Koalitionsvertrag
Adieu Mehrstaatigkeit
"Nein, ein Passerwerb ist kein Eid vor dem Kaiser", sagt Dmitri Stratievski und fordert die Mehrstaatigkeit für Migranten in Deutschland. Ein Blick auf den Koalitionsvertrag aus der russischsprachigen Community.
Von Dmitri Stratievski Montag, 02.12.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 26.10.2015, 14:47 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
August 2013, St.-Petersburg: 15 Frauen und Männer im Alter zwischen 20 und 45 Jahren stehen vor einem prachtvollen Tor des Winterpalastes. Hier residiert die Eremitage, eine der besten Kunstsammlungen der Welt. Neben der Kasse sind Eintrittspreise zu sehen. Von einem ausländischen Besucher wird viermal so viel verlangt wie von einem russischen Staatsbürger „nach Vorlage eines Personalausweises“.
Die Gruppe kam nach Russland zum Netzwerktreffen einer deutsch-russischen Initiative. Diese Menschen engagieren sich im sozialen Bereich wie beispielsweise bei der Hilfe für Straßenkinder und Drogenabhängige. Sie leben alle in Deutschland. Sie sprechen Russisch als Muttersprache, haben einen russischen Migrationshintergrund, sind in Russland geboren und zum Teil aufgewachsen. Trotzdem werden sie heute in St.-Petersburg als „Ausländer“ gesehen und sind verpflichtet, für das Ticket einige Euro mehr zu zahlen, weil sie in Deutschland eingebürgert worden sind und keinen russischen Pass mehr besitzen. Darüber hinaus haben sie etwa 100 Euro für ein russisches Visum und ca. 20 Euro für eine für die „Nichtrussen“ obligatorische Auslandskrankenversicherung gezahlt. In jeder Kultureinrichtung werden für sie Mehrkosten fällig. Eine Kleinigkeit? Das mag sein. Sie gilt jedoch als winziges Testlicht für ein uraltes Problem in der deutschen Gesellschaft.
Unser Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) wurde mit dem Ausfertigungsdatum 22.07.1913 versehen. Zum politischen Fundament wurde überdies das ius sanguinis („Blutsrecht“) gemacht. Seitdem sind viele Änderungen in Kraft getreten. Ein Grundsatz besteht aber weiterhin: Prinzipiell wird eine Staatsbürgerschaft zugelassen, die Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird streng beachtet.
Ausnahmen sind möglich, sie werden jedoch als Ausnahmen behandelt. „Man kann nicht zwei Herren dienen“, eine beliebte Begründung der Kontrahenten der Mehrstaatigkeit, hat ihren Ursprung in der Haltung der Deutschkonservativen Partei der Kaiserzeit. Der Spruch überlebte die Wilhelminische Zeit, beide Weltkriege und den Ost-West-Konflikt sowie Diktaturen und Demokratien. Er gehört immer noch zu einem integrativen Bestandteil der deutschen Gesetzgebung. Heute zeichnet sich ein neuer Anlauf dieser Altdebatte ab. Das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen macht die alte Weisheit anschaulich: Ohne Bewegung in den Köpfen, kommt unsere Gesellschaft im Hinblick auf die Mehrstaatigkeit nicht voran.
Während die Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion ihre alte Nationalität behalten können, müssen andere Zuwanderinnen und Zuwanderer aus dem GUS-Raum, einschließlich Ehegattinnen und Ehegatten der Russlanddeutschen, bei der Einbürgerung in Deutschland ihren ersten Pass abgeben. Auch jüdische Einwanderinnen und Einwanderer sind davon betroffen, da sie nur bis zum 1.1.2005 einbürgerungsrechtlich wie Flüchtlinge behandelt worden sind. Je nach Herkunftsland werden die Eingebürgerten mit vielerlei Schwierigkeiten in ihren Herkunftsländern konfrontiert.
