Die Beschneidung der Vorhaut des Mannes gehört sowohl im Judentum wie auch im Islam zu den identitätsstiftenden religiösen Pflichten. Aus juristischer Sicht ist der Vorgang zunächst, wie jeder andere ärztliche Eingriff auch, eine Körperverletzung. Sofern ein Eingriff als medizinisch notwendig betrachtet wird, bleibt der Akt der Körperverletzung straffrei. Weiterhin muss die Einwilligung eines mündigen Patienten oder dessen gesetzlichem Vormund vorliegen. Eltern entscheiden somit für ihre nicht einwilligungsfähigen Kinder. Nun hat ein Kölner Landgericht vor zwei Monaten, in zweiter Instanz eine auf Wunsch der muslimischen Eltern durchgeführte Beschneidung eines Kindes grundsätzlich als Unrecht verurteilt. Ärzte, die in Zukunft Zirkumzisionen bei unmündigen Kindern durchführten, handelten strafbar, da sie dem Kindswohl schadeten. Das Kindswohl gehe vor dem Elternrecht auf Religionsfreiheit, hieß es in der Begründung.
Seitdem ist eine sehr kontroverse Debatte in Deutschland ausgebrochen, die bisweilen irritierende Züge annimmt. Juden und Moslems werden als nicht aufgeklärte, primitiv sozialisierte Barbaren dargestellt, schreckliche Bilder eines archaischen Brauches kursieren im World Wide Web und der Presse: Stumpfe Messer, Rasierklingen und Scheren tauchen im Zusammenhang mit der männlichen Zirkumzision auf. Weinende Jungen mit schmerzverzerrten Gesichtern umringt von freudig tanzenden Erwachsenen, die sich nicht um die Not des Kindes sorgen und ihrem kultischen Brauch folgen. Medial wirksame Bilder, die diese Gesellschaft in das „wir“ und „ihr“ teilen, die Klischees in der Bevölkerung bedienen, Zeichen die Bürger dieses Landes zu Fremden stilisieren.
„Juden und Moslems werden als nicht aufgeklärte, primitiv sozialisierte Barbaren dargestellt, schreckliche Bilder eines archaischen Brauches kursieren im World Wide Web und der Presse: … Weinende Jungen mit schmerzverzerrten Gesichtern umringt von freudig tanzenden Erwachsenen, die sich nicht um die Not des Kindes sorgen und ihrem kultischen Brauch folgen. Medial wirksame Bilder“
Der unhaltbare euphemistische Vergleich mit der „weiblichen Beschneidung“ wird bemüht. Sie ist nicht vergleichbar, weil es sich bei der sogenannten „Beschneidung“ der Mädchen um eine Genitalverstümmelung handelt, die weder im Judentum noch im Islam zu finden ist. Durch den Vergleich wird aber suggeriert, dies sei auch ein Problem der noch immer als fremd erlebten Religionsgemeinschaften. Die Argumente aus jüdisch-muslimischer Sicht werden ausgeblendet, sofern mit der Gesundheit argumentiert wird: „Ihr Moslems, kommt uns nicht mit der Gesundheit, ihr gehört einer blutrünstigen Religionsgemeinschaft an“, „ihr Juden, regt Euch nicht auf, auch Ihr habt es nicht begriffen, was Humanismus bedeutet“ wird unterstellt.
Dabei werden viele Fakten ignoriert. Eine dieser Fakten ist, dass im Islam die Gesundheit des Menschen – sowohl die körperliche als auch seelische – ein hohes, wenn nicht gar eines der höchsten Güter darstellt. Muslime wissen, dass die Zirkumzision ihrer Söhne in keiner Weise dieser Güterabwägung widerspricht. Nicht viel anders verhält es sich im Judentum, denn auch dort gilt die Maxime, dass das Leben und dessen Erhalt alle anderen Regeln überwiegt.
