Das Beschneidungsverbot
Kulturrelativismus versus Ethnozentrismus
Warum das Urteil des Landgerichts Köln, wonach die religiös motivierte Beschneidung von Jungen eine Straftat sein soll, kein gutes Urteil ist? Es hat viele Gründe. Ein Kommentar von Leyla Fröhlich-Güzelsoy.
Von Leyla Fröhlich-Güzelsoy Montag, 09.07.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 11.07.2012, 2:02 Uhr Lesedauer: 11 Minuten |
Die Beschneidung der Vorhaut des Mannes gehört sowohl im Judentum wie auch im Islam zu den identitätsstiftenden religiösen Pflichten. Aus juristischer Sicht ist der Vorgang zunächst, wie jeder andere ärztliche Eingriff auch, eine Körperverletzung. Sofern ein Eingriff als medizinisch notwendig betrachtet wird, bleibt der Akt der Körperverletzung straffrei. Weiterhin muss die Einwilligung eines mündigen Patienten oder dessen gesetzlichem Vormund vorliegen. Eltern entscheiden somit für ihre nicht einwilligungsfähigen Kinder. Nun hat ein Kölner Landgericht vor zwei Monaten, in zweiter Instanz eine auf Wunsch der muslimischen Eltern durchgeführte Beschneidung eines Kindes grundsätzlich als Unrecht verurteilt. Ärzte, die in Zukunft Zirkumzisionen bei unmündigen Kindern durchführten, handelten strafbar, da sie dem Kindswohl schadeten. Das Kindswohl gehe vor dem Elternrecht auf Religionsfreiheit, hieß es in der Begründung.
Seitdem ist eine sehr kontroverse Debatte in Deutschland ausgebrochen, die bisweilen irritierende Züge annimmt. Juden und Moslems werden als nicht aufgeklärte, primitiv sozialisierte Barbaren dargestellt, schreckliche Bilder eines archaischen Brauches kursieren im World Wide Web und der Presse: Stumpfe Messer, Rasierklingen und Scheren tauchen im Zusammenhang mit der männlichen Zirkumzision auf. Weinende Jungen mit schmerzverzerrten Gesichtern umringt von freudig tanzenden Erwachsenen, die sich nicht um die Not des Kindes sorgen und ihrem kultischen Brauch folgen. Medial wirksame Bilder, die diese Gesellschaft in das „wir“ und „ihr“ teilen, die Klischees in der Bevölkerung bedienen, Zeichen die Bürger dieses Landes zu Fremden stilisieren.
„Juden und Moslems werden als nicht aufgeklärte, primitiv sozialisierte Barbaren dargestellt, schreckliche Bilder eines archaischen Brauches kursieren im World Wide Web und der Presse: … Weinende Jungen mit schmerzverzerrten Gesichtern umringt von freudig tanzenden Erwachsenen, die sich nicht um die Not des Kindes sorgen und ihrem kultischen Brauch folgen. Medial wirksame Bilder“
Der unhaltbare euphemistische Vergleich mit der „weiblichen Beschneidung“ wird bemüht. Sie ist nicht vergleichbar, weil es sich bei der sogenannten „Beschneidung“ der Mädchen um eine Genitalverstümmelung handelt, die weder im Judentum noch im Islam zu finden ist. Durch den Vergleich wird aber suggeriert, dies sei auch ein Problem der noch immer als fremd erlebten Religionsgemeinschaften. Die Argumente aus jüdisch-muslimischer Sicht werden ausgeblendet, sofern mit der Gesundheit argumentiert wird: „Ihr Moslems, kommt uns nicht mit der Gesundheit, ihr gehört einer blutrünstigen Religionsgemeinschaft an“, „ihr Juden, regt Euch nicht auf, auch Ihr habt es nicht begriffen, was Humanismus bedeutet“ wird unterstellt.
