Bundesverfassungsgericht
Sprachnachweis beim Ehegattennachzug verfassungskonform
Der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug ist verfassungskonform. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber verfolge ein legitimes Ziel: Integration von Ausländern und Verhinderung von Zwangsverheiratungen.
Mittwoch, 06.04.2011, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 12.04.2011, 0:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25. März 2011 1 die aufenthaltsrechtliche Regelung 2, wonach der Ehegatte beim Nachzug den erforderlichen Nachweis zu erbringen hat, sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, mit dem verfassungsrechtlichen Benachteiligungsverbot 3 und Schutz der Familie 4 für vereinbar erklärt.
In dem zu entscheidenden Fall ging es um eine türkische Staatsangehörige, die den Sprachnachweis nicht erbracht hatte, weil sie Analphabetin ist. Ihr Visumantrag zum Zwecke des Familiennachzugs wurde abgelehnt. Anschließend hatten das Verwaltungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht 5 den Ablehnungsbescheid bestätigt.
Weiter Gestaltungsspielraum
Mit der darauffolgenden Verfassungsbeschwerde machte die Betroffene geltend, dass der geforderte Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache verfassungswidrig sei. Insbesondere sei er unverhältnismäßig, weil er weder für die Integration der betroffenen Ausländer noch für die Bekämpfung von Zwangsheiraten geeignet sei. Die erforderlichen Sprachkenntnisse könnten wesentlich besser in Deutschland erworben werden. Auch seien die geforderten Sprachkenntnisse zu dürftig und damit ungeeignet seien, um die zuziehenden Ausländer auch nur ansatzweise zu den Kommunikationsleistungen zu befähigen, die zur Erreichung der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele nötig seien.
Das überzeugte die Verfassungsrichter nicht. Der Gesetzgeber müsse dem Familienschutz gerecht werden und sei dabei auch dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verpflichtet. Allerdings stehe ihm auf dem Gebiet des Ausländerrechts ein weiter Gestaltungsspielraum zu.
Legitimes Ziel
Hier verfolge der Gesetzgeber ein legitimes Ziel. Der geforderte Sprachnachweis sei jedenfalls nicht „evident ungeeignet“. Die Einschätzung, bereits vorhandene Sprachkenntnisse führten häufiger und schneller zur Integration, überschreite nicht den Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers. Das gleiche gelte auch bei der Verhinderung von Zwangsehen: Sprachkenntnisse seien geeignet, die Ausnutzung von Nötigungslagen zu erschweren.
Dabei sei ein vom Gesetzgeber gewähltes Mittel bereits dann geeignet, wenn der gewünschte Erfolg gefördert werden könne beziehungsweise das Mittel nicht erheblich ungeeignet sei. Das sei hier der Fall. Die hier verlangten Sprachkenntnisse stellten zumindest einen ersten Beitrag zur erwünschten Integration in Deutschland dar. Auch lasse sich die zeitliche Trennung der Ehegatten zumeist in einem überschaubaren Zeitraum überwinden. Das gelte auch dann, wenn zunächst ein Alphabetisierungs- und Sprachkurs absolviert werden müsse. Schließlich sei dem in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner zumutbar, die familiäre Einheit durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen. (hs)
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„Die erforderlichen Sprachkenntnisse könnten wesentlich besser in Deutschland erworben werden. “
Klar, Analphabetin aus irgendeinem Dorf in Anatolien. Als ob die hier jemals die Sprache lernen würde. Genau das ist ja das Problem: Da wird wieder eine Braut importiert, die genau Null mit Deutschland zu tun hat und die zieht wieder Kindern auf, die mit mangelhaften Sprachkenntnissen eingeschult werden und das Rad dreht sich weiter.
„Auch lasse sich die zeitliche Trennung der Ehegatten zumeist in einem überschaubaren Zeitraum überwinden. Das gelte auch dann, wenn zunächst ein Alphabetisierungs- und Sprachkurs absolviert werden müsse. Schließlich sei dem in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner zumutbar, die familiäre Einheit durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen.“
Natürlich, ich reise während der mindestens 4-6 monatigen Wartezeit mehrmals zu meiner Frau nach Südamerika, Asien oder Afrika. Oder ich kündige sogar meinen Job in Deutschland und lebe während dieser Zeit dort von Luft und Wasser. Verfassungrichter haben in der Frage was „zumutbar“ ist wohl, aufgrund ihrer finanziellen Situation und ihres Beamtenstatus, jeglichen Bezug zum realen Leben verloren.Und frisch verliebt waren sie wohl auch niemals.
