Einbürgerungen 2010

Große Unterschiede bei der Doppelpassverteilung

Die Zahl der Einbürgerungen sind im Jahr 2010 leicht angestiegen. Doppelpassquote von EU-Bürgern, Asiaten, Afrikanern und Amerikanern im Vergleich zu Bürgern aus den EU-Beitrittskandidatenländern zwei bis viermal höher.

Montag, 11.07.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08.01.2020, 15:45 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Im Verlauf des Jahres 2010 wurden in Deutschland knapp 101 600 Ausländer eingebürgert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 5 500 Einbürgerungen mehr als 2009 (+ 5,7 Prozent) und 7 100 mehr als 2008 (+ 7,5 Prozent). Damit verweilen die Einbürgerungszahlen weiterhin auf niedrigem Niveau, sind sich die migrationspolitischen Sprecher der Grünen und der Linkspartei, Memet Kılıç und Sevim Dağdelen, einig.

„Die Einbürgerungszahlen in Deutschland waren jahrelang so rückläufig, dass ein tiefes Tal erreicht wurde. Weniger Einbürgerungen waren kaum möglich. Daher kann die leichte Verbesserung nicht als Erfolg deklariert werden“, erklärt Kılıç. „Zwischen 2006 bis 2010 gab es jährlich nur rund 106.000 Einbürgerungen. Dieser Wert liegt etwa 20 Prozent unterhalb des Durchschnitts der fünf Jahre zuvor“, ergänzt Dağdelen.

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Beide Politiker sprechen sich für die Herabsenkung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Denn zwischen dem Ist-Zustand und dem, was möglich wäre, liegen Welten. So stagniert auch die Quote des Einbürgerungspotenzials mit 2,2 Prozent (+ 0,3 Prozent) auf einem niedrigen Niveau. Unter Türken als die größte Einbürgerungsgruppe betrug diese Quote 1,8 Prozent (Vorjahr 1,6 Prozent); bei Menschen aus der zweitgrößten Einbürgerungsgruppe (Serbien, Montenegro, Kosovo sowie ehemaliges Serbien und Montenegro) 2,2 Prozent (Vorjahr 1,8 Prozent). Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial drückt das Verhältnis von erfolgten zu möglichen Einbürgerungen aus. Sie bezieht die Einbürgerungen auf die Zahl jener Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben. Die höchsten Werte hatten Kamerun (27,7 Prozent), Irak (22,9 Prozent) und Afghanistan (12,9 Prozent).

Doppelpassquote 53 Prozent
Die Zahl der Ausländer, die unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden, betrug knapp 54 000 oder 53 Prozent und hält sich auf Vorjahresniveau. Auffällig groß sind hierbei Doppelpassquoten von Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsregionen. Die höchste Mehrstaaterquote weisen EU-Staaten und die EWR-Länder auf (97 bzw. 96 Prozent). Bei den Menschen aus den EU-Kandidatenländern Kroation, Mazedonien und der Türkei durfte hingegen nur jeder Vierte seine bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten. Die Doppelpassquote für Menschen aus afrikanischen und asiatischen Ländern betrug immerhin jeweils 62 Prozent. Amerikaner durften mit 77 Prozent öfter in den Genuss eines Doppelpasses kommen.

Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellten 2010 – wie schon in den Jahren zuvor – Menschen aus der Türkei mit knapp 26 200 Einbürgerungen. Der Anteil an allen Einbürgerungen entsprach mit 26 Prozent ungefähr dem Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländern. Danach folgten Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (rund 6 500 Fälle), aus dem Irak (etwa 5 200 Fälle) und Polen (knapp 3 800 Fälle).

Im Schnitt 30 Jahre alt
Die Eingebürgerten waren im Schnitt knapp 30 Jahre alt und lebten seit rund 15 Jahren in Deutschland. Der Frauenanteil lag bei 51 Prozent. Im bundesweiten Vergleich war die Entwicklung recht unterschiedlich: In zwölf Ländern gab es mehr Einbürgerungen als im Vorjahr – am größten war der Anstieg in Nordrhein-Westfalen (+ 1 831), Hamburg (+ 1 589) und Hessen (+ 1 228); dagegen sank in vier Ländern die Zahl der Einbürgerungen – am stärksten in Berlin (– 772) und im Saarland (– 236).

Die meisten der Eingebürgerten (73 Prozent oder 73 670 Personen) erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage eines Einbürgerugnsanspruchs; das waren 9 Prozent mehr als 2009. Rechtliche Voraussetzung für die Einbürgerung ist hiernach ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine gültige Aufenthaltserlaubnis sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. An zweiter Stelle standen mit 10 800 Fällen die Miteinbürgerungen von deren in Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kindern. Sie können nach einer kürzeren Frist eingebürgert werden. Ihre Zahl nahm 2010 gegenüber dem Vorjahr um 4 Prozent zu. An dritter Stelle standen Einbürgerungen von Ausländern mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner (7 230 Fälle), das waren 6 Prozent weniger als im Vorjahr. (bk)
Leitartikel Politik Studien

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  1. Non-EU-Alien sagt:

    @Werner,

    danke für Ihre Antwort. Ja, so sieht es in der Praxis aus. Und zwar auf beiden Seiten. Ein Deutschtürke hat in Deutschland keinen konsularischen Schutz der Türkei und in der Türkei keinen konsularischen Schutz der BRD. Ich weiß zwar nicht, warum Sie sich hier nur auf Türken als Beispiel beschränken, da der Artikel auch nicht diese Beschränkung macht, sondern ganz allgemein alle Volksgruppen aufführt.