Dabei werden viele Fakten ignoriert. Eine dieser Fakten ist, dass im Islam die Gesundheit des Menschen – sowohl die körperliche als auch seelische – ein hohes, wenn nicht gar eines der höchsten Güter darstellt. Muslime wissen, dass die Zirkumzision ihrer Söhne in keiner Weise dieser Güterabwägung widerspricht. Nicht viel anders verhält es sich im Judentum, denn auch dort gilt die Maxime, dass das Leben und dessen Erhalt alle anderen Regeln überwiegt.
Fakt ist weiterhin, dass dem Manne mit der Beschneidung nicht die Eichel amputiert, sondern ein Stück Haut entfernt wird. Die Zirkumzision hilft im Kleinkindalter, die Gefahr fieberhafter Harnwegsinfekte und Entzündungen des Penis zu reduzieren. Im Erwachsenenalter vermindert es unter anderem die Gefahr, an einem Prostatakrebs zu erkranken. 1 Die Weltgesundheitsorganisation, WHO, empfiehlt seit 2007 für Schwarzafrika und promiske Paare eine Zirkumzision der Männer. Der Grund dieser Empfehlung waren mehrere Studien in Schwarzafrika, zwei davon wurden aus ethischen Gründen abgebrochen, weil die nicht beschnittene Vergleichsgruppe ein statistisch signifikant erhöhtes Risiko für sexuell übertragbare Erkrankungen, wie HIV aufwies. 2 Die Daten dieser randomisierten, kontrollierten Studie stützen wiederum Daten aus ca. vierzig anderen epidemiologischen Beobachtungsstudien. 3 Der Lanzet, eine der wichtigsten medizinischen Fachzeitschriften berichtete von diesen Studien. 4
Weltweit ist jedes dritte männliche Wesen beschnitten, nicht nur aus religiösen oder kulturellen, sondern oft eben auch aus hygienischen Gründen. Die Zirkumzision gilt somit für promiske Paare als eine weitere und nicht unerhebliche Form der Prävention – am Besten in Kombination mit dem Kondom. Bei Mädchen wird ab dem zehnten Lebensjahr (also im nicht mündigen Alter), eine Impfung gegen eine andere sexuell übertragbare Erkrankung empfohlen und durchgeführt: die HPV-Impfung gegen Feigwarzen, welche sehr oft für das Auftreten von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Feigwarzen finden sich bei Männern häufig, nicht sichtbar unter der Vorhaut. Auch Impfungen stellen juristisch eine Körperverletzung dar, sofern keine Einwilligung vorliegt oder die Nebenwirkungen nicht im Verhältnis zur medizinischen Notwendigkeit stehen. Bestimmte Impfstoffe können zu starken Nebenwirkungen, bis hin zum Tod durch Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung führen. Warum aber werden Impfungen nicht verboten, auch wenn hier ein ähnlich leidenschaftlicher Kampf durch Impfgegner zu Felde getragen wird, wie auch durch die Gegner der Zirkumzision? Warum verbietet der Gesetzgeber die Otopexie nicht? 5 Weil der Gesetzgeber die verschiedenen Güter gegeneinander abwägt, weil der Gesetzgeber weiß, dass der Schaden ohne die Impfung für das Kind statistisch schlimmer sein kann als mit Impfung.
„Ein Land, das den Fetozid, das Töten eines lebensfähigen Kindes im Mutterleib, als rechtens einstuft, aber Eltern und Ärzte, die nicht das ganze Kind, sondern nur dessen Vorhaut entfernen, kriminalisiert, muss sich den Vorwurf des Ethnozentrismus gefallen lassen.“
Dass es für Kinder und deren seelische und soziale Entwicklung elementar ist, ob sie erkennbarer Teil einer Gemeinschaft sind, wird bei der Diskussion um die Zirkumzision außer Acht gelassen. Es gehört auch nicht zu den primären Aufgaben von Juristen, über die Seelennot ihrer Klienten zu entscheiden. Dies ist bei einem Blick auf das Familienrecht ersichtlich: Das Einschalten von Anwälten bei einer Scheidung bedeutet leider selten eine Deeskalation eines möglicherweise vorangegangenen Streites. Juristen argumentieren normativ über Recht, denn Recht bedeutet nicht automatisch das, was die Volksseele als gerecht empfinden würde. Dies ist auch gut so und doch sollte ein guter Richter sich auch der normativen Frage der Güterabwägung stellen und nicht stur und gradlinig einem einzelnen logischen Gedankengang Folge leisten.
