Wahlprüfsteine Bundestagswahl 2013 (1/15)
Sprachnachweis für Partner aus Drittstaaten beim Ehegattennachzug
Welche Partei wollen Sie bei den Bundestagswahlen 2013 wählen? Sind Sie noch unentschlossen? Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften hat die Parteien nach ihrer Ausländer- und Integrationspolitik befragt und MiGAZIN veröffentlicht die Antworten. Heute: Ehegattennachzug.
Dienstag, 30.07.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 05.08.2013, 1:30 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Welche Maßnahmen planen Sie bezüglich des Sprachnachweises für Partner aus Drittstaaten, die nach Deutschland nachziehen wollen? Setzen Sie sich für eine Änderung der aktuellen gesetzlichen Vorgaben ein?
CDU/CSU
Sprache ist der wichtigste Schlüssel zur Integration. Die Möglichkeit, die Sprache bereits im Ausland zu erlernen, ist eine große Chance, sich zügig und gut zu integrieren. Die „vorausschauende Integration“ soll vielen Menschen die Möglichkeit geben, sich gut und umfassend auf das Leben in Deutschland vorzubereiten. So wird auch die Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle in Deutschland erleichtert. Diese Maßnahmen begrüßen viele Ehepartner. Daher wollen wir die „vorausschauende Integration“ mit Angeboten bereits im Herkunftsland verstärken.
SPD
Wer hier lebt, soll Deutsch können. Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion 2005 mit dem damaligen Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen bundesweit einheitliche Integrationskurse eingeführt. Auch wurde eine Regelung für Migranten geschaffen, die zu ihren Ehegatten nach Deutschland ziehen: Sie sind, sofern sie keine ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache haben, verpflichtet, nach Ankunft in Deutschland einen Integrationskurs zu besuchen. Dessen Ziel sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER).
Im Jahr 2007 wurde der Ehegattennachzug auf Druck unseres seinerzeitigen Koalitionspartners CDU/CSU reformiert. Seitdem müssen nachzugswillige Ehegatten schon bei Beantragung eines Visums, also vor der Einreise, einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Gefordert wird das – unter dem im Integrationskurs angestrebten Niveau liegende – Niveau A 1 GER. Ziel war es, Zwangsehen zu verhindern.
Doch kritisierten schon damals viele SPD Abgeordnete die Regelung. Die SPD Bundestagsfraktion trug sie im Rahmen eines Kompromisses dennoch mit, um im Gegenzug eine Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete zu erwirken. Heute zeigt sich: Es fehlen empirische Belege dafür, dass der Spracherwerb im Ausland Zwangsehen verhindern konnte. Vielmehr sind viele Fälle dokumentiert, in denen es Ehepartnern in freiwillig geschlossenen Ehen langfristig unmöglich ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu leben. Das ist unverhältnismäßig.
Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion im März 2012 einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach das Erfordernis des Sprachnachweises vor Einreise aufgehoben werden soll. Allerdings soll folgende geltende Regelung beibehalten werden: Der nachziehende Ehegatte muss einen Integrationskurs nach der Einreise nach Deutschland besuchen, sofern er keine Deutschkenntnisse auf dem Niveau B 1 hat. Einzelheiten finden sich im Gesetzentwurf auf BT-Drs. 17/8921. Wir sehen in der natürlichen Zwei- oder Mehrsprachigkeit ein wichtiges Potential, dass durch eine gezielte sprachliche Förderung realisiert werden kann.
Die Grundlagen der Mehrsprachigkeit müssen schon in der Kita gelegt werden, aber auch die Schulen müssen einen Beitrag leisten. Es gilt, gemeinsam mit den Eltern die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn ihrer Kinder zu schaffen.
Kitas sind frühkindliche Bildungseinrichtungen mit einer Vielzahl von Angeboten für Kinder und deren Familien. Dazu gehört die individuelle Förderung aller Kinder, einschließlich der gezielten Sprachförderung zur besseren Integration von Kindern. Denn der Beherrschung der deutschen Sprache kommt eine Schlüsselrolle bei der Bildungsteilhabe zu.
Weiter bieten Familienzentren wichtige Angebote der Elternbildung und Elternberatung an.
Grüne
Die grüne Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Sprachnachweises für Partner aus Drittstaaten in den Deutschen Bundestag eingebracht – leider wurde dieser von der schwarz-gelben Koalition abgelehnt (BT-Drs. 17/1626).