    >Wie sind denn dann die Einmischungen der Türkei zu verstehen, wenn >hier ein Feuer ausbricht? Herr Erdogan spricht doch hier (in >Deutschland!) immer zu seinen Landsleuten!

    Von was für einem Feuer sprechen Sie? Lassen Sie Erdogan doch sprechen, das tun alle Staatsoberhäupter zu ihren „Landsleuten“ im Ausland. Auch die deutsche Bundeskanzlerin spricht zu deutschen Minderheiten bei Besuchen außerhalb Deutschlands. Genau so spricht das dänische Staatsoberhaupt zu seinen Landsleuten in Schleswig Holstein. Ich sehe einfach das Problem hier nicht…

    >Was ist mit Drittstaaten? Welcher Paß gilt bei Reisen in andere Länder? >Wer ist da zuständig?

    Da die jeweilige Person Staatsbürger zweier Staaten ist und sich in dem Moment nicht auf dem Territorium eines dieser Staaten aufhält, gehe ich mal davon aus, dass der/diejenige sich das aussuchen kann. Ich weiß es aber nicht genau und sehe da auch kein Problem für keinen der beiden Staaten drin.

    >Die Türkei betrachtet die Türkei-stämmigen als Teil ihrer “strategischen >Tiefe”. Egal welchen Paß diese Menschen haben, für die Türkei bleiben >sie Türken. Solange es nutzt. Wenn Deutschland jemand Unliebsames >abschieben will, wird schon gerne mal kurzfristig auf Verwaltungsebene >ausgebürgert.

    Ethnisch gesehen sind sie es ja auch. Die Russlanddeutschen hatten ja auch keinen deutschen Pass in Russland, Kazachstan oder wo auch immer sie waren und wurden von Deutschland die ganze Zeit weiterhin als Volksdeutsche angesehen. Wieso ist das in dem einen Falle verwerflich und im anderen nicht?

    Und bezüglich der Ausbürgerung ist das gar nicht möglich. Es sei den sie wurde erschwindelt durch falsche Angaben, aber ansonsten überhaupt nicht möglich!

    >Auch wer sich hier in Deutschland einbürgert, muß weiter damit rechnen, >dass er zum türkischen (!) Militärdienst rangezogen wird.

    Genau so wie bis vor Einführung der Berufsarmee in der BRD sie zur deutschen Bundeswehr rangezogen worden wären. Sind halt „zweiheimisch“ und in solchen Fällen sind die beiden Staaten, deren Staatsbürger diese Person ist, gefragt zu handeln durch zwischenstaatliche Abkommen. Beispielsweise: Militärdienst in einem Land abgeleistet wird im anderen Land auch anerkannt und fertig. Man muss nur wollen…

  2. Werner sagt:

    > Militärdienst in einem Land abgeleistet wird im anderen Land auch
    > anerkannt und fertig. Man muss nur wollen…

    @NonEUAlien,

    ja, man muß nur wollen! Indeed!! Die Türkei will aber nicht. Sie redet den Leuten permanent ein schlechtes Gewissen ein. Die Leute sprechen mit ihren Kindern türkisch und nehmen ihnen damit oft die Möglichkeit, die Schule erfolgreich zu bestehen. Vielleicht ist die Türkei auf die Überweisungen ins Mutterland angwiesen. Teilweise ist es auch ein archaisches Nationsverständnis. Es ist sicher verlockend sich vorzustellen, dass man irgendwann über die „Blutsbrüder“ in Deutschland Einfluß auf das größte Land in Europa bekommen kann.

    Aber nun haben wir endlich ein modernes Staatsbürgerrecht in Deutschland und plötzlich erklären uns die Türken wieder, dass man mit „türkischem Blut“ eben „Türke“ sei. Diese Art völkischer Nationalismus hat bereits genug Blutvergießen verursacht. Das wollen wir nicht wieder!!

    Wir hatten das Thema, glaube ich, schon einmal. Einem Einwanderer wird man sicher für eine Übergangszeit eine Beibehaltung seiner „angestammten“ Staatszugehörigkeit zugestehen wollen. Aber spätestens die Abkömmlinge sind nach westlichem, europäischen Verständnis zu dem Staat zugehörig, wo sie geboren und aufgewachsen sind und wo sie ihren Lebensmittelpunkt haben.

    Zu den Deutschen in Osteuropa: Deutschland hatte siese Menschen lange „abgeschrieben“ – es sind die Russen, die diese Menschen zu Deutschen / Faschisten etc. gemacht haben. Diese Menschen (oder Ihre Vorfahren) haben oft schlimmes Leid erfahren, weil sie „deutsch“ waren und nur deshalb.

    Das müßten die Türken doch wissen, wo sie teliweise auf dem Balkan dasselbe Schicksal ereilt hat.

    Frau Merkel fährt doch nicht ins Elsaß und spricht zu den „Deutschen“ dort und klagt das „Verbrechen gegen die Menschheit“ an, das man durch die Romanisierung begangen hat.

    Auch mietet unsere Bundeskanzlerin kein Halle in den USA und spricht zu den Deutschamerikanern als zu Ihren Landsleuten und appelliert an sie, ihre deutsche Kultur zu bewahren.

    Die Türkei kann natürlich auf diesem völkischen Irrweg verharren. Nach Europa gehört sie so nicht!

  3. Pingback: Doppelpass: Optionspflicht überzeugt nicht | Migration und Integration in Deutschland | MiGAZIN