Denn auch beim Kind mit Segelohren und anderen Feldern der plastischen Chirurgie scheint es ja durchaus zu gelingen, die sozialen und psychologischen Implikationen für das Kindeswohl zu berücksichtigen. Warum vermochte der Richter dieses nicht auch bezüglich der Zirkumzision zu erwägen? Hat sich der Richter gefragt, wie es sich für Millionen von Kindern in diesem Land anfühlt, wenn deren Eltern kriminalisiert werden, die aus bestem Wissen und Gewissen agieren, ihrem Brauch folgen und wissen, dass dieser Brauch zudem medizinisch sinnvoll ist?
- Vgl. u.a. Wright, JL/Lin, D.W./Stanford J.L. (2012): Circumcision and the risk of prostate cancer. In: Cancer.
- Die Infektreduktion betrug in der kenianischen Studie 53%, in der ugandischen 48%. Vgl. insbesondere Auvert, B./Taljaard, D./Lagarde E. et al (2005), Randomized, Controlled Intervention Trial of Male Circumcision for Reduction of HIV Infection risk: the ANRS 1265 Trial. In: PLoS Medizine. Sowie Gray, R.H/Kigozi, G./Serwadda D. et al (2007): Male circumcision for HIV prevention in men in Rakai, Uganda: A randomised trial. In: The Lancet, Vol. 369, Issue 9562.
- Vgl. Vielhaber, B. (2007). In: HIV-Report. DE, Ausgabe Nr. 01/2007 vom 02.01.2007. Herausgegeben von der Deutschen AIDS-Hilfe E.V.
- siehe Ref.2
- Segelohrkorrektur
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Die Vorwürfe an das Kölner Landgericht empfinde ich als vorschnell: Die rechtliche Argumentation bezüglich körperlicher Unversehrtheit auf der einen und religiöser Tradition ist stringent: Die Tradition der Eltern wiegt die Unversehrtheit des Kindes nicht auf. Punkt.
Gäbe es sonst keine Argumente, wäre hier Schicht im Schacht: Ein bisschen Körperverletzung ist eben trotzdem gewichtiger als großes religiöses Interesse der Eltern. Mit Religion oder Tradition zu argumentieren, wird hier nicht weiterführen, da handelt sich um eine grundsätzliche Frage. Das hat erstmal meiner Meinung nach nichts damit zu tun, dass hier zwei Religion als barbarisch-rückständig gesehen werden oder gar das Landgericht eine kulturkämpferische Haltung einnimmt.
Mein Vorwurf an das Landgericht: Man diesen „Kultur“konflikt einfach hätte vermeiden können. Es gibt ja noch andere Argumente für eine Beschneidung im Kleinkindalter: Führt man an, dass den Knaben dadurch keine Nachteile, sondern gesundheitliche Vorteile erwachsen, kann man hier schon eine Analogie zum Impfen oder ähnlichen medizinisch präventiven Maßnahmen gezogen werden -> so ist es ja denn auch in den USA und so würde m.E. auch das BVerG entscheiden. Dann wäre das mit der Beschneidung kein Problem und wir uns alle viel Aufregen erspart.
