Jobcenter

Nehmen Sie Ihr Kopftuch ab! Sonst …

Frauen mit Kopftuch gelten am Arbeitsmarkt als schwer vermittelbar. So auch Hatice. Deshalb wurde sie vom Jobcenter aufgefordert, ihr Kopftuch abzunehmen. Ihr Fall zeigt, wie die Bundesagentur für Arbeit solchen Fällen nachgeht - oder auch nicht.

Von Donnerstag, 14.02.2013, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 20.02.2013, 6:30 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Frauen, die ein Kopftuch tragen, gelten am Arbeitsmarkt schwer vermittelbar. So auch Hatice 1 (36), Mutter zweier Kinder. Sie ist seit über 15 Jahren in Deutschland und deutsche Staatsbürgerin. Seit etwa drei Jahren arbeitet sie als Springerin in Küchen von Kindergärten, räumt auf, putzt und spült. Sie wird gerufen, wenn eine Arbeitskraft gebraucht wird. Wenn nicht, hat Hatice Zeit, nach einem festen Job zu suchen.

„Bäckereien und große Supermarktketten wollen mich wegen meinen Kopftuch nicht einstellen“, berichtet sie dem MiGAZIN. „Ich habe schon viele Bewerbungen verschickt. Das Ergebnis ist immer das Gleiche. Sobald der Arbeitgeber mein Kopftuch sieht, bekomme ich eine Absage.“ Das weiß auch das Jobcenter in Duisburg Mitte.

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Nehmen Sie das Kopftuch ab!
Deshalb habe die Sachbearbeiterin sie aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Wenn sie keinen Job bekomme, müsse sie das tun, sonst drohten Sanktionen in Form von Leistungskürzungen. Das möchte Hatice nicht hinnehmen und kontaktiert das MiGAZIN. „Ich habe aber Angst, dass ich schikaniert werde, wenn Sie darüber berichten“, sagt sie am Telefon und fügt hinzu: „Ich möchte aber auch nicht, dass die so mit Menschen umgehen. Schließlich bin nicht ich das Problem, sondern die Arbeitgeber, die mit meinem Kopftuch nicht klarkommen“.

Das MiGAZIN fragt beim Jobcenter nach. Nach Schilderung des Vorfalls möchten wir wissen, ob eine solche Sanktionsandrohung rechtlich zulässig ist. Die Pressesprecherin muss nachdenken und leitet die Antwort schließlich ab: Da die Diskriminierung nicht vonseiten der Kundin, wie Arbeitsuchende bei Jobcentern genannt werden, ausgehe, sondern vom Arbeitgeber, würde die Aufforderung zur Abnahme des Kopftuchs ja bedeuten, dass das Jobcenter diese Diskriminierung sogar unterstützt. Das gehe gar nicht.

Klar, dass die das nicht zugeben
Ein Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin sei nicht möglich. Aber der zuständige Bereichsleiter habe sich eingeschaltet. Er erklärt, welche Maßnahmen und Schulungen das Jobcenter bereits durchgeführt habe, um die interkulturelle Kompetenz der Mitarbeiter zu steigern. Er könne sich die Androhung einer Sanktion wegen der Nichtabnahme des Kopftuchs nicht vorstellen. Zwar würden Kopftücher thematisiert, wenn es vom Kunden explizit angesprochen werde, doch würde in solchen Fällen allenfalls beraten, was man tun könne. Das Jobcenter beschäftige selbst Mitarbeiterinnen mit Kopftuch. Außerdem bestreite die zuständige Mitarbeiterin die Vorwürfe. Daher sehe er keinen Grund, Maßnahmen zu ergreifen. Ob die Vorwürfe von Hatice aus der Luft gegriffen seien, kann er nicht beantworten.

Darüber kann Hatice nur lachen: „Ich kenne zwei weitere Frauen mit Kopftuch, die beim Jobcenter in Duisburg Mitte aufgefordert wurden, ihr Kopftuch abzunehmen. Mein Fall ist kein Einzelfall. Und dass die so etwas nicht zugeben, ist klar.“

Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg versichert dem MiGAZIN, dass so etwas „natürlich nicht geht. Das verstößt klar gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“, so eine Sprecherin. Und wenn ein Jobcenter dagegen verstoße, tue sie das in Eigenregie. Eine Anweisung zu einem solchen Verhalten gebe es vonseiten der Bundesagentur definitiv nicht. Auch sei bis heute kein vergleichbarer Fall bekannt geworden.

Ob die Bundesagentur tätig werde, wenn Fälle dieser Art bekannt werden. „Natürlich, wir leiten das weiter an unsere Prüfer. Die erkundigen sich vor Ort, überprüfen den Vorfall und weisen das Jobcenter bei Anlass entsprechend zurecht“, so die Auskunft am Telefon. „Auch in diesem Fall?“, haken wir nach. „Ja, auch in diesem Fall“, wird uns versichert. Wir legen auf, ohne dass sich die BA nach dem Sitz des Jobcenters oder dem Namen der zuständigen Sachbearbeiterin erkundigt.