Fakt ist weiterhin, dass dem Manne mit der Beschneidung nicht die Eichel amputiert, sondern ein Stück Haut entfernt wird. Die Zirkumzision hilft im Kleinkindalter, die Gefahr fieberhafter Harnwegsinfekte und Entzündungen des Penis zu reduzieren. Im Erwachsenenalter vermindert es unter anderem die Gefahr, an einem Prostatakrebs zu erkranken. 1 Die Weltgesundheitsorganisation, WHO, empfiehlt seit 2007 für Schwarzafrika und promiske Paare eine Zirkumzision der Männer. Der Grund dieser Empfehlung waren mehrere Studien in Schwarzafrika, zwei davon wurden aus ethischen Gründen abgebrochen, weil die nicht beschnittene Vergleichsgruppe ein statistisch signifikant erhöhtes Risiko für sexuell übertragbare Erkrankungen, wie HIV aufwies. 2 Die Daten dieser randomisierten, kontrollierten Studie stützen wiederum Daten aus ca. vierzig anderen epidemiologischen Beobachtungsstudien. 3 Der Lanzet, eine der wichtigsten medizinischen Fachzeitschriften berichtete von diesen Studien. 4
Weltweit ist jedes dritte männliche Wesen beschnitten, nicht nur aus religiösen oder kulturellen, sondern oft eben auch aus hygienischen Gründen. Die Zirkumzision gilt somit für promiske Paare als eine weitere und nicht unerhebliche Form der Prävention – am Besten in Kombination mit dem Kondom. Bei Mädchen wird ab dem zehnten Lebensjahr (also im nicht mündigen Alter), eine Impfung gegen eine andere sexuell übertragbare Erkrankung empfohlen und durchgeführt: die HPV-Impfung gegen Feigwarzen, welche sehr oft für das Auftreten von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich sind. Feigwarzen finden sich bei Männern häufig, nicht sichtbar unter der Vorhaut. Auch Impfungen stellen juristisch eine Körperverletzung dar, sofern keine Einwilligung vorliegt oder die Nebenwirkungen nicht im Verhältnis zur medizinischen Notwendigkeit stehen. Bestimmte Impfstoffe können zu starken Nebenwirkungen, bis hin zum Tod durch Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung führen. Warum aber werden Impfungen nicht verboten, auch wenn hier ein ähnlich leidenschaftlicher Kampf durch Impfgegner zu Felde getragen wird, wie auch durch die Gegner der Zirkumzision? Warum verbietet der Gesetzgeber die Otopexie nicht? 5 Weil der Gesetzgeber die verschiedenen Güter gegeneinander abwägt, weil der Gesetzgeber weiß, dass der Schaden ohne die Impfung für das Kind statistisch schlimmer sein kann als mit Impfung.
„Ein Land, das den Fetozid, das Töten eines lebensfähigen Kindes im Mutterleib, als rechtens einstuft, aber Eltern und Ärzte, die nicht das ganze Kind, sondern nur dessen Vorhaut entfernen, kriminalisiert, muss sich den Vorwurf des Ethnozentrismus gefallen lassen.“
Dass es für Kinder und deren seelische und soziale Entwicklung elementar ist, ob sie erkennbarer Teil einer Gemeinschaft sind, wird bei der Diskussion um die Zirkumzision außer Acht gelassen. Es gehört auch nicht zu den primären Aufgaben von Juristen, über die Seelennot ihrer Klienten zu entscheiden. Dies ist bei einem Blick auf das Familienrecht ersichtlich: Das Einschalten von Anwälten bei einer Scheidung bedeutet leider selten eine Deeskalation eines möglicherweise vorangegangenen Streites. Juristen argumentieren normativ über Recht, denn Recht bedeutet nicht automatisch das, was die Volksseele als gerecht empfinden würde. Dies ist auch gut so und doch sollte ein guter Richter sich auch der normativen Frage der Güterabwägung stellen und nicht stur und gradlinig einem einzelnen logischen Gedankengang Folge leisten.
Denn auch beim Kind mit Segelohren und anderen Feldern der plastischen Chirurgie scheint es ja durchaus zu gelingen, die sozialen und psychologischen Implikationen für das Kindeswohl zu berücksichtigen. Warum vermochte der Richter dieses nicht auch bezüglich der Zirkumzision zu erwägen? Hat sich der Richter gefragt, wie es sich für Millionen von Kindern in diesem Land anfühlt, wenn deren Eltern kriminalisiert werden, die aus bestem Wissen und Gewissen agieren, ihrem Brauch folgen und wissen, dass dieser Brauch zudem medizinisch sinnvoll ist?
Kulturrelativismus ist gefährlich, wenn es um Themen wie die weibliche Genitalverstümmelung oder die Hymenalrekonstruktion 6 geht, da es sich hierbei um patriarchalische Traditionen handelt, die vornehmlich der Unterdrückung der Frau dienen. Kulturrelativismus vergisst, dass Menschenrechte universell und unteilbar sind. Kulturrelativismus ist gefährlich aber Ethnozentrismus ist nicht minder gefährlich, da er Menschen Identitäten abspricht.