Sorry, aber wer seinen Schwanneck waschen kann und dies auch tut, der hat die in den Studien genannten Probleme auch nicht. Solch ein Unsinn…
Mit Verlaub, aber viel mehr als Polemik haben Sie hier nicht zu bieten. Von jemandem, der beruflich mit dem Thema Medizinethik befasst ist, hätte ich doch eine etwas differenziertere Auseinandersetzung mit der Problematik erwartet. Warum versuchen die Beschneidungsbefürworter nicht einfach mal, in sachlicher Weise auf die Einwände des Kölner Landgerichts einzugehen?
Das Gegenteil von Kulturrelativismus ist nicht Ethnozentrismus, sondern Universalismus.
Nimmt man als Beispiel die Menschenrechte sind diese sie laut universalistischer Lehre für jeden Menschen auf diesem Planeten gültig, im Kulturrelativismus ist dies nicht der Fall, sondern alle Kulturen sind in dem, wie sie die Menschenrechte interpretieren oder auch gar ganz abschaffen gleichwertig, es gibt kein gut und kein schlecht, alles ist irgendwie relativ und Menschenrechte damit nicht allgemein gültig. Daher ist Kulturrelativismus in meinen Augen nichts anderes als kultureller Rassismus.
Das ist ein sehr interessanter Beitrag, und ich fühlte mich (nicht) zwangsläufig (aber assoziativ) an den PraenaTest erinnert.
Sehr geehrte Frau Fröhlich-Güzelsoy,
Es erscheint mir sehr problematisch mit anderen, schlimmeren Möglichkeiten Kinder Schmerzen zuzufügen, einfach die Schmerzen, zu relativieren, welche Jungen als Säuglinge, Kleinkinder oder Kinder bei der Beschneidung ja ohne Zweifel erleiden. Bessser erscheint es mir, überhaupt darauf zu verzichten, Kindern körperliche und/oder seeliche Schmerzen zuzufügen! Erwachsene haben nicht das Recht mit ihren Kindern alles anzustellen, was ihnen so in den Kopf kommt! Ihre überlegenen Kräfte bedeuten vielmehr die Herausforderung sich zurückzunehmen, finde ich.
Es geht auch nicht um die Überlegenheit der einen Kultur über die andere! Egal um welche Kultur es geht, wo auch immer auf diesem Planeten, es ist immer erstrebenswert, Kindern kein Leid zuzufügen! Und ja, ich denke, je besser es ihren Kindern ergeht, umso „zivilisierter“ ist eine Gesellschaft. Die deutsche Gesellschaft von heute ist deutlich zivilisierter als z.B. die um 1900 oder 1920, wo die „schwarze Pädagogik noch weit verbreitet war. Dafür gibt es zahlreiche Belege. Auch Erzählungen meiner Großeltern und anderer aus dieser Generation über ihre Kindheit sprechen dafür.
Das Kölner Landgericht hat meines Erachtens richtig entschieden, denn es hat sich schützend vor diejenigen gestellt, welche sich am wenigsten wehren können. Und ist es nicht die eigentliche Aufgabe des Rechts den „Schwächeren“ vor den Zumutungen und der Gewalt des „Stärkeren“ zu schützen? Und gilt das nicht auch für das Verhältnis Kinder-Erwachsene?
„Die Geschichte der Kindheit ist ein Alptraum, aus dem wir gerade erst erwachen!“, so formulierte es der Psychohistoriker Lloyd de Mause in der Einleitung zu dem wirklich lesenswerten Buch „Hört ihr die Kinder weinen: Eine psychogenetische Geschichte der Kindheit.“ (Suhrkamp 1980).
Lloyd de Mause und seine Kollegen weisen darin nach, daß je weiter man in der Geschichte zurückgent, umso schlechter behandelten die Kinder (im Durchschnitt!) ihre Kinder. Doch das heißt umgekehrt auch, im Laufe der Zeit wurde und wird es besser! Einzelne schafften es, die in der Kindheit erlittenen Mißhandlungen nicht einfach an ihre eignen Kinder weiterzugeben (die verdrängten Taumata also auszuagieren), sondern sich ein wenig mehr als die Generationen zuvor in diese einzufühlen. Daraus ergibt sich eine Evolution der Eltern-Kind-Beziehungen, welche einen wichtige (vielleicht sogar die entscheidende) Triebfeder des gesellschaftlichen Fortschritts ist! Lloyd de Mause hat auch eine eigene Homepage, die ich nur empfehlen kann: http://www.lloyddemause.com/Lloyd_DeMause_on_Psychohistory/Home.html
Vielleicht hat trägt ja auch das Kölner Urteil ein wenig zu dem historischen Bewußtseinswandel im Umgang mit Kindern bei?