„Auch lasse sich die zeitliche Trennung der Ehegatten zumeist in einem überschaubaren Zeitraum überwinden. Das gelte auch dann, wenn zunächst ein Alphabetisierungs- und Sprachkurs absolviert werden müsse. Schließlich sei dem in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner zumutbar, die familiäre Einheit durch Besuche oder nötigenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen.“
Wie schön zu sehen, dass man bei den Argumenten die man hier in den Migazin Foren regelmäßig gegen die ewig Besserwissenden vorgebracht hat, durchaus recht hatte! Es ist durchaus möglich und zumutbar die deutsche Sprache schon im Herkunftsland zu lernen! Und wenn der Partner dadurch nicht direkt nach Deutschland kann, dann muss der Partner halt in das Herkunftsland reisen. So habe ich es 1:1 vor einem Monat bereits hier geschrieben. Nun wurde es von einem Gericht bestätigt und damit wäre wenigtens diese Debatte zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen, leider kommt diese Erkenntnis fast 40 jahre zu spät!
Na da bin ich doch mal gespannt, was Menschen wie arabeska, bogo70 und Leo Brux nun noch zu erzählen haben. Sind die Richter jetzt auch rassistische islamophobe und xenophobe deutsche Nazis?
@Bleier
„Da wird wieder eine Braut importiert, die genau Null mit Deutschland zu tun hat und die zieht wieder Kindern auf, die mit mangelhaften Sprachkenntnissen eingeschult werden und das Rad dreht sich weiter.“
Man muss auch mal versuchen zu verstehen, wie diese Menschen denken. Wenn ein Europäer auswandert nach Australien oder nach Amerika, dann würde er sich mit höchster Wahrscheinlichkeit schon freiwillig, eigenständig und ohne Hilfe vom Staat die Mühe machen die neue Sprache zu lernen, weil man ja weiss dass man sonst kein Anschluss an der Gesellschaft findet. (Siehe Fernsehn „Die Auswanderer“) Dieses Interesse scheint es in der Türkei von vornherein nicht zu geben, das Ziel ist nämlich nicht die deutsche Gesellschaft mit ihrer Kultur, ihrer Sprache und ihrem Essen, sondern das Ziel ist einzig und alleine ein finanziell abgesichertes Leben (notfalls muss das Geld halt auch vom deutschen Steuerzaher kommen). Die Deutschen und deren Interessen sind den meisten scheissegal und werden sowieso tagtäglich mit Füssen getreten. Das bei solch einer Zuwanderung ncihts dabei rumkommt ausser die üblich naive (bereits gescheiterte) Multi-Kulti-Kacke ist ja von vornherein klar.
@Udo
„Natürlich, ich reise während der mindestens 4-6 monatigen Wartezeit mehrmals zu meiner Frau nach Südamerika, Asien oder Afrika. Oder ich kündige sogar meinen Job in Deutschland und lebe während dieser Zeit dort von Luft und Wasser. Verfassungrichter haben in der Frage was “zumutbar” ist wohl, aufgrund ihrer finanziellen Situation und ihres Beamtenstatus, jeglichen Bezug zum realen Leben verloren.Und frisch verliebt waren sie wohl auch niemals.“
Man muss sich halt im Leben entscheiden was wichtiger ist: Die Liebe oder der Job, wenn Sie glauben dass der Staat ihnen das Leben auf Kosten des deutschen Steuerzahlers einfacher gestaltet, dann ist das ihr Problem. Wie kann man ausserdem denn wie in ihrem Fall frisch verliebt sein? Ich dachte Sie wären verheiratet und würden schon länger in Deutschland wohnen! Weiß ihre Frau erst seit den letzten Wochen und Monaten dass Sie nach Deutschland zieht oder könnte es sein dass sie sich absichtlich für eine Frau aus ihrem Herkunftsland entschieden haben, die keine Ahnung von Deutschland und der deutschen Sprache hat? Dann müssen Sie und ihre Frau auch die Konsequenzen daraus tragen und die paar Monate auf die Zähne beissen. Auf diese Art und Weise läuft Integration in den meisten Ländern der Welt ab! Entweder Sie informieren sich vorher oder Sie klammern sich weniger an ihren aktuellen Job.
Übrigens sind die Entscheidungen bei deutschen Gerichten keine persönlichen Urteile sondern die des Volkes, schliesslich sind wir hier nicht in der Türkei!
Ich werde demnächst auch in der Türkei heiraten und dann muss meine Frau für den Ehegattennachzug (zum Glück) einen Kurs erfolgreich abschließen.Auch wenn des uns zwei knapp 6 Monate länger auseinander hält finde ich diese Bedingung mit dem Zertifikat sehr sinvoll und hilfreich. Denn daran sehe ich auch nochmal ob meine Frau mich wirklich liebt und für ihre Liebe alles tut. Denn wir leben in einer Welt voller Schauspieler die diese Möglichkeit missbrauchen und Leute verarschen.