Wieder sind es deutsche Richter/Staatsanwälte und ja, leider auch wieder Ärzte, die einem Ethnozentrismus folgend eine Abwägung der Güter unterlassen, wenn sie die Beschneidung verboten sehen wollen. Sie folgen einem gesellschaftlichen Konsens und glauben fest daran zu den „Guten“, den „aufgeklärten“, den „Humanisten“ und „wahren Menschenfreunden“ zu gehören. Es sind Menschen, die an ihre eigenen, guten Absichten glauben!
Die Brit Mila ist ein wichtiges Ritual im Judentum, die jüdische Beschneidung erfolgt in der Regel am achten Lebenstag, klinisch steril, nicht mit stumpfen oder verrosteten Klingen. Es stellt historisch einen der jüdischen Bräuche dar, welcher unter nichtjüdischer Herrschaft besonderer Verfolgung unterlag. Angefangen bei den Römern, bis hin zu den Nationalsozialisten und den Kommunisten. Die Argumente waren damals ganz ähnlich, auch wenn nicht aus humanistischem Munde, wurde doch an den eigenen humanistischen Standpunkt geglaubt: Ein barbarischer Brauch gehöre abgeschafft.
Ein Land, das den Fetozid, das Töten eines lebensfähigen Kindes im Mutterleib, als rechtens einstuft, aber Eltern und Ärzte, die nicht das ganze Kind, sondern nur dessen Vorhaut entfernen, kriminalisiert, muss sich den Vorwurf des Ethnozentrismus gefallen lassen. Der Sonderbeauftragte für Religions- und Weltanschauungsfreiheit des UN-Menschenrechtsrats, Prof. Bielefeld, spricht im Zusammenhang mit dem Kölner Urteil von „grobem Unsinn“. Wie so oft, wenn die UN oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland anmahnt, ist der Reflex der Empörung sehr groß – auch eine Form des Kulturrelativismus?
Die viel bemühten Menschenrechte beinhalten auch die Gewissheit, Teil einer Gemeinschaft sein zu dürfen (was zunächst einmal die eigene Familie ist) auch dies ist ein Kindesrecht. Kein Kind will sich als Teil einer kriminellen Gemeinschaft wiederfinden. Menschenrechte beinhalten auch, dass Kinder medizinisch adäquat behandelt/beschnitten werden dürfen und dies nicht von irgendwelchen Quacksalbern in Hinterhöfen gemacht werden muss. Dies ist einer der Gründe, warum der Gesetzgeber abtreibungswilligen Frauen und deren Ärzten Straffreiheit gewährt.
Das Kölner Urteil ist kein gutes, weil es keine Güterabwägung in Erwägung zieht, es ist gradlinig und in sich schlüssig. Aber es betrachtet weder den aktuellen Stand der Wissenschaft noch den sozial-psychiatrischen Aspekt.
„Dieses Land ist so sehr mit der Sorge um die ‚Anderen‘ beschäftigt, dass es sich nicht die Zeit nimmt, sich der eigenen Kultur des ‚Angst-Habens‘ zu stellen.“
Es ist ethnozentrisch, es leistet einem höchst unguten gesellschaftlichen Konsens Folge: Es hadert noch immer mit seinen Juden und aktuell – aber nicht ganz neu – mit seinen Muslimen. Beide Religionen (die Eine hinter vorgehaltener Hand, die Andere ganz offen ohne Scheu) werden mit ihren Bräuchen als fremd und bedrohlich erlebt, über beide herrscht eine erstaunliche Unkenntnis. Menschenrechte sind unteilbar – hierzu gehört das Recht auf Religionsfreiheit. Die Zirkumzision wird in der vorgegebenen Abwägung der Güter zu einem schlimmen Eingriff stilisiert, was sich medizinisch nicht halten lässt. Das „Wohl des Kindes“ wird missbräuchlich benutzt, dabei blicken unsere Gerichte und auch Politiker mit Sorge auf den „Fremden“ mit seiner „Fremden“ Kultur. Dieses Land ist so sehr mit der Sorge um die „Anderen“ beschäftigt, dass es sich nicht die Zeit nimmt, um sich der eigenen Kultur des „Angst-Habens“ zu stellen.
