Wahlprüfsteine 2/8
Aufenthaltsgenehmigung – Standpunkte Berliner Parteien vor den Wahlen 2011
Wie sind die Standpunkte der Berliner Parteien zu Ausländerrechtlichen und Integrationsthemen? In einem Achtteiler präsentiert das MiGAZIN die Wahlprüfsteine. Heute: Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigungen auch im Zusammenhang mit dem EU-Türkei-Assoziationsratsbeschluß 1/80.
Dienstag, 06.09.2011, 8:26 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 08.09.2011, 2:45 Uhr Lesedauer: 8 Minuten |
Forderung: Die Aufenthaltsgenehmigungen von in der Bundesrepublik geborenen oder aufgewachsenen bzw. langjährig ansässigen Drittstaatsangehörigen werden trotz Bezug von Transferleistungen mindestens jeweils um ein Jahr verlängert.
Begründung: Auch wenn die Jugendlichen keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, sind sie Teil der Bundesrepublik deutschland und gehören zu unserer Stadt. Sie sind hier sozialisiert und werden weiterhin hier leben. Die Aufgabe des Staates ist, diesen Jugendlichen eine Perspektive anzubieten, wie Jugendlichen deutscher Staatsangehörigkeit. Die Unterscheidung darf nicht lange hingenommen werden.
SPD
Die SPD bekennt sich als BerlinPartei zu einer modernen Stadtgesellschaft, in der sich Migranten einbringen und integrieren. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, jugendlichen Drittstaatsangehörigen, insbesondere wenn sie hier sozialisiert wurden, eine gesellschaftliche und berufliche Perspektive in Berlin zu bieten. Leider hat das Land Berlin auf die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen nur geringen Einfluss, da dies in die Zuständigkeit des Bundes fällt.
Alle hier geborenen Kinder haben jedoch automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Bleiberecht sieht vor, das der Lebensunterhalt gesichert sein muss. Das Land Berlin war und ist hier bereit, eine großzügige Prognose zu machen, insbesondere bei der Bleiberechtsreglung reicht das Bemühen um Arbeit. Zudem zielt die Integrationspolitik der SPD natürlich auf die rasche Integration in den Arbeitsmarkt ab.
CDU
Es trifft zu, dass – wie Sie sagen hier geborene und ansässige Drittstaatsangehörige ein Teil von Deutschland sind. Anders als die Frage nahe legt, erhalten aber auch solche Drittstaatsangehörige Aufenthaltsgenehmigungen, die von Transferleistungen leben. Richtig ist, dass die Aufenthaltsgenehmigungen befristet und nicht pauschal verlängert werden. Drittstaatsangehörigen Jugendlichen wird damit aber nicht die Perspektive genommen. Im Gegenteil eröffnet jede Aufenthaltsgenehmigung die Perspektive, an den Möglichkeiten in Deutschland genauso teilzuhaben wie Jugendliche deutscher Staatsangehörigkeit. Eine unterschiedliche Behandlung von Staatsbürgern und Drittstaatsangehörigen beim Aufenthaltsrecht ist in den meisten Staaten vorzufinden, so z.B. auch in der Türkei. Dort werden Aufenthaltsgenehmigungen nur erteilt, wenn der Antragsteller finanziell abgesichert ist, also z.B. einer Berufstätigkeit in der Türkei nachgeht. Hier ist das deutsche Ausländerrecht wesentlich liberaler, das auch Empfängern von Transferleistungen die Möglichkeit einer Aufenthaltsgenehmigung gibt. Unbefristete Aufenthaltsgenehmigungen gibt es auch in der Türkei nicht, sie werden längstenfalls für fünf Jahre erteilt. Jedem steht es frei, die Staatsangehörigkeit des aufnehmenden Landes anzunehmen und damit den Grund für die Ungleichbehandlung auszuräumen. Aktive Teilnahme an den Angeboten der aufnehmenden Gesellschaft, eigeninitiative Fortbildung und Ausübung eines Berufes sollten für Drittstaatsangehörige anzustrebende Ziele sein, wenn sie dauerhaft hier ihren Aufenthalt nehmen wollen
Die Linke
DIE LINKE vertritt grundsätzlich die Position, dass Menschen, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind oder bereits seit langem hier leben, das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt haben sollten, und zwar unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer sozialen und ökonomischen Situation. Unsichere Aufenthaltstitel und die ständige Angst der Betroffenen, diese zu verlieren, sind kontrproduktiv für die Integration.
Berlin-Wahlen 2011: Ich wähle ...SPD (33%) Die Grünen (27%) DIE LINKE (19%) CDU (16%) FDP (5%)Wird geladen ...
Die Grüne
Die Lebensunterhaltssicherung darf bei langjährig bei uns lebenden Menschen keine unüberwindbare Hürde für einen Aufenthalt darstellen. Ernsthafte Bemühungen müssen genügen. Bei Personen, die wegen des Alters, einer 2 körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder weil sie mit minderjährigen, ledigen Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben und wegen der Kinderbetreuung von ernsthaften Bemühungen zur Lebensunterhaltssicherung abgehalten werden, soll hiervon abgesehen werden. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat in einem weiteren Antrag darüber hinaus gefordert, auch die Lebensunterhaltssicherungspflicht beim Ehegattennachzug zu Deutschen aufzuheben. In einer Antwort auf eine von Bündnis 90/Die Grünen gestellten kleinen Anfrage aus dem Jahr 2008 (Drucksache 16 / 12 610) betonte der rotrote Senat, dass die Rechtsauffassung des EuGH in ständiger Praxis von der Berliner Ausländerbehörde beachtet wird. Konsequenzen und Informationskampagne hielt der Senat für überflüssig. Bündnis 90/Die Grünen wollen dagegen einen migrationsorientierten Landesvollzug der aufenthaltsrechtlichen Bundesvorschriften. Die vorläufigen Anwendungshinweise der Ausländerbehörde sollen rechtliche Möglichkeiten zugunsten der Migrantinnen und Migranten ausschöpfen. Ziel soll die Legalisierung des Aufenthalts und die Verhinderung eines jahrelangen unsicheren Aufenthaltsstatus für die Betroffenen sein.
FDP
Eine pauschale Verlängerung lehnen wir ab. Jeder Einzelfall muss geprüft werden. Grundsätzlich gilt, dass jeder Zuwanderer sich und seine Angehörigen in Deutschland möglichst ohne Hilfe von Sozialleistungen versorgen können muss. Dieser Anspruch muss auch so deutlich formuliert werden. Aktuell Politik
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