Hatices Problem gelöst
Später berichtet Hatice dem MiGAZIN über ihren letzten Besuch beim Jobcenter: „Nach Ihrem Anruf wurde ich ganz anders behandelt“, freut sie sich. Die Sachbearbeiterin sei „ungewohnt höflich und nett“ gewesen. Das Kopftuch habe keine Rolle gespielt. Ihr Problem sei gelöst – einen Job habe Sie aber immer noch nicht.

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  1. nirvana sagt:

    „Hatices Problem gelöst (?) – einen Job hat sie noch immer nicht“

    Ist es wirklich so erstrebenswert, dass die Sachbearbeiter im Jobcenter „ungewöhnlich höflich und nett“, aber dafür unehrlich sind.

    Kein Anhänger einer bestimmten Religion oder Weltanschauung kann in einer Gesellschaft mit Meinungspluralismus erwarten, dass das eigene religiöse oder weltanschauliche Zeichen ungeteilte Begeisterungsstürme auslöst.

    Bei Religionen sollte es um innere Werte und Ideale gehen. Wer Äußerlichkeiten, wie ein bestimmtes Kleidungstück völlig unverzichtbar hält, grenzt sich selbst aus und ist kein Diskriminierungsopfer.

  2. aloo masala sagt:

    @nirvana

    Sie schreiben:


    Wer Äußerlichkeiten, wie ein bestimmtes Kleidungstück völlig unverzichtbar hält, grenzt sich selbst aus und ist kein Diskriminierungsopfer.

    Das kann ich natürlich nicht unwidersprochen durchgehen lassen. Wer ausgrenzt, sollte dazu auch stehen und nicht die Schuld den Ausgegrenzten zuschieben, wenn sie von ihren Grundrechten Gebrauch machen. Denn es liegt in der Natur der Ausgrenzung und Diskriminierung bis hin zum Rassismus, dass die Grenze zwischen „uns“ un den „anderen“ durch reale als auch fiktive Äußerlichkeiten definiert wird.

  3. Cengiz K sagt:

    …ungeteilte Begeisterungsstürme auslöst…

    eine faire und für Menschen würdige Behandlung, wie sie in sämtlichen staatsbildenden Schriften verfasst sind, wäre für den Anfang auch ausrecihend.. Dann können benachteiligte und diskriminierte Menschen mit „Rassismushintergrund“ Ihnen gefallen sollen wollen, frei nach Frau Ates..

  4. mahdi sagt:

    das ist wirklich unverschämt, wie in Deutschland mit andersgläubigen Menschen umgegangen wird. Ob jemand ein Kopftuch trägt, ist eine persönliche Entscheidung die es zu respektieren gillt. Wenn das Jobcenter nicht in der Lage ist, alle Arbeitssuchenden gleich zu behandeln, dann ist diese Organisation nutzlos.

    Möge der Allmächtige alle Menschen, egal welcher Herkunft oder welches Glaubens, vor den diskriminierenden Behörden in diesem Land verschonen, und diese Menschen die diskriminieren rechtleiten.

  5. Ute Fabel sagt:

    @ Helmut Tedden
    „Niemand darf aufgrund seines Glauben, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt werden“
    Ich lebe in Österreich, wo die rechte FPÖ Wahlergebnisse von über 20 Prozent erzielt. Viele Abgeordnete dieser Partei sind Burschenschafter. Sind Sie der Meinung, dass das Arbeitsamt bzw. Firmen auch das Tragen von Burschenschafterkappen akzeptieren muss? Ich wäre da generell etwas vorsichtig, bei der Kritik an umstrittenen religiösen und politischen Symbolen immer gleich von einer „Diskriminierung“ zu sprechen.

  6. Na und? sagt:

    „Nehmen Sie ihr Kopftuch ab, sonst…“

    …muss der Jobcenter eine vierstellige Entschädigungssumme nach § 15 AGG blechen.

    http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-cottbus-urteil-13u3713-bewerbung-ablehnung-kopftuch-entschaedigung/

  7. FM sagt:

    Wenn man schon mibekommt, dass man vermutlich wegen Kopftuch oder Burka keinen Job bekommt, bedarf es bei tatsächlich vorliegendem Wunsch zu arbeiten keiner Aufforderung das Kleidungsstück abzulegen. Jeder 5 jährige würde selbständig realisieren, dass Anpassung erforderlich ist und entsprechend handeln sofern er sein Ziel wirklich erreichen will. Aber schön auf Toleranz auf der anderen Seite pochen und sich selbst kein Stück bewegen. Als Arbeitsvermittler würde ich mich weigern, mit einer Burkaträgerin überhaupt zu reden, aufgrund des respektlosen weil verhüllten Auftretens mir gegenüber.