Auch müssen wir uns fragen: Was ist das „Fremde“? Was sind das für Definitionen und Formulierungen, die zwischen „wir“ und „ihr“ unterscheiden?
Wenn wir uns die Statistiken zu den Bürgern (gerne auch nur „Mit“bürger genannt) mit Migrationshintergrund anschauen, stellen wir fest, dass mehr als 32% dieser Menschen mit sogenanntem Migrationshintergrund keine eigene Migrationserfahrung mitbringen. 7 Wir stellen fest, dass es sich um hier geborene Kinder, Kinder dieses Landes handelt, die oft nicht einmal die einfachste Form der Migration, die der Binnenmigration kennengelernt haben.
Auch solche Zahlen und die dazugehörigen Definitionen des Migranten lassen eine Willkommenskultur vermissen. Es erweckt bei vielen sogenannten Migrationshintergrundsbürgern den Eindruck, dass die Religionszugehörigkeit so zum Trennen des „wir“ und „ihr“ zu taugen vermag. Dass es wieder einmal so weit ist, deutsche Bürger über ihre religiöse Zugehörigkeit in Bürger erster und zweiter Wahl zu separieren. Aber dieses sind natürlich keine sachlichen Betrachtungen, es spiegelt das Gefühl vieler hier lebender Muslime und auch Juden wieder, es will formuliert werden, auch wenn die Reaktion darauf sehr absehbar ist. Der Reflex der Abwehr: alles „Verschwörungstheorien“, lästige Opfergebärden.
Und doch müssen wir uns die Frage gefallen lassen, wie es sein kann, dass in unserem Land mit solch einer Inbrunst über Häute und Bräuche diskutiert wird, während eine staatliche Schutzinstanz, rassistische Morde durch Vernichtung von Akten zu kaschieren versucht, anstatt in Sorge um den Einzelnen transparent und offen vorzugehen. Aber auch diese berechtigten Fragen werden in ganzseitigen Zeitungsartikeln als Verschwörungstheorien abgetan. 8
Wir diskutieren um ein Stück Haut, während ein Gericht in Koblenz der Polizei Racial Profiling erlaubt: Phänotypische Ausländer dürfen ohne Nennung von Gründen kontrolliert werden. Ist ein „Verschwörungstheoretiker“, wen das mit Besorgnis erfüllt? Ist es da verwunderlich, dass der Eindruck entsteht, dass für manche weniger gesorgt wird als um andere? Es entsteht das Gefühl, dass Kinder vor übereifrigen Staatsanwälten und Ärzten geschützt werden müssen.
Dieses Urteil ist kein Gutes, weil es Ängste und Ressentiments schürt und das soziale Miteinander gefährdet. Es ist kein gutes Urteil, weil es große Teile dieser Gesellschaft fremd macht, zu Fremden in ihrem eigenen Land. Wir leben schon lang in einer wertepluralen Gesellschaft, und dass diese Tatsache immer noch ignoriert wird, ist mehr als schade!
- Vgl. u.a. Wright, JL/Lin, D.W./Stanford J.L. (2012): Circumcision and the risk of prostate cancer. In: Cancer.
- Die Infektreduktion betrug in der kenianischen Studie 53%, in der ugandischen 48%. Vgl. insbesondere Auvert, B./Taljaard, D./Lagarde E. et al (2005), Randomized, Controlled Intervention Trial of Male Circumcision for Reduction of HIV Infection risk: the ANRS 1265 Trial. In: PLoS Medizine. Sowie Gray, R.H/Kigozi, G./Serwadda D. et al (2007): Male circumcision for HIV prevention in men in Rakai, Uganda: A randomised trial. In: The Lancet, Vol. 369, Issue 9562.
- Vgl. Vielhaber, B. (2007). In: HIV-Report. DE, Ausgabe Nr. 01/2007 vom 02.01.2007. Herausgegeben von der Deutschen AIDS-Hilfe E.V.
- siehe Ref.2
- Segelohrkorrektur
- Wiederherstellung des Jungfernhäutchens
- Vgl. Statistisches Bundesamt: Leben in Deutschland. Ergebnisse des Mikrozensus 2005.
- Vgl. Süddeutsche Zeitung Nr 153/S.3 „Chaostheorie – Gibt es in Deutschland einen ´Tiefen Staat´- also eine Zusammenarbeit von Behörden und Rechtsextremisten?“