FDP
Sprache ist das zentrale Element der Integration. Daher halten wir es für richtig, dass Kenntnisse der deutschen Sprache beim Nachzug nachgewiesen werden sollen. Die Voraussetzungen dürfen aber nicht derart hoch sein, dass sie nur in Ausnahmefällen erfüllt werden können; vielmehr muss aufgrund des besonderen Schutzes von Ehe und Familie im Grundgesetz die Ausgestaltung so einfach wie möglich ausfallen. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass es oftmals keine Spracherwerbsmöglichkeiten vor Ort gibt, Prüfungen nur in extremer Entfernung oder zu hohen Preisen abgelegt werden können. Flexibilität und die Berücksichtigung von Härtefällen sind daher unerlässlich.
Die Linke
DIE LINKE. hat die von CDU/CSU und SPD im Jahr 2007 beschlossene Beschränkung des Ehegattennachzugs durch Sprachanforderungen im Ausland von Beginn an scharf kritisiert. Aus unserer Sicht sind die im Gesetzgebungsverfahren vorgegebenen Gründe (Bekämpfung von Zwangsehen, bessere Integration) lediglich vorgeschoben. Tatsächlich geht es um eine sozial selektive Beschränkung des Familiennachzugs, denn vor allem der Zuzug von sozial ausgegrenzten und bildungsbenachteiligten Menschen wird erschwert oder in Einzelfällen auch verhindert.
Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2013: Die Antwort welcher Partei überzeugt Sie am meisten?Die Linke (40%) Die Grünen (21%) SPD (18%) CDU/CSU (16%) FDP (4%)Wird geladen ...
Es war und ist ein Kernanliegen der Fraktion DIE LINKE, diese inakzeptable, verfassungs- und EU-rechtswidrige Regelung wieder rückgängig zu machen. Weit mehr als ein Dutzend kritischer Anfragen hat die Fraktion zu dieser Thematik an die Bundesregierung gerichtet, immer wieder konnte dadurch eine mediale Aufmerksamkeit für das Thema erreicht werden. Auch mit parlamentarischen Anträgen verfolgt DIE LINKE. das Ziel einer Rückgängigmachung weiter (vgl. Bundestagsdrucksachen 17/1577 und 17/8610).
Schließlich konnten wir durch die Übersetzung einer wichtigen Stellungnahme der EU-Kommission ins Deutsche zu einem Wandel in der Rechtsprechung beitragen: Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Rechtsauffassung der Kommission zur Kenntnis nehmen musste, war es gezwungen, seine bisherige Rechtsprechung zu korrigieren, wonach die deutsche Regelung angeblich ohne jeden Zweifel mit EU-Recht vereinbar sei. Der Europäische Gerichtshof wird hoffentlich bald über diese Frage entscheiden. Die unverhältnismäßig strenge deutsche Regelung verstößt nach unserer festen Überzeugung gegen verbindliches EU-Recht.
Zudem verstößt sie gegen das Verschlechterungsverbot des EWG Türkei-Assoziationsrechts und ist mithin auf türkische Staatsangehörige – die Hauptzielgruppe – eigentlich nicht anwendbar. Die Politik sollte im Interesse der Menschen unverzüglich handeln und grundsätzlich umkehren in der Migrations- und Integrationspolitik. Statt auf stete Verschärfungen, Restriktionen, Strafandrohungen und Zwang setzt DIE LINKE auf eine konsequente Förderung des freiwilligen Spracherwerbs unter qualitativ hochwertigen Bedingungen. Sprache darf kein Mittel der Ausgrenzung sein! Dieser Grundsatz gilt für uns sowohl bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln als auch im Einbürgerungsverfahren. Leitartikel Politik
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Auszug aus dem Artikel:
„Es fehlen empirische Belege dafür, dass der Spracherwerb im Ausland Zwangsehen verhindern konnte. Vielmehr sind viele Fälle dokumentiert, in denen es Ehepartnern in freiwillig geschlossenen Ehen langfristig unmöglich ist, die eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu leben. Das ist unverhältnismäßig.“
Daran bestand schon vorher kein Zweifel. Das Vorhandensein von deutsche Sprachkenntnissen verhindert keine Zwangsehen….lebensweltfremde Politik!
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