Irgendwei ist das ganze absolut weltfremd. Die Regelung ist wie vieles in den letzten Jahren weltfremd und zum Teil handwerklich von den Gesetzgebern nur mangelhaft umgesetzt worden.
Nicht berücksichtig wird hier welchen Stauts die Ehe hat. Bei bilateralen Ehen, wo ein Partner deutscher Staatsbürger ist, ist der deutsche Staatsbürger gegenüber einem anderen EU- Bürger der in DE lebt, klar im Nachteil. Der EU-Bürger der in DE seien Wohnsitz hat, braucht für seine Frau nämlich keinen Sprachkurs in DE. (Freizügigkeit). Ist auch bekannt mittlerweile als Innländerdiskriminierung.
Derzeit kann man nur jedem deutschen Staatsbürger der in so einer Situation steckt nur raten, bekommt ein gemeisames Kind, dann entfällt diese Regelung und die Einreise erfolgt im Rahmen der Familienzusammenführung zum gemeinsamen Kind, ohne einen Nachweise der Sprachkenntnise.
@ Europa
Warum unterstellen sie mir, dass ich Ausländer oder Deutscher mit Migrationshintergrund bin? Geht es nicht in ihren Kopf, dass auch Deutsche ohne Migrationhintergrund Frauen aus Ländern außerhalb Europas heiraten? Ich bin deutscher Staatsbürger und mein Heimatland ist Deutschland . Ich sehe nicht ein, dass ich hier meinen Job kündigen und auswandern soll, um mit der Frau meiner Wahl zu leben.
Ich habe meine Frau 2007 in Deutschland geheiratet. Sie mußte zurück in ihr Heimatland, um dann ein Ehegattennachzugsvisum zu beantragen.
In dieser Zeit wurde gerade der verplichtende Sprachkurs eingeführt. Sie mußte auf einen Kursplatz warten und wir waren insgesamt 8 Monate getrennt. Insofern kann ich auch heute noch nachfühlen, wie sich die getrennten Paare fühlen. Da die zuziehenden Ehepartner in Deutschland dann sowieso zum Integrationskurs verpflichtet werden und jeder dort zumindestens auf A1 Niveau kommt, sehe ich den Sinn dieser Kurse im Ausland immer noch nicht. Letzlich nur lukrativ für das Goethe Institut und voller wirtschaftlicher und nervlicher Belastung für betroffenen Paare.
Übrigens: Wenn ich meinen Job gekündigt hätte, um in dieser Zeit „die familiäre Einheit in Gänze herzustellen“, wie es die Richter so schön formulieren, hätte sie kein Visum bekommen, da ich ja keinen Job nachweisen kann.
@Kerwel
Korrekt, Deutsche sind gegenüber hier lebenden EU-Ausländer (übrigens auch gegen US-Amerikaner, Japaner usw.) benachteiligt. Es kommt aber auch auf das Land des Einwanderers an. Kommt er aus einem OECD Land, z.b Süd Korea muß er den Kurs nicht machen, kommt er aus z.b. aus Vietnam muß er den Kus machen.
Als ich meine Frau geheiratet hatte, war das Gesetz gerade neu und wir haben voll ins Klo gegriffen.
Mein Tip heute: Die ausländische Freundin / den Freund vor der Heirat in Deutschland bei einer Sprachschule anmelden. Dafür bekommt sie / er ein „Studentenvisum“ für ein Jahr. Wenn Sie / er dann die A1 Prüfung hat, kann geheiratet werden und sie / er müßte höchstens für ein paar Wochen zurück, um das Visum für den Ehegattennachzug zu beantragen. Eventuell kann sie / er das sogar jetzt hier beim Ausländeramt machen.
@Udo
Lesen Sie sich doch einfach den Kommentar von „Ismet“ durch, dann merken Sie was ich meine!
Machen Sie es doch einfach wie Kerwel sagt und zeugen ein Kind mit der „Frau ihrer Wahl“ und ihre Probleme gibts nicht mehr, zusätzlich hätten Sie auch der demographischen Entwicklung entgegen gewirkt!
Also ich wünsche allen nochmal viel Glück und Ausdauer… auch wenn ich mich immer wiederhole beim Thema Ehegattennachzug.
Ich finde es eine gute Sache, dass die nachziehenden Ehegatten im Vorfeld die Sprache lernen. Nur ist es reine Zumutung, wenn der/die Partner/in Analphabet ist, oder sogar eine weