Verwaltungsgericht Koblenz

Polizei darf Bahnreisende wegen der Hautfarbe kontrollieren

Verwaltungsgericht Koblenz entscheidet, dass Bahnreisende von der Polizei aufgrund ihres ausländischen Aussehens verdachtsunabhängig kontrolliert werden dürfen. Für Filiz Keküllüoğlu ist das nackter Rassismus und ein Freischuss für die Polizei.

Von Filiz Keküllüoğlu Dienstag, 03.04.2012, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 05.04.2012, 0:27 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Dass Schaffner und Polizisten bei ihrer Kontrolle härter durchgreifen, wenn es sich bei dem Reisenden um People of Colour handelt, ist nichts Neues. Es ist der Alltagsrassismus, mit dem Menschen mit einem ausländischen Aussehen tagein und tagaus zu kämpfen haben. Jetzt wird dieser Rassismus auch noch von Richtern für zulässig erklärt.

Folgendes spielte ab: Ein Zugreisender wurde auf einer Bahnstrecke durch zwei uniformierte Beamte der Bundespolizei angesprochen und aufgefordert sich auszuweisen. In der Folge entstand eine verbale Auseinandersetzung. Da der Kläger seine Papiere nicht vorlegte, durchsuchten die Beamten seinen Rucksack, ohne aber die Ausweispapiere zu finden. Daraufhin wurde der Kläger zur zuständigen Dienststelle der Bundespolizei verbracht, wo bei ihm ein Führerschein gefunden und seine Personalien festgestellt werden konnten. Das alles wollte der Reisende nicht ohne Konsequenzen über sich ergehen lassen und klagte.

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Im Verlauf eines Strafverfahrens wegen Beleidigung gegen den Reisenden äußerte ein Beamter der Bundespolizei zum Grund für die Kontrolle, wenn er die Vermutung habe, ein Reisender halte sich möglicherweise illegal auf, frage er, wohin der Reisende fahre und bitte um Vorlage von Ausweispapieren. Er spreche dabei Leute an, die ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium sei hierbei auch die Hautfarbe.

Richter weisen Klage ab
Die Sache schien eindeutig zu sein. Rassismus lag in der Luft. Doch die Richter und die Polizisten waren sich grün und der Reisende erlebte sein blaues Wunder. Mit einem jetzt bekannt gewordenen Urteilsspruch (28.2.2012, Az. 5 K 1026/11.KO) wiesen die Richter die Klage des Reisenden ab.

Die Identitätsfeststellung, so die Richter, sei rechtmäßig gewesen. Die einschlägigen Vorschriften verpflichteten die Beamten der Bundespolizei, bei einer Kontrolle entsprechende Lageerkenntnisse und einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung zugrunde zu legen. Hierdurch werde willkürliches Vorgehen ausgeschlossen. Nach den polizeilichen Erkenntnissen würden die Nahverkehrszüge auf der Strecke, die der Kläger gefahren sei, für die unerlaubte Einreise und zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz genutzt. Dies berechtige die Bundespolizei dazu, die in den Zügen befindlichen Personen verdachtsunabhängig zu kontrollieren. Aus Gründen der Kapazität und Effizienz sei die Bundespolizei auf Stichprobenkontrollen beschränkt. Deswegen dürften deren Beamte die Auswahl der anzusprechenden Personen auch nach dem äußeren Erscheinungsbild vornehmen. Da die Identität des Klägers in der Bahn von den Beamten nicht habe festgestellt werden können, seien sie aufgrund einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung auch zur Durchsuchung des Rucksackes nach Ausweispapieren berechtigt gewesen.

Empört Euch!
Die Gesellschaft müsste nun aufschreien! Empörung müsste sich breit machen! Dieses Urteil ist ein Freischuss für die Polizei, beliebig Kontrollen durchzuführen. Wenn dem Polizisten die Hautfarbe, das Kopftuch, der Turban oder der Bart nicht gefällt, kann er ohne einen gültigen Grund die Menschen kontrollieren, sie in der Öffentlichkeit demütigen.

Traurig, aber wahr: Wir sind noch zu sehr von einer toleranten Gesellschaft entfernt, die endlich akzeptiert, dass die Gesellschaft heterogen und vielfältig ist. Wer denkt, anhand des Aussehens identifizieren zu können, wer ausländisch und sogar illegal oder kriminell ist, begeht einen fatalen Fehler und ist rassistisch. Wir müssen das Kind beim Namen nennen. Wir müssen uns empören. Aktuell Meinung Recht

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  1. Uli sagt:

    Das ist eine Frechheit!

