Flüchtlinge
Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren
Das Bundesverfassungsgericht hat eine seit 20 Jahren anhaltende Verfassungswidrigkeit behoben. Sie hat die Würde der Asylbewerber mit denen der Einheimischen gleichgestellt. Doch das reicht noch lane nicht - ein Plädoyer.
Von Serdar Bulat Montag, 23.07.2012, 8:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 31.07.2012, 6:48 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
„Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren“, so lautet ein Satz im Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die deutsche Vergangenheit war Grund für die Verfassungsväter Verantwortung für politisch Verfolgte, Flüchtlinge zu übernehmen, die Schutz bei uns suchen; sie genießen Asylrecht, eine grundlegende Errungenschaft nach den Eindrücken des vorherigen Staatsterrors, dessen Willkür man heute vergessen hat, so scheint es.
Die Würde des Menschen, nicht nur des deutschen Bürgers
Doch, unser schlechtes Gewissen bezüglich der deutschen Geschichte ist es nicht, das uns jetzt zwingt, die Sozialleistungen für Asylsuchende erstmals seit 1993 zu erhöhen. Seitdem hat es der Gesetzgeber versäumt, diese trotz stetig gestiegener Lebenshaltungskosten um 30 Prozent anzupassen. Nunmehr sollen Asylbewerber statt 225 Euro übergangweise 336 Euro erhalten, bis eine Neuregelung gefunden wurde. Eine Übergangslösung, die sich am Hartz-4-Regelsatz orientiert. Weiter stellt das Gericht klar, dass Asylbewerbern statt wie bisher 40 Euro, von nun an mindestens 130 Euro in bar ausbezahlt werden sollen.
Die Verfassungswidrigkeit war dem Gericht offensichtlich, weil die Bezüge willkürlich und nicht nachvollziehbar festgesetzt seien.
Konkret handelt es sich um 130.000 Menschen, die hier vorübergehend eine Aufenthaltserlaubnis haben und im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern nicht arbeiten dürfen, um ihren eigenen Lebensunterhalt zu verdienen. Auf staatliche Unterstützung wären viele nicht angewiesen, wenn sie eine Arbeitserlaubnis hätten.
Keine Menschen zweiter Klasse
Das Bundesverfassungsgericht hat nichts anderes getan als Asylbewerber mit den hier lebenden deutschen Staatsbürgern und Menschen mit Aufenthaltserlaubnis gleichzustellen und ihnen das Existenzminimum, die Grundbedürfnisse des alltäglichen Lebens zu gewähren, ja ihre Menschenwürde zu wahren, denn diese kann nicht anteilig beziffert werden.
Die Bundesrepublik sieht spät ein, dass es mit der Aufnahme von Asylsuchenden auch Verantwortung für deren Existenz übernimmt. Diese Ordnung der Grundrechte hat das Bundesverfassungsgericht jetzt vorgenommen und die richtige und zwingende Konsequenz aus dem Grundgesetz gezogen.
Mehr Solidarität mit Flüchtlingen
Doch reicht dies nicht. Es bedarf weiterhin der Abschaffung der Zwangsunterbringung in meist abgeschiedenen Asylsammelunterkünften in Stadträndern und die Unterbringungen in regulären Wohnungen innerhalb der einheimischen Bevölkerung, um den Kontakt zu ihr zu stärken, um mitunter gegenseitige Vorurteile abzubauen. Eine Grundlage dafür ist eine schnelle Bearbeitung von Asylanträgen, verpflichtende Deutschkurse, Aufheben der Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit unnötig einschränkt, besserer Zugang zum Bildungswesen und nicht zuletzt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
All dies gäbe ihnen frühzeitig die Möglichkeit, sich hier zu finden, sich zu integrieren, ihren Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und durch eigenes Zutun ein neues Leben in der neuen Heimat Deutschland aufzubauen. Dies betrifft insbesondere Menschen, die bei einer Ablehnung endlos geduldet werden und ihnen täglich die Abschiebung droht, weil sich Verfahren teils über Jahrzehnte hinziehen, auch aufgrund überlasteter Behörden.
Ich möchte, dass wir mehr Verantwortung übernehmen; von alledem ist Deutschland aber noch weit entfernt, leider. Aktuell Meinung
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Das „Recht“ auf Asyl ist genau der Grund warum ganze Generationen als Scheinasylanten ins Land kommen und die Behörden dreist ins Gesicht lügen.
Fragen Sie mal Deutsch-Iraner wie deren Eltern in den 80ern nach Deutschland gekommen sind bzw. welche Märchen die den Asylbehörden erzählt haben um bleiben zu können. Von denen waren vielleicht 10% politisch verfolgt, der Rest hat es nur vorgespielt.
Das gleiche Phänomen ist auch bei anderen Ethnien zu beobachten. Auch führt dieses Recht dazu, dass Neulinge, die noch nicht mal ganz angekommen sind, forderndes und herrisches Verhalten an den Tag legen, so als ob Sie irgendein Anspruch auf Deutschland hätten.
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