Bades Meinung
Denkfehler vom Amt: das unnötige Schicksal der russischen Juden in Deutschland
"Die jüdische Zuwanderung trug eindeutig Züge einer Elitenwanderung - und ihr Potential wurde auf verheerende Weise verschleudert", schreibt Prof. Klaus J. Bade in seiner MiGAZIN Kolumne - Weichenstellungen der Migrations und Integrationspolitik, Folge 2
Von Prof. Dr. Klaus J. Bade Montag, 28.01.2013, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 31.01.2013, 0:52 Uhr Lesedauer: 4 Minuten |
Seit 1989/90 durften jüdische Asylsuchende aus Sowjetunion und GUS innerhalb vertraglich vereinbarter Größenordnungen in Deutschland zuwandern. Das entsprach einer vom Zentralverband der Juden in Deutschland gestützten, von Bonn nur mit heftigem Widerstreben übernommenen Reforminitiative des schon in der Agonie liegenden SED-Regimes in Ostberlin. Die Juden aus der GUS wurden analog zu Kontingentflüchtlingen aufgenommen, mit einem Status also, der annähernd demjenigen von Asylberechtigten entspricht. Vom Fall des Eisernen Vorhangs bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes (1.1.2005), mit dem diese Regelung auslief, sind knapp eine Viertelmillion (ca. 220.000) Juden aus der Sowjetunion bzw. der GUS eingereist. 2003–2005 hat Deutschland dabei jährlich mehr Juden aufgenommen als der Staat Israel.
Seit dem Zuwanderungsgesetz wird die Zuwanderung von Juden aus der GUS restriktiv gesteuert. Kern des Steuerungssystems ist eine Art stilles Punktesystem nach einer für jeden einzelnen Antrag zu stellenden ‚Integrationsprognose‘. Dabei geht es um den Nachweis von ‚Integrationsfähigkeit‘ und insbesondere um die Aufnahme in einer Synagogengemeinde, die die Integration fördernd begleiten soll. Das gilt, obgleich viele Zuwanderer in der Herkunftsgesellschaft gar keine jüdische Identität im religiös-kulturellen Sinne mehr hatten und sie, wenn überhaupt, im Einwanderungsland erst wieder neu entdecken. Was zu Enttäuschungen auf beiden Seiten führen kann.
Hinter dem Weg zu der restriktiven ‚Integrationsprognose’ stand die amtliche Fehldiagnose eines Problems, dessen Folgen für viele jüdische Zuwanderer persönlich tragisch und für das Aufnahmeland volkswirtschaftlich und sozial kontraproduktiv wirkten: Juden aus der GUS waren die mit weitem Abstand qualifizierteste Zuwanderergruppe in Deutschland. Die Sozialpyramide der Aussiedler reichte vom Landproletariat mit seinen Traktoristen und Melkern bis zum Mittelstand mit einer nur schmalen Spitze zur Oberschicht. Die Sozialpyramide der jüdischen Zuwanderer reichte vom Mittelstand zur Oberschicht. Deshalb auch kursierten in der Sowjetunion und in der GUS sozial- und kulturrassistische Witze, die an Judenwitze der NS-Zeit erinnerten à la: ‚Seine Frau war Russin, er aber war Rechtsanwalt oder Arzt‘, will sagen: Er war Jude.
Die jüdische Zuwanderung trug eindeutig Züge einer Elitenwanderung – und ihr Potential wurde auf verheerende Weise verschleudert: Juden ohne Deutschkenntnisse hatten lange Zeit nicht denjenigen der Aussiedler/Spätaussiedler auch nur annähernd vergleichbare Ansprüche auf Eingliederungshilfen wie z.B. zureichende Sprachkurse. Und ihre Qualifikationen wurden meist nicht anerkannt (was allerdings auch viele Aussiedler und besonders deren mitreisende Familienangehörigen nichtdeutscher Herkunft traf) oder waren wegen mangelnder Sprachkenntnis nicht einsetzbar.
Fiktives Beispiel: Einem höchstqualifizierten Physiker von der Moskauer Lomonossow-Universität, der mit der einen oder anderen Ergänzungsqualifikation an einer deutschen Universität, in der außeruniversitären Forschung oder in der Wirtschaft hätte arbeiten können, wurde die berufliche Qualifikation nicht anerkannt. In der Arbeitsmarktstatistik, galt er damit als ‚unqualifiziert‘. Wenn sich der ‚unqualifizierte‘ jüdische Wissenschaftler bewarb, hatte er, zumal ohne zureichende Sprachkenntnisse, kaum Chancen. So wurde in der Statistik aus einem ‚unqualifizierten‘ ein ‚unqualifizierter arbeitsloser‘ jüdischer Zuwanderer.
