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Schnell und unbürokratisch

Anerkennung ausländischer Qualifikationen

Die Anerkennung von ausländischer Qualifikationen soll in Bund und Ländern künftig deutlich schneller und unbürokratischer erfolgen. Erreicht werden soll das mit einer Musterregelung, die die Kultusministerkonferenz jetzt vorgelegt hat.

Donnerstag, 16.02.2012, 8:27 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 20.02.2012, 1:00 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

In Anlehnung an das Anerkennungsgesetz des Bundes, das am 1. April 2012 in Kraft tritt, liegt jetzt eine in der Kultusministerkonferenz koordinierte und abgestimmte Musterregelung für die notwendigen Anerkennungsgesetze in den 16 Ländern vor. Das Gesetz eröffnen allen Bewerbern mit ausländischen Berufsqualifikationen einen Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und der Herkunft des Zeugnisses.

„Deutschland kann es sich nicht länger leisten, auf qualifizierte Bewerber mit ausländischen Berufsabschlüssen zu verzichten, nur weil die Anerkennungsverfahren komplex sind und die Verfahrensabläufe zu lange andauern“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Ties Rabe. Das nun vorliegende Mustergesetz biete die Gewähr für eine ländergemeinsame Umsetzung der Anerkennungsgrundsätze.

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Darüber hinaus hat die Kultusministerkonferenz einen Vorschlag in die Diskussion eingebracht, der eine weitere Vereinfachung des Antragsverfahrens für ausländische Fachkräfte bedeuten könnte. Die bundesweit anerkannte Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die seit 1956 zum Sekretariat der Kultusministerkonferenz gehört, soll zentrale Anlaufstelle für Antragsteller aus dem Ausland werden.

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In den Fällen, in denen sich die Zuordnung von im Ausland erworbenen Qualifikationen für den Bewerber als schwierig erweist, soll in Zukunft die ZAB für die reibungslose und passgenaue Vermittlung an die zuständige Anerkennungsstelle in den Ländern sorgen können. Eine Übertragung dieser Aufgabe an die ZAB „wird von den Ländern grundsätzlich befürwortet“, teilt die Kultusministerkonferenz mit. Entsprechende Übertragungsregelungen würden zügig entwickelt.

Damit könne die ZAB einen zuverlässigen Wegweiser für all diejenigen bieten, für die eine Zuordnung zum deutschen Referenzberuf nicht sofort ersichtlich ist. Damit verringere sich für ausländische Bewerber die Eintrittsschwelle in das deutsche Berufsleben deutlich. Und: Das bislang bestehende Zuständigkeitsdickicht für ausländische Bewerber werde gelichtet. (eb) Aktuell Politik

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