Einbürgerungen 2010

Große Unterschiede bei der Doppelpassverteilung

Die Zahl der Einbürgerungen sind im Jahr 2010 leicht angestiegen. Doppelpassquote von EU-Bürgern, Asiaten, Afrikanern und Amerikanern im Vergleich zu Bürgern aus den EU-Beitrittskandidatenländern zwei bis viermal höher.

Im Verlauf des Jahres 2010 wurden in Deutschland knapp 101 600 Ausländer eingebürgert. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 5 500 Einbürgerungen mehr als 2009 (+ 5,7 Prozent) und 7 100 mehr als 2008 (+ 7,5 Prozent). Damit verweilen die Einbürgerungszahlen weiterhin auf niedrigem Niveau, sind sich die migrationspolitischen Sprecher der Grünen und der Linkspartei, Memet Kılıç und Sevim Dağdelen, einig.

„Die Einbürgerungszahlen in Deutschland waren jahrelang so rückläufig, dass ein tiefes Tal erreicht wurde. Weniger Einbürgerungen waren kaum möglich. Daher kann die leichte Verbesserung nicht als Erfolg deklariert werden“, erklärt Kılıç. „Zwischen 2006 bis 2010 gab es jährlich nur rund 106.000 Einbürgerungen. Dieser Wert liegt etwa 20 Prozent unterhalb des Durchschnitts der fünf Jahre zuvor“, ergänzt Dağdelen.

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Beide Politiker sprechen sich für die Herabsenkung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Denn zwischen dem Ist-Zustand und dem, was möglich wäre, liegen Welten. So stagniert auch die Quote des Einbürgerungspotenzials mit 2,2 Prozent (+ 0,3 Prozent) auf einem niedrigen Niveau. Unter Türken als die größte Einbürgerungsgruppe betrug diese Quote 1,8 Prozent (Vorjahr 1,6 Prozent); bei Menschen aus der zweitgrößten Einbürgerungsgruppe (Serbien, Montenegro, Kosovo sowie ehemaliges Serbien und Montenegro) 2,2 Prozent (Vorjahr 1,8 Prozent). Das ausgeschöpfte Einbürgerungspotenzial drückt das Verhältnis von erfolgten zu möglichen Einbürgerungen aus. Sie bezieht die Einbürgerungen auf die Zahl jener Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben. Die höchsten Werte hatten Kamerun (27,7 Prozent), Irak (22,9 Prozent) und Afghanistan (12,9 Prozent).

Doppelpassquote 53 Prozent
Die Zahl der Ausländer, die unter Beibehaltung ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert wurden, betrug knapp 54 000 oder 53 Prozent und hält sich auf Vorjahresniveau. Auffällig groß sind hierbei Doppelpassquoten von Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsregionen. Die höchste Mehrstaaterquote weisen EU-Staaten und die EWR-Länder auf (97 bzw. 96 Prozent). Bei den Menschen aus den EU-Kandidatenländern Kroation, Mazedonien und der Türkei durfte hingegen nur jeder Vierte seine bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten. Die Doppelpassquote für Menschen aus afrikanischen und asiatischen Ländern betrug immerhin jeweils 62 Prozent. Amerikaner durften mit 77 Prozent öfter in den Genuss eines Doppelpasses kommen.

Die größte Gruppe der Eingebürgerten stellten 2010 – wie schon in den Jahren zuvor – Menschen aus der Türkei mit knapp 26 200 Einbürgerungen. Der Anteil an allen Einbürgerungen entsprach mit 26 Prozent ungefähr dem Anteil der türkischen Staatsangehörigen an allen in Deutschland lebenden Ausländern. Danach folgten Einbürgerungen von Personen aus dem ehemaligen Serbien und Montenegro und seinen Nachfolgestaaten (rund 6 500 Fälle), aus dem Irak (etwa 5 200 Fälle) und Polen (knapp 3 800 Fälle).

Im Schnitt 30 Jahre alt
Die Eingebürgerten waren im Schnitt knapp 30 Jahre alt und lebten seit rund 15 Jahren in Deutschland. Der Frauenanteil lag bei 51 Prozent. Im bundesweiten Vergleich war die Entwicklung recht unterschiedlich: In zwölf Ländern gab es mehr Einbürgerungen als im Vorjahr – am größten war der Anstieg in Nordrhein-Westfalen (+ 1 831), Hamburg (+ 1 589) und Hessen (+ 1 228); dagegen sank in vier Ländern die Zahl der Einbürgerungen – am stärksten in Berlin (– 772) und im Saarland (– 236).

Die meisten der Eingebürgerten (73 Prozent oder 73 670 Personen) erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit auf Grundlage eines Einbürgerugnsanspruchs; das waren 9 Prozent mehr als 2009. Rechtliche Voraussetzung für die Einbürgerung ist hiernach ein mindestens achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, eine gültige Aufenthaltserlaubnis sowie die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts. An zweiter Stelle standen mit 10 800 Fällen die Miteinbürgerungen von deren in Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kindern. Sie können nach einer kürzeren Frist eingebürgert werden. Ihre Zahl nahm 2010 gegenüber dem Vorjahr um 4 Prozent zu. An dritter Stelle standen Einbürgerungen von Ausländern mit einem deutschen Ehe- oder Lebenspartner (7 230 Fälle), das waren 6 Prozent weniger als im Vorjahr. (bk)