Korrekturen der jüdischen Arbeitslosenstatistik liefen über persönliche Dequalifizierung, im fiktiven Beispiel: Wenn der russisch-jüdische Wissenschaftler Taxifahrer wurde, verschwand er aus der Arbeitslosenstatistik. Wenn er seinen Taxi-Job verlor, war der russisch-jüdische Forscher ein ‚arbeitsloser Taxifahrer‘. Arbeitslosigkeit und Fehlallokationen am Arbeitsmarkt, also die Beschäftigung unter der erworbenen, aber nicht anerkannten Qualifikation ließen im Bundesministerium des Innern die irrige Vorstellung von der schlechten Integrierbarkeit jüdischer Zuwanderer am Arbeitsmarkt und von der Notwendigkeit einer restriktiven ‚Integrationsprognose‘ entstehen.
Erst später wurde die hier höchstproblematische Statistik der Arbeitsverwaltung korrigiert. Sehr viel später erst wurden auch die Eingliederungshilfen für jüdische Zuwanderer verbessert. Und ganz am Ende stand 2012 das ‚Anerkennungsgesetz‘, das die Anerkennung der Qualifikationen von Zuwanderern insgesamt erleichtern und beschleunigen soll, aber erst ansatzweise umgesetzt ist.
Aber all das kam hier zu spät; denn die russisch-jüdische war nicht nur die höchstqualifizierte, sondern auch die demographisch älteste Zuwanderergruppe in Deutschland: Als die Nachbesserungen kamen, waren ihre Adressaten in der russisch-jüdischen Einwandererbevölkerung – und nicht nur dort – schon als Hausmeister in Pension gegangen oder hatten sich z.B. als Taxifahrer eine bescheidene, aber tragende Ersatzkarriere aufgebaut, die sie für eine unsichere Nachqualifizierung im früheren Beruf nicht gefährden wollten. Oder sie waren schon zu lange lange den rapide fortschreitenden Kenntnis- und Arbeitsstandards ihrer Berufsfelder fern, um hier vor der Pensionierung noch einmal Fuß fassen zu können.
Ergebnis: Höchstqualifizierte Potentiale wurden verschleudert, ihre Integration am Arbeitsmarkt unnötig erschwert, die damit verbundenen sozialen Folgekosten in Gestalt von Sozialtransfers zu Lasten des Aufnahmelandes erhöht und durch die restriktive ‚Integrationsprognose‘ zunächst auch eine weitere Elitenzuwanderung erschwert. So wurde aus einer potentiellen volkswirtschaftlichen Gewinnrechnung eine Verlustbilanz mit oft tragischen Folgen für die Betroffenen.
Trotzdem waren die der gruppenbezogenen Ausgrenzung in der GUS entkommenen Juden wegen ihrer bis zum Zuwanderungsgesetz 2005 erleichterten Zuwanderung und wegen ihrer sicheren rechtlichen Stellung nach den Aussiedlern eine gegenüber anderen Zuwanderergruppen, insbesondere gegenüber asylsuchenden Flüchtlingen, noch eindeutig privilegierte Gruppe. Ihre Integration ist um den Preis großer Opfer und Enttäuschungen zwar durchaus gelungen, aber sie hätte wahrhaft leichter und besser gelingen können.
Will sagen: So wichtig das ‚Anerkennungsgesetz‘ auch ist – verspätetes politisches Nachbessern ist kein Grund, sich für das Überwinden der eigenen Zögerlichkeit auf die Schultern zu klopfen. Aktuell Meinung
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Es war nicht das in Agonie liegende SED-Regime, sondern die frei gewählte Volkskammer der DDR, die 1990 eine vereinfachte Zuwanderungsregelung für Juden aus der Sowjetunion ermöglichte.
Diese Regelung wurde in einem Beschluss der Bundesinnenministerkonferenz im Januar 1991 übernommen.
Nein, auf die Schultern muss sich niemand klopfen! Und sonst noch irgendwelche Erkenntnisse?
Mit Interesse gelsen. Man hätte schon früher Alarm schlagen sollen – die meisten kamen mit Hoffnungen, die ihnen die Realität restlos genommen hat…
Zitat: „Die Sozialpyramide der Aussiedler reichte vom Landproletariat mit seinen Traktoristen und Melkern bis zum Mittelstand mit einer nur schmalen Spitze zur Oberschicht“
Aussiedler, die in den Herkunftsländer etwas erreicht hatten (als Angestellte, Partei-, Sowjet- , Gewerkschafts usw – Funktionäre…) dürften nicht kommen, Kontingentflüchtliche dagegen (auch höhere Militärs- und sogar Parteibonzen) waren willkommen …
Aus den Russlanddeutschen hat man 70 Jahre lang Sowjetproletarier gemacht und hier setzte man dieses fort… Leider…
Wie ich gehört habe, soll diese Zuwanderung auch bei in der BRD bestehenden jüdischen Synagogengemeinden zu Enttäuschungen geführt haben, da viele Zuwanderer gar keine jüdische Identität im religiös-kulturellen Sinne mehr hatten und sich dies negativ auf die jeweils übrige Gemeinde auswirkte.
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