Hier ist ein ABC für unsere Politikerin und Politiker. Die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit der meisten postsowjetischen Staaten ist kosten- und zeitaufwendig, vorausgesetzt, der Antragsteller hat bereits einen amtlich genehmigten Vermerk zum ständigen Wohnsitz im Ausland, der wiederum Zeit und Geld kostet. In manchen Fällen wird die Ausbürgerung sogar verweigert. Mit dem Verlust des Passes des Heimatlandes wird auch das Wahlrecht und damit verbundene Möglichkeit entzogen, Demokratisierungsprozesse im Land der Eltern als Wählerinnen und Wähler mitzugestalten.
Sieben von elf GUS-Ländern verlangen von einem deutschen Staatsangehörigen ein Einreisevisum. Hinzu kommen noch weitere Formalitäten wie Einladungen, Erklärungen und Versicherungsnachweise. Für ehemalige Staatsangehörige oder im Land Geborene gibt es keine Sonderregelung. Die Bearbeitungsfristen bieten kaum Möglichkeiten für eine spontane Reise, zum Beispiel im Todesfall in der Familie. In einigen Ländern wie Russland oder Aserbaidschan müssen sich die Gäste bei einer staatlichen Stelle registrieren. Die Gesamtkosten können im dreistelligen Bereich liegen. So wird die Reisefreiheit eingeschränkt und die Familien zerrissen.
Viele Russischsprachige haben sich selbständig gemacht, wie zum Beispiel in der Tourismusbranche oder im Export-Import-Bereich. Auch wenn sich die GUS-Staaten gegenüber dem Westen zunehmend öffnen, erleben die (dem Pass nach) „Nichteinheimischen“ mehrere Einschränkungen der Geschäftsfähigkeit. Zudem müssen sie spürbare Summen für eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, notarielle Beglaubigungen etc. investieren. Schwierigkeiten gibt es beim Immobilienverkauf (Die nach der Wende privatisierten vormals staatlichen Wohnungen sind oftmals das einzige Vermögen in der alten Heimat) und bei Erbansprüchen.
Im Feudalismus gab es keine Staatsangehörigkeit, geschweige denn etwas von einer Doppelpass-Regelung. Ein Vasall schwor seinem König Treue und Gehorsam. Das galt als Zugehörigkeits- und Loyalitätsmerkmal in einer Hierarchie, da der Oberherr gewisse Ängste vor einem Komplott der Adligen hatte. Unsere heutige Gesellschaft ist ein Stückchen weit vorangekommen. Die Ängste erinnern an die Zeit von Ludwig und Karl. „Mehrstaatigkeit widerspricht klar unseren Integrationszielen und begünstigt die Bildung von Parallelgesellschaften“, so Bayerns CSU-Innenminister Joachim Herrmann im April dieses Jahres. Nein, ein Passerwerb ist kein Eid vor dem Kaiser. Ein Russe, ein Jude oder ein Kasache, deren Wahlheimat modernes europäisches Deutschland ist, träumt nicht von einer Parallelgesellschaft. Er will Teil einer Gesellschaft sein, die seine Bedürfnisse, rechtliche und mentale Bindungen an ihr Herkunftsland respektiert. Aktuell Meinung
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Der Spruch „Niemand kann zwei Herren dienen“ soll uns wohl daran erinnern, daß auch heutige Deutsche keine wirklichen Bürger, sondern nur Untertanen (oder „Wahlvolk“) sind, nämlich Untertanen der Raubtierkapitalisten, deren bewaffneter Arm der Staat ist. – Nein! Eigentlich sollte der Staat zum Dienste des Bürgers da sein, und nicht der Bürger, um dem Staat als treuer und loyaler Untertan zu dienen. Der Staatsbürger sollte seine Loyalität nicht zum Nulltarif verschenken, sondern „seinem“ Staat nur dann gewähren, wenn dieser die in ihn gesetzten Erwartungen und seine Versprechen erfüllt. Oder sollte es andernfalls nicht auch Bürger mit deutschem Paß geben dürfen, die „ihrem“ Staat gegenüber nicht loyal sind?
Abgesehen von der kapitalismuskritischen Debatte (auch ein großes Thema), würde ich sagen, dass jede/r Einbürgerungsbewerberin/-er eine Loyalitätserklärung (Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung) persönlich abgibt. So gelten unsere Grundwerte als anerkannt.