Inklusion
Auch für Flüchtlingskinder?
„Wir brauchen nicht über Inklusion zu sprechen, wenn wir uns nicht politisch für die Kinder einsetzen, die als Illegalisierte in unserem Land leben und die stärkste Form der Ausgrenzung erleben.“
Von Donja Amirpur Freitag, 27.04.2012, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 01.05.2012, 23:38 Uhr Lesedauer: 5 Minuten |
Christa Preissing auf der Inklusionsfachtagung von Kinderwelten im Herbst 2011
Im April 2012 jährt sich die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) zum zwanzigsten Mal. Doch auch nach 20 Jahren UN-KRK haben in Deutschland Kinder ohne deutschen Pass, insbesondere wenn sie keinen Aufenthaltstitel besitzen, häufig Schwierigkeiten, ihre Rechte aus der Konvention in Anspruch zu nehmen. Und das, obwohl die dort verbrieften Rechte ausnahmslos für alle Kinder gelten. Asylsuchende und geduldete Kinder sind in etlichen Bereichen benachteiligt und illegalisierten Kindern bleibt der Zugang zu den grundlegendsten Rechten verwehrt.
Besonders betroffen sind davon rund 16.000 Kinder. Sie warten auf eine Entscheidung im Asylverfahren. Daneben gibt es nach Schätzungen 3.000 bis 6.000 Kinder, die ohne Eltern als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland leben und die zum Teil ebenfalls keinen festen Aufenthaltsstatus haben. Unter einem unsicheren Status und den damit einhergehenden besonderen Einschränkungen leiden etwa 24.000 minderjährige „geduldete“ Kinder und Minderjährige ohne legalen Aufenthaltsstatus, zu deren Anzahl es keine fundierten Schätzungen gibt.
Fluchtgründe
Viele Flüchtlingskinder leben hier, weil in ihren Ländern Diktaturen, Bürgerkrieg und Terror herrschen oder sie aus politischen, ethnischen oder religiösen oder geschlechtsspezifischen Gründen verfolgt wurden. Sie sind Opfer von Kinderhandel oder Zwangsprostitution geworden oder wurden als Kindersoldatinnen und -soldaten ausgebeutet.
Inklusion darf Flüchtlingskinder nicht vergessen
Die Zukunftsvision einer inklusiven Gesellschaft, die auf der Grundlage von Werten wie Gleichheit, Rechten, Teilhabe, Lernen, Gemeinschaft, Anerkennung von Vielfalt, Vertrauen und Nachhaltigkeit basiert (Tony Booth), muss sich auch mit den Rechten von Kindern auf der Flucht befassen und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen beitragen. „Kinderrechte sind die Rechte aller Kinder, auch der Kinder auf der Flucht. Sie sind sogar ganz besonders die Rechte der Kinder, die außerhalb ihres Herkunftslandes, ihrer Sprachgruppe und ihrer Kultur ihren Weg suchen müssen, denn sie sind noch mehr darauf angewiesen, dass ihr Wohl gewahrt, ihre Stimme gehört und ihre Entwicklung gefördert wird. Sie brauchen uns, unser Vertrauen und unser Eintreten für ihre Rechte, “ so Lothar Krappmann, Schirmherr der Kampagne „Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder!“
Das Recht auf Familie – in Deutschland verwehrt
Jedes Kind muss bis es Erwachsen ist das Recht haben, auf ein Leben in seiner Familie – unabhängig davon, ob die bereits in Deutschland lebenden Familienmitglieder über genügend Wohnraum verfügen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. Zudem werden Familien auch in Deutschland durch Residenz- oder Wohnpflicht getrennt.
Kinder, die allein nach Deutschland reisen, brauchen sofortigen Schutz und eine kindgerechte Unterstützung. Das schließt mit ein, dass die Kinder nicht in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben müssen.
Kinder müssen auch, so Pro Asyl, auf das Asylverfahren vorbereitet werden – kultursensibel und geschlechterreflektiert. Sie brauchen eine rechtliche Beratung durch Fachleute. Sie benötigen Beistand – auch über das 16. Lebensjahr hinaus.
