menschen, die eigentlich schon an der Uni lernen könnten. Für die Job-Center stellen die Kurse einen Ort dar, wohin sie arbeitslose Ausländer abschieben können, um ihre Statistiken in Ordnung zu halten. Deshalb sitzen in den Kursen funktionale Analphabeten neben Unikandidaten, und für alle hat das BAMF ein Lernziel, nämlich das B1-Zertifikat, vorgesehen. Eine nähere Begründung, warum es für alle B1 sein muss, ist uns nicht bekannt. Wissenschaftler aus dem Bereichen „Deutsch als Zweitsprache“ oder aus den Bildungswissenschaften sind im BAMF-eigenen Qualitätsmanagement nicht vertreten.

Uns liegt eine bisher unveröffentlichte Studie vor, in der die Vermutung geäußert wird, dass eine Anhebung der Honorare der Lehrkräfte die Integrationskurse kaum verbessern würde, weil die vom BAMF vorgegebenen Strukturen der Kurse so schlecht sind. Jegliches Engagement der Lehrkräfte würde demnach durch die nachteiligen Strukturen (z.B. die zu große Heterogenität) zunichte gemacht.

6. Undurchsichtige Bezahlung der Träger durch das BAMF
Das BAMF bezahlt die Träger in einer recht willkürlichen Weise. Teilweise werden ganze Module nicht bezahlt, wenn das BAMF die Unterschrift des Teilnehmers nicht anerkennt. Nicht gezahlt wird, wenn der Teilnehmer nicht zum Unterricht erscheint, z.B. weil er einen Job gefunden hat. Das BAMF muss die Unterfinanzierung, deren Ursprung im Innenausschuss liegt, an die Träger weitergeben und Vorwände finden, damit für geleistete Arbeit nicht gezahlt werden muss. In den Kursen sitzen regelmäßig Teilnehmer, die fleißig Deutsch lernen, für die der Träger aber kein Geld bekommt. Vielleicht haben sie sich zu spät angemeldet oder es liegt ein anderer Formfehler vor, der das BAMF dazu berechtigt, den Träger für seine Arbeit nicht bezahlen zu müssen.

Diese Unwägbarkeiten wälzen die Träger dann auf die Lehrkräfte ab. Eine Firma hat sich vor Kurzem in einem offenen Brief gegen diese Praktiken des BAMF ausgesprochen und die Frage gestellt, wie man die Lehrkräfte unter diesen Bedingungen anständig bezahlen kann.

Von den Volkshochschulen ist uns ein solcher Einsatz, der auch die Interessen der Lehrkräfte im Blick hat, bis auf wenige Ausnahmen unbekannt. Besonders der Deutsche Volkshochschul-Verband ist völlig unkritisch gegenüber der Politik, weil man ja schließlich dankbarer Vertragspartner des BAMF ist. Der DVV wälzt das Problem lieber auf die Leiterinnen und Leiter der VHSn ab, denn die müssen die rechtlich bedenklichen Arbeitsverträge mit den Lehrkräften machen, nicht die Damen und Herren des DVV.

7. Politik ignoriert das Problem
Die Politik, besonders die SPD, ignoriert das Problem. Es hat zwar mal ein Fachgespräch in Berlin gegeben, aber die SPD, die 2005 zusammen mit den Grünen die Integrationskurse eingeführt hat, hat bis heute keine sinnvollen Vorschläge gebracht, wie das Problem gelöst werden kann. Diese Partei schlägt ein Honorar in Höhe von 26 € vor, also netto etwas mehr als den Hartz-IV-Satz. Frau Özoguz ignoriert unsere Anfragen dazu, wie sie als Integrationsbeauftragte dieses Problem zu lösen gedenkt. Aber die Kurse stellen ja auch genau das neoliberale Leitbild dar, welches SPD-Politiker wie die Herren Steinmeier, Steinbrück und Schröder mit ihrer Agenda 2010 favorisieren: Der Arbeitgeber, im vorliegenden Fall der Staat, sollte von lästigen Sozialabgaben weitgehend befreit werden, damit Arbeit billig wird und damit sich Arbeit für den Arbeitgeber wieder lohnt.