Viele Grüße
Jens Christian Heuer
Alles klar, Jens Christian Heuer, Sie lassen wohl demnach auch lieber Ihre Kinder an einer Entzündung krepieren, als zuzulassen, dass Ihnen die Mandeln entfernt oder sonstwie operiert werden.. Außerdem geht es nicht um die Beziehung Kinder-Erwachsene, sondern Eltern-Erwachsene, wenn Sie in einem Waisenheim groß geworden sind, sei Ihnen dieser Fehler verziehen..
…Die deutsche Gesellschaft von heute ist deutlich zivilisierter als z.B. die um 1900 oder 1920, wo die “schwarze Pädagogik noch weit verbreitet war. Dafür gibt es zahlreiche Belege….
Jetzt kommen Sie mal nicht mit technologischem Fortschritt! Waffen an Länder zu verkaufen, in denen Konflikte künstlich ausgelöst werden, belegt nur eine Weltanschauung, die dem Sozialdarwinismus entspringt.. Bei dem in der dritten Welt Medikamente an genauso ahnungslosen, wie bedürftigen Menschen getestet werden. Weiterhin: Haben Sie schon mal öffentliche Verkehrsmittel irendwo in der BRD benutzt? Dort können Sie die gesellschaftliche Reife am eigenen Körper und am eigenen Geist spüren.. Ich könnte Ihnen noch andere Belege liefern, aber dieses Spiel langweilt mich..
Sie wissen doch , was Prophylaxe ist, oder? Ist es nicht eher anders herum, dass der verantwortungslos handelt, der seine Kinder nicht beschneiden lässt? Und, dass diejenige Gesellschaft noch nicht einmal ein Mindestmaß an Zivilisiertheit besitzt, die ihren Kindern ein beschwerliches Leben durch Geschlechtskrankheiten mit auf den Weg gibt, indem sie mit Zehen und Krallen krampfhaft versucht, eine vorsorgende Maßnahme pro lege zu konstruieren, mit der Begründung, der böse Jude/Moslem trinke Kinderblut?
..oben sollte es Eltern-Kinder-Beziehung heißen, nicht Eltern-Erwachsene.. hehe
Ja genau, die Evolution der Pädagogik in unserem Land führte von der „schwarzen“ Pädagogik zur psycho-pharmaka Pädagogik. Unsere „deutschen“ Kinder sitzen nun still und ritalin-geschwängert auf ihren Stühlen, und dadurch müssen wir Ihnen auch keine Schmerzen mehr zufügen, weil die Kinder so weggeschossen sind, dass sie gar nichts mehr empfinden.
@Cengiz K, @AI
Niemand wird ernsthaft bestreiten, daß es auch heute viele Mißstände im Umgang mit den Kindern in Deutschland gibt. Immer noch schlagen einige Eltern oder Kinder werden mit Ritalin ruhiggestellt, weil sie zu „lebhaft“ sind. Es gibt aber eben auch mehr denn je Eltern, die ihre Kinder gut behandelt, was früher, Ende 19., Anfang 20. Jahrhundert eher die Ausnahme war.
Eine eindrucksvolle Darstellung mit vielen Belegen dazu hier: http://www.psychohistory.com/htm/childhoodHolocaust.html
Wenn Sie das lesen, erkennen Sie sicher wie groß die Fortschritte eben doch sind!
Beste Grüße
Jens Christian Heuer