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Baden-Württemberg

Bundesratsinitiative für die doppelte Staatsbürgerschaft beschlossen

Für die doppelte Staatsbürgerschaft und gegen die Optionspflicht. Mit einem Gesetzesentwurf möchte die Baden-Württembergische Landesregierung eine Bundesratsinitiative starten. Die bisherigen Regelungen seien diskriminierend und integrationsfeindlich.

Donnerstag, 16.05.2013, 8:29 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 22.05.2013, 0:20 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Die Baden-Württembergische Landesregierung hat am Dienstag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung zentraler Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundesrat einzubringen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) betonte: „Da die Bundesregierung die Augen vor der Realität unserer Einwanderungsgesellschaft verschließt, müssen jetzt die Länder handeln. Es ist höchste Zeit, faktische Einbürgerungshemmnisse, die in vielen westlichen Staaten längst kein Thema mehr sind, auch in Deutschland zu beseitigen.“

Im Mittelpunkt steht laut Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) dabei der bereits brüchig gewordene Grundsatz, wonach ein Deutscher neben seinem deutschen Pass keine weiteren Nationalpässe besitzen darf. In anderen Ländern ist die Hinnahme von Mehrstaatigkeit weder für den Staat noch für die Betroffenen ein Problem. So wird in den USA toleriert, dass die Neubürger ihre alte Staatsangehörigkeit beibehalten. Auch in Europa ist der Trend eindeutig: Frankreich, die Niederlande, Belgien und andere Staaten sind hier liberaler. Im europäischen Vergleich rangiert Deutschland am Ende der Skala.

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Keine plausiblen Gründe
Zudem gibt es bereits heute in Deutschland vielfache gesetzliche Durchbrechungen des Mehrstaatigkeitsverbots, zum Beispiel für hier lebende EU-Staatsangehörige und für Kinder mit binationalen Eltern. Öney: „Diese Ungleichbehandlung ist diskriminierend für diejenigen, die ihren bisherigen Pass abgeben müssen.“ Dabei gehe es nicht darum, in Umkehrung der heutigen Gegebenheiten aktiv die Mehrstaatigkeit zu propagieren. Doch gebe es auch keine plausiblen Gründe, Ausländern, die sich in Deutschland gern einbürgern lassen würden, die Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit zu verwehren. Studien zeigten, dass viele von ihnen gerade wegen des drohenden Verlustes ihres bisherigen Passes letztlich eine Einbürgerung scheuten.

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Eine in dieser Frage liberalere Einbürgerungspraxis hat aus Sicht der Landesregierung nur Vorteile: für die Behörden weniger Verwaltungsaufwand, für die Einbürgerungswilligen kürzere und günstigere Verfahren. Zudem kommen Studien der OECD und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu dem Schluss, dass höhere Einbürgerungszahlen die Integration des bislang nichtdeutschen Bevölkerungsanteils verbessern.

Optionspflicht = Staatsbürgerschaft auf Zeit
Mit der Zulassung von Mehrstaatigkeit sieht die Bundesratsinitiative auch die Abschaffung der sogenannten Optionspflicht für hier geborene Kinder ausländischer Eltern vor. Öney: „Die Optionspflicht entspricht nicht der Realität einer modernen Einwanderungsgesellschaft. Sie schafft nicht nur Deutsche erster und zweiter Klasse, sondern auch Staatsbürger auf Zeit.“ Aus Verwaltungssicht sei die Optionsregelung ebenfalls nicht sinnvoll. Dadurch entstehe in den zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörden ein enormer Beratungs- und Bürokratieaufwand.

In diesem Jahr werden die ersten optionspflichtigen Migrantenkinder mit doppelter Staatsangehörigkeit 23 Jahre alt. Damit verlieren sie unter Umständen ungewollt ihren deutschen Pass, den sie nur in einem neuen Einbürgerungsverfahren wieder erlangen können. Mehrere Fälle sind bundesweit bereits bekannt geworden. Ministerpräsident Kretschmann betonte: „Wir sollten die Optionsregelung abschaffen und nicht weiter auf dem Rücken der Jugendlichen und der Behörden ein Experiment fortsetzen, das keine Gewinner, sondern nur Verlierer kennt.“ (hs) Aktuell Politik

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