8. Feedback erwünscht
Wir freuen uns immer über Rückmeldungen und Feedback von Lehrkräften, aber auch von MitarbeiterInnen der Volkshochschulen. Es gibt auch bei den Volkshochschulen viele MitarbeiterInnen, die dieses Dumpinglohn-Modell nicht mehr wollen. Deshalb bitten wir besonders die MitarbeiterInnen der Volkshochschulen, uns ihre Sicht der Dinge mitzuteilen. Wir veröffentlichen alle Rückmeldungen anonym auf der Homepage http://integrationskurs.forumieren.com/f1-forum-der-ibp. Es werden weder Namen noch Orte genannt, es sei denn, Sie wünschen dies ausdrücklich.

Bitte beachten Sie auch den Erfahrungsbericht aus den Integrationskursen, in dem sehr detailliert und mit großer Sachkenntnis dargestellt wird, warum die Strukturen der Integrationskurse für eine Integration von MigrantInnen nicht zielführend sind. Statt eines BAMF-internen „Qualitätsmanagement“, das den Namen nicht verdient, brauchen wir eine breite Diskussion zwischen Lehrkräften, TeilnehmerInnen, Trägern und WissenschaftlerInnen aus den Bereichen Integration, Deutsch als Zweitsprache, und aus den Sozial- und Bildungswissenschaften. Wir verweisen deshalb noch einmal auf den Vorschlag des Rates für Migration, der sich „Für eine Neuordnung der Migrations- und Integrationsbelange auf der Bundesebene“ ausgesprochen hat. Aktuell Meinung

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  1. Wiebke sagt:

    Es ist wirklich eine Sauerei ohnegleichen. Als ich mich vor ein paar Jahren damit näher befasste, weil ich mir selbst so einen Job hätte vorstellen können, hab ich gleich nur den Kopf geschüttelt über die Bedingungen. Und nicht geglaubt, dass es heute noch immer so sein kann. Ich teile als Ex-VHS-Dozentin die Einschätzung, und zwar nicht nur in Bezug auf die Integrationskurse, dass an den VHS ein seeehr merkwürdiges Arbeitsklima herrscht, das Kritik und Kreativität gleichermassen unterdrückt und einem die Lust nimmt, an dieser eigentlich recht lobenswerten Einrichtung sich zu engagieren und zu unterrichten.

  2. Walter sagt:

    Wenn Ihr zu „Rückmeldungen und Feedback von Lehrkräften“ aufruft, denkt Ihr dann auch an die vielen VHS-Kursleiter, die keine Integrationskurse durchführen, sondern z.B. in den Bereichen politische Bildung, Kultur, EDV, Sprachen, Psychologie … arbeiten? Bei uns an der VHS Bremen erhalten die noch weniger (19 Euro/UE) als in IKs (23 Euro). Wie könnten wir die engagierten Einzelkämpfer dieser beiden Bereiche zusammenbringen? Antwort bitte an: http://de.groups.yahoo.com/group/wisoak30/messages Kurzlink = http://bit.ly/1nwl138

  3. Roswitha Haala sagt:

    Bei folgendem, erfolgreichen Prozess gegen Scheinselbstständigkeit bei der VHS Lüneburg, geht es zwar um eine Lehrerin im Bereich des 2. Bildungsweges/freiwillige Erwachsene, aber dieser Bereich betrifft auch Migrant_innen als Kursteilnehmende:

    Linda Sulimma hat ihren Prozess gegen die VHS Lüneburg auch in 2. Instanz beim Landesarbeitsgericht Hannover mit dem Anwalt ihres Vertrauens, den die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft/GEW nicht bezahlen wollte, gewonnen!!!

    Eine Revision ist nicht möglich.

    Die Volkshochschule wird verpflichtet ihr seit März 2013 ein angemessenes Gehalt (!) und alle Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen.