  2. AHA sagt:

    Fakt ist das die Polizei nach gutdünken kontrollieren darf wann sie will und wen sie will.
    Fakt ist auch das praktisch alle illegalen Einwanderer ein anderes Aussehen haben als ethnische Deutsche. Über was unterhalten wir uns also hier?

  3. unfassbar sagt:

    Das Urteil ist genau richtig…die sinnfreie Empörung ist nicht nachvollziehbar. Jeder normal denkende Mensch wird wissen, dass die Polizei natürlich nicht AUSSCHLIESSLICH nach äußerem Erscheinensbild kontrolliert. Wenn man wegen illegalem aufenthalt kontrolliere oder nach Terroristen ermittlt dann kann das Aussehen ein entscheidender Faktor sein.

    Warum fühlen sich so viele hier dauernd verfolgt? Ist es nach Ihrer Meinung auch „Demütigung“, wenn Deutsche kontrolliert werden?

    Tut mir leid, aber dieser Artikel ist wirklich daneben!

  4. SchuPo sagt:

    Über was unterhalten wir uns also hier?

    Vorgezogenes Sommerloch.

  5. HaSe sagt:

    Ja, das Problem ist bekannt und jetzt offenbar höchstrichterlich bestätigt. „Verdachstunabhängige Stichproben“ sind nun mal besonders effizient, wenn man sich an bestimmten – auch äußerlichen – Merkmalen orientiert. Dafür, dass die Korrelation zwischen bestimmten Haar- und Hautfarben sowie fehlenden Visa nun mal größer ist, kann ja die Bundespolizei nichts. Das ist die gleiche Diskriminierung, die man erfährt wenn einem der Versandhändler sagt: „Tut mir leid, aber zu Ihrer Adresse lässt das System nur eine Zustellung per Nachnahme zu.“

    Besonders nervig ist das in Grenznähe, wo man praktisch überall angehalten werden kann – nicht nur im Zug. Bloß weil man da mit Frau und Tochter unterwegs ist, denen man ihre außereuropäischen Gene ansieht, wird man ständig zum „Schlepper“ und „Menschenhändler“. Wenn man da wohnt bzw. fast täglich pendelt, mag das ja noch gehen, weil irgendwann auch dem letzten Bundespolizisten das Gesicht bekannt vorkommt und man sich so langsam von diesem Generalverdacht befreien kann. Wenn man aber nur mal alle halbe Jahr zu Besuch und zum Urlaub da hin fährt, muss man schon befürchten bestimmte „Behinderungen“ wie verpasste Anschlüsse oder häufiges zu Spät kommen einkalkulieren zu müssen.

    Vielleicht sollten einfach alle „Merkmalsträger/innen“ ein Porträtfoto nebst Kopie des Aufenthaltstitels oder Personalausweises an die zuständige(n) Bundespolizeidirektion(en) schicken und darauf bestehen, an einem gut besuchten Ort (Eingangsbereich, Kantine) dauerhaft „ausgestellt“ zu werden. Das würde nicht nur dafür sorgen, den Bekanntheitsgrad zu steigern sondern den Bundespolizisten tagtäglich vor Augen halten, wie vielfältig dieses Land inzwischen ist. Man nenne mich einen unverbesserlichen Optimisten, aber es wäre ja schon etwas erreicht, wenn dann nur einzelnen ein Licht aufginge, dass äußerliche Merkmale allein noch keine Kriminellen machen und man daher seine Stichprobenkriterien anders denken muss.

  6. Jan sagt:

    Aaaaaaargh! Warum sind es eigentlich immer die „Nicht-Betroffenen“, die den tatsächlich Betroffenen erzählen, wann und ob sie betroffen oder empört sein sollen?

    Dieses Urteil widerspricht dem Grundgestz §3 und ist somit nicht haltbar. Abgesehen davon ist „racial profiling“ grundsätzlich unter aller Sau.

    Nein, das einzig Positive an diesem Urteil, ist die Tatsache, dass die Bundespolizei diese Praktiken nun nicht mehr leugnen kann. Damit kann und sollte sich die Politik auseinandersetzen, sonst steht Deutschland mal wieder peinlich in der Rassismus-Ecke, aus der es nun seit langem raus will.

  7. Revan sagt:

    Versteh die Empörung nicht.