Das Recht auf Bildung – in Deutschland verwehrt
Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung – ganz gleich welchen Ausbildungsstatus es hat. Das beinhaltet, dass die Bildungseinrichtungen – Kindergärten, Schulen, Sprachlernkurse – den Kindern örtlich zugänglich sind und Kinder mit Lehrmitteln ausgestattet werden. „Die Politik fordert von Einwanderern, sich zu integrieren, Deutsch zu lernen und gute Bildungsabschlüsse zu machen. Gleichzeitig zwingt man Flüchtlingskinder in die Isolation. Das ist widersinnig“, so Günter Burkhardt, Vorstand der STIFTUNG PRO ASYL.
Die Kampagne: Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder! Ziel der Kampagne von AWO, Pro Asyl und vielen anderen Trägern ist es, ein Jahr lang mit kreativen Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit und politischem Druck Gesetzesänderungen und konkrete Verbesserungen für Flüchtlingskinder in Deutschland zu erreichen. Denn obwohl die Bundesregierung im Juli 2010 offiziell den seit 18 Jahren bestehenden Vorbehalt zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen hat, werden Flüchtlingskinder im Vergleich zu Kindern mit deutschem Pass weiterhin massiv benachteiligt. Weitere Informationen unter www.jetzterstrechte.de
Das Recht auf ein Leben ohne Armut – in Deutschland verwehrt
Seit langem kritisieren Verbände das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) aus dem Jahr 1993, das Asylsuchende und Geduldete aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitssuchende ausschließt. Sie erhalten weniger als zwei Drittel der Leistungen für Sozialhilfeempfänger. „Um die Ausgrenzung und Chancenlosigkeit zigtausender Asylsuchender, Geduldeter und Bleibeberechtigter zu beenden, muss das diskriminierende Leistungsgesetz endlich abgeschafft werden“, fordert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler. Das AsylbLG und weitere Regelungen bewirken, dass Kinder in Deutschland unter Bedingungen heranwachsen, die ihnen elementare Lebenschancen vorenthalten. Eine gesunde Entwicklung ist so nicht möglich! Kinder haben nur bei einer akuten Erkrankung oder Schmerzen das Recht auf medizinische Behandlung. Brillen, Hörgeräte, Zahnspangen, Rollstühle oder die Behandlung schlecht verheilter Knochenbrüche werden in der Praxis nicht oder nur nach zähen Verhandlungen gewährt.
Das Recht auf ein Zuhause – in Deutschland verwehrt
Die meisten Flüchtlingskinder müssen in Deutschland in einer ersten längeren Phase in Gemeinschaftsunterkünften leben. Dort aber herrschen Bedingungen, die die grundlegenden Bedürfnisse von Kindern massiv einschränken: keine Rückzugsmöglichkeit, schlechte hygienische Zustände, ständige Unruhe. Immer wieder geraten Jugendliche, die im Asylverfahren sind, in Abschiebehaft, damit sie reibungsloser abgeschoben werden können.
Das Recht hier zu bleiben – in Deutschland verwehrt
Rund 12 000 Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter sollen in den kommenden Jahren ausreisen – ein Abkommen der Bundesregierung und der kosovarischen Regierung. 5 000 Betroffene sind minderjährig. Fast zwei Drittel von ihnen sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. Das Kindeswohl wurde in diesen Fällen wohl kaum geprüft. Denn auf die meisten Roma-Kinder warten im Kosovo materielle Armut, Sprachbarrieren und Diskriminierung. Eine Schule können sie laut einer UNICEF-Studie kaum mehr besuchen, Schulzeugnisse aus Deutschland fehlen, durch fehlende Geburtsurkunden bleiben sie im Kosovo unregistriert. „Wenn die theoretischen Rechte für Kinder in der Realität für Flüchtlingsfamilien nicht gelten, muss etwas getan werden. Statt symbolischer Gesten muss das reale Kindeswohl nach Jahren der Vernachlässigung endlich wieder in den Blick der Behörden geraten“, so Heiko Kauffmann von PRO ASYL. Aktuell Gesellschaft
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Ich bin der Meinung dass die Bevölkerung über eine solche folgenreiche Frage abstimmen sollte. Ansonsten werden Proteste und rechte Parteien einen neuen nie dagewesenen Vorwärtsschub bekommen, da die Menschen sich schlichtweg übergangen fühlen. Die vergangenen Proteste und die AFD (Protestpartei) entstanden schließlich nicht aus dem nichts, sondern weil ohne zu fragen die Politik entschied das Deutschland ein Einwanderungsland ist. Das war das Motiv hinter den Protesten.