    Es betrifft den 2. Bildungsweg/Schulabschlusskurse, vorwiegend freiwillige Erwachsene. Vergleiche Integrationskurse!

    Mit ihrem Mut, das Risiko der (hohen) Kosten nach der GEW-Absage auf sich zu nehmen, hat sie vielen Anderen den Weg ins angemessen bezahlte Angestelltenverhältnis geöffnet!

    Es sind bereits einige weitere Prozesse anhängig oder in Vorbereitung. Nach Lindas 1. Urteil/Arbeitsgericht, anderenorts auch durch die GEW vertreten (s. GEW online). Nun, ein Leichtes dank Lindas Vorlage für diese GEW-Anwälte. Kann nix mehr so schief gehen, wie z.B. bei mir…. :-)

    Das Aktenzeichen beim Landesarbeitsgericht Hannover ist 6 Sa 595/14 .

    Zur Erinnerung und Kommentare lesen: http://www.landeszeitung.de › Lokales › Lüneburg
    Der damalige „bittere Sieg“ ist jetzt ein freudiger, denn die Kündigungsschutzklage wurde rechtzeitig von dem Anwalt ihres Vertrauens eingereicht.

    „Mein GEW-Anwalt“ hatte mich damals nicht über die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage informiert bzw. als „meine“ anwaltliche Vertretung, die ja rechtlich kompetent sein müsste, so wie es sich eigentlich gehört die Inititative dafür ergriffen.

    Aufgrund meiner anwaltlichen Erfahrungen, wäre ich schon längst raus aus der GEW! Aber, um die Prozesskosten nicht zurückzahlen zu müssen, muss ich die vorgegebene Frist einhalten!

    Roswitha Haala

  4. Kathrin Köhler sagt:

    Ich kenne beide Seiten: die der jahrelangen Kursleiterin und die der jetzigen Fachbereichsleiterin. Ich stimme allen Kursleitenden zu, die um mehr Geld und bessere Arbeitsbedingungen kämpfen. Was sehr sehr viele Kursleitende aber nicht wissen, ist, dass das Geld für die bessere Bezahlung auch irgendwo herkommen muss. Die VHS’en (und ich habe an mehreren VHS’en bundesweit gearbeitet) sitzen nicht darauf – eher im Gegenteil. Sie kämpfen in der Bildungsbranche. Die VHS’en haben ein bundeseinheitliches Leitbild, welches besagt „das sie Bildung jedem zugänglich machen müssen“ – das bedeutet: sie MÜSSEN die Kursgebühren klein halten, damit auch soziale Schwache noch Zugang zu Bildung haben. Andernfalls folgen sie ihrem Leitbild nicht mehr. Die Konsequenz: sämtliche Fördergelder werden gestrichen. Das hat dramatische Auswirkungen auf die finanzielle Stabilität. Einige VHS’en, besonders in ländlichen Regionen und strukturschwachen Gebieten, kämpfen von Jahr zu Jahr ums Überleben. All dies habe war mir damals als Kursleiterin überhaupt nicht bewusst, und ich habe Gespräche mit der VHS-Leitung geführt, die mir und meinen Kollegen sehr gerne mehr Honorar gezahlt hätten, wenn sie nur könnten.
    In meinen Augen ist dieses Problem nicht zwischen Kursleitenden und VHS’en zu klären. Das gehört auf politische Ebene. Dahin, wo entschieden wird, wie viel Bildung für eine Gesellschaft wert ist und wo von oben gefördert werden muss! Der Bund stellte allein für das Jahr 2015 einen Rekordwert von 15,3 Milliarden(!!!) Euro für Bildung und Forschung bereit. Leider kommt kaum etwas davon bei den VHS’en an. Und so bleiben sie mit dieser Problematik allein, obwohl der Bund aktuell die Worte Flüchtlingspolitik, Integration durch Sprachkurse und Fachkräftemangel groß schreibt. Traurig.

  5. Roswitha Haala sagt:

    Liebe Kathrin Köhler,

    dann wissen Sie auch, was eine angestellte, sozial abgesicherte Fachbereichsleiterin verdient. Kann sein, dass dies bei Ihnen nicht mehr in der Höhe ist, wie ich es von „meiner“ ehemaligen kenne.

    IntV-Integrationskurse sind nicht mit „normalen“ VHS-Kursen zu vergleichen, sondern besitzen härtere Bedingungen als im Schuldienst (vgl. Fach Englisch nach GER, Mittlerer Schulabschluss / Fachoberschulreife, Ziel B1 GER, 5 Schuljahre NRW und NDS).

    Der DVV rühmt sich als „größter Partner des BAMF“ (DVV-Stellungnahme Febr. 2007). Damit besitzt der DVV eine große Macht, die er nicht zugunsten einer angemessenen Bezahlung nutzt! Der DVV hat sehr gute politische Kontakte allein über Frau Rita Süssmuth. Von daher sitzt er nicht nur in der „Berliner Runde“ und in der Bewertungskommission direkt mit „der politischen Ebene“ zusammen!

    Für mich stellt sich eher die Frage, was die Spitze des DVV als „größter Partner des BAMF“ bzgl. politischer Kontaktebene mit verhindert / verhindern will, zu Lasten der Honorarkräfte in schulischen Kursen?

    Im Ramboll Kurzgutachten 2009 geben die VHSen an, die IntV-Integrationskurse durch Umfinanzierungen zu bestreiten. Dies können sie im Gegensatz zu den restlichen privaten Trägern. Daher war es ihnen z.B. zu meiner Zeit auch möglich, statt 15 € BAMF-Mindesthonorar (kein Bruttolohn!) z.B. 17,80 € Honorar zu bezahlen. (Ein Meister tut`s nicht unter 38 € – ländlicher Bereich – eher aufwärts.)
    Für priv. Träger schwierig, da sie allein durch die sittenwidrige BAMF-Pauschale Fachbereichsleitung, Bürokraft, Reinigungspersonal, Lehrkräftehonorar, Räume, Instandhaltungskosten etc. finanzieren müssen. Die VHSen sind „mit dieser Problematik“ also nicht „allein“, sondern sind politisch und wettbewerbsmäßig besser aufgestellt!

    Ich erwarte von so einem großen Verband, dass er moralisch positiv agiert und nicht politisch eng vernetzt, Bauernopfer (genannte Honorarkräfte) liefert.
    Kürzlich las ich im DaF-Forum, dass wieder eine Kollegin eine horrende Nachforderung der Rentenversicherung erhielt. Sie ihren Beruf von daher gar nicht mehr ausüben kann, denn er lässt sich einfach nicht finanzieren!

    Wo bleibt die Fürsorgepflicht des Staates für diese „Erfolgsgeschichte Integrationskurs“???
    Das, was IntV-Lehrkräfte im Orientierungskurs z.B. über Sozialversicherungen und Fürsorgepflicht der Arbeitgeber_innen lehren, gilt für sie selbst nicht. Politische Bildung wird zur persönlichen Farce.
    Ich bin sehr für Harmonie und gemeinsames Engagement, aber eben gemeinsam. Begegne ich Ausbeutung und Ungerechtigkeit, wachsen mir Hörner ;-) .

    Innenminister de Maiziere überlegt aktuell die Standards zu ändern: „Was muss ein Deutschlehrer können“: http://www.heute.de/
    „Was nun? Herr de Maiziere“ vom 02.09.2015 ca. zur 5.41 Minute.

    „Deutschlehrer“, 85 % der Lehrkräfte in IntV-Kursen sind Frauen. Das wäre schon ein „Deutschlehrerinnen“ wert! Wenn es für Lehrkräfte nicht reicht ;-) ! Aber vielleicht meint Innenminister de Maiziere wirklich „Deutschlehrer“ zwecks Männerquote…

    Macht positiv nutzen, dient der Gemeinschaft und hilft allen!

  6. Roswitha Haala sagt:

    Siehe auch Video einer jetzt Ex-Integrationskurs-Lehrerin:

    https://www.youtube.com/watch?v=BxQ3fOXAE54