    Illegale Grenzgänger sehen nuneinmal anders aus als Deutsche. Wenn die Polizei gezielt nach einem derartigen Personenkreis sucht, ist es nur schlüssig, „ausländisch aussehende“ Personen nach ihren Personalien zu befragen. Wie sollten die Beamten diesen Job denn eurer Meinung nach sonst erledigen? „Weiße“ befragen, ob sie illegale Einwanderer aus Afrika sind?

    Zudem sehe ich nicht, was daran so schlimm sein soll, nach Aufforderung eines Amtsträgers seine Papiere vorzulegen- einfach den Wisch vorzeigen und Gut ist.

    Bei Fußballspielen werden doch schließlich auch Deutsche stichprobenhaft ohne wirklichen Anlass kontrolliert und niemand beschwert sich, dies sei eine Ungleichbehandlung den Nicht-Fußballfans gegenüber ^^

  8. HaSe sagt:

    @ Revan
    Es ist schon nervig, wenn man bei knappen sieben Minuten Übergang, die man normalerwiese gut schafft, dann die roten Lichter sieht und einem die kurze Frage nach dem „Wisch“ eine Stunde Verspätung einbringt. Ist ja nicht so, dass mein „Freund und Helfer“ dann für den Weitertransport sorgt. Aber dass ist dann eben nur nervig.

    Regelmäßiges Vorzeigen und ggf. „griffbereit halten“ erhöht die Chance des Verlierens. Auch das ist eine einleuchtende Statistik. Erst recht auf dem Bahnhof, wenn man um seinen Anschluss sprintet. Und damit hat man dann durchaus ein Problem.

    Bei dem „Wisch“ handelt es sich i.d.R. nun mal um einen Pass. Wenn dies ein deutscher (oder wahlweise Personalausweis) ist, ist das Problem schnell gelöst. Erstens darf man mehere davon haben und zweitens kostet es ja „nur“ ein paar Euro und ein paar Stunden auf dem Amt, Ersatz zu bekommen.

    Sind es aber die Papiere eines Ausländers ist das „Amt“ für die Ersatzbeschaffung gleichbedeutend mit der Botschaft in Berlin. Da hat man dann Fahrtkosten, stundenlange Warteschlangen, Befragungen, saftige Gebühren, und anschließend nochmal Warten. Ist der neue Pass dann da, muss man zum deutschen Amt um seinen Aufenthaltstitel (kostet alleine mehr als ein Perso) ersetzt zu bekommen. Auch da muss dann natürlich völlig rechtens der „Vermutung“ nachgegangen werden, man hätte den Pass gar nicht verloren sondern er würde nun genutzt, andere illegal ins Land zu schaffen.

    Abgesehen davon hat man in der Zwischenzeit keinen „Wisch“ zum vorzeigen.

    Es dürfte wohl auch einem Fußballfan einleuchten, dass man mit einem solchen „Wertobjekt“ Pass nicht gern allzu freizügig herumwedelt. Sie gehen vermutlich auch nicht mit einem 500-Euro-Schein ins Stadion. Und selbst wenn wären sie wohl auch nicht begeistert, wenn man Sie in der Öffentlichkeit einer Bahnhofshalle dazu auffordert, Ihr Geld vorzuzählen.

    Und wie fühlen sie sich, wenn sie fast jeden Sonnabend derjenige sind, der aus einer Gruppe von 500 Fans herausgepickt und „befragt“ wird. „Tut uns ja leid, aber sie sehen halt so gewaltbereit aus.“

  9. Lutheros sagt:

    Wenn die Polizei nach einem verdächtigen Mann fahndet – ist es dann auch nicht mehr ok, wenn sie nur Männer kontrolliert? (Diskriminierung wegen Geschlecht)

    Wenn die Polizei zwei junge Trickbetrügerinnen sucht – ist es dann nicht mehr ok, wenn sie nur junge Menschen kontrolliert? (Diskriminierung wegen Alter).

    Wenn die Polizei illegale Einreise nicht durch die Konzentration auf bestimmte äußere Merkmale von Personen angehen kann – wie denn dann? Wer hier weint, sollte einfach mal einen Vorschlag machen, wie man sonst Kontrollen ansetzen kann.

  10. Sugus sagt:

    @ HaSe
    „Bei dem “Wisch” handelt es sich i.d.R. nun mal um einen Pass. Wenn dies ein deutscher (oder wahlweise Personalausweis) ist, ist das Problem schnell gelöst. Erstens darf man mehere davon haben“
    Man darf mehrere deutsche Pässe haben? Wäre mir neu.