Wenn dies nach einer Abstimmung beschlossen wird, nimmt dies den Nährboden für Proteste, dies ist zudem Demokratie!
Man muss zudem Pro und Contra abwiegen, denn ALLES hat Vor- und Nachteil. z.B.:
Pro: Maßnahme gegen Bevölkerungsrückgang, gut für Wirtschaft, Entstehung einer neuen Kultur und kurzfristig mehr Vielfalt (mehr Innovationskraft)
Contra: Langfristig mindert es die globalen Vielfalt da die in Europa ausgeprägten Traditionen, genetischen Ausprägungen und Kulturen durch die Einflüsse aus dem afrikanisch-arabischem Raum verwässert, bzw. verformt (zu etwas neuem) werden.
Der Artikel lässt sich gut lesen, ist aber grundlegend falsch.
1. Längeres Verbleiben in Erstaufnahmeeinrichtungen
Unbegleitet minderjährige Ausländer (UMA) werden schnellstmöglich dem Jugendamt zugewiesen, die für eine adäquate Unterbringung in entweder einer Familie oder aber einer Einrichtung sorgen. Genauso wie bei deutschen Kindern.
Die Schulpflicht besteht genauso wie bei deutschen Kindern. Beschulung findet auch genauso statt. In internationalen Klassen und im Sprachförderunterricht findet eine gezieltere Bildung statt als bei Inklusionskindern.
2. Anerkannte minderjährige Flüchtlinge haben einen Anspruch auf Nachzug der Eltern. Vor Erreichen des 18. Lebensjahres wird kaum ein Antrag abgelehnt. Abgelehnte UMA werden, wenn es die Situation im Heimatland erlaubt, zu Ihren Eltern zurückgebracht. Passiert dies nicht freiwillig, dann mittels Abschiebung. Dass damit eine materielle Schlechterstellung einhergehen kann ist unüberwindbar. Ein Leben bei den Eltern ist dem Kindeswohl aber zuträglicher als materieller Reichtum.
3. Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungsgemäß. Wer ausreisepflichtig ist, kann sich nicht auf Gleichbehandlung mit demjenigen Berufen, der ein festes Aufenthaltsrecht hat. Weniger als 2/3 des Regelsatzes nach dem SGB II / XII bekommen diese Personen nicht. Es handelt sich in der Regel um ca. 50,- € weniger. Nach 15 Monaten wird, wenn kein Rechtsmissbrauch festgestellt wird, an das SGB II / XII angeglichen. Lebt die Familie in einer Erstaufnahmeeinrichtung und wird dort mit Lebensmitteln, Kleidung etc. versorgt, sind die Geldleistungen weniger, dafür gibt es aber Sachleistungen.
4. Eine schlechtere medizinische Versorgung im Sinne des Artikels findet ebenfalls nicht statt. Zwar benötigen diese Personen einen Behandlungsschein des Sozialamtes, aber dringende medizinische Leistungen werden gewährt.
5. 12.000 Personen sollen ausreisen, weil es ein Abkommen mit dem Kosovo gibt? Nein, grundlegend falsch. Diese Personen sollen ausreisen, weil kein Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt wird.
Das Kindeswohl wird im Rahmen des Asylverfahrens sehr wohl geprüft. Allerdings definieren Pro Asyl (wie immer) Begriffe wie das Kindeswohl anders als der Gesetzgeber. Fehlende Schulzeugnisse aus Deutschland können doch durch die Eltern besorgt werden, eine fehlende Registrierung im Kosovo geht zu Lasten der Eltern. Wenn diese die Kinder bei den kosovarischen Behörden nicht haben registrieren lassen, ist das nicht der BRD, sondern den Eltern selbst zuzurechnen.
Sofern Kindern, z.B. aufgrund einer Nichtbehandelbarkeit einer Krankheit im Heimatland, ein Abschiebungshindernis zuerkannt wird, bleibt auch in der Regel die Familie im Bundesgebiet. Über § 25b AufenthG wurde die Möglichkeit geschaffen, auch diesen Personen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, Integration vorausgesetzt.
Hier wird die Realität aber ziemlich verdreht und die BRD als Staat dargestellt, der gegen internationales Recht verstößt. Ich empfinde dies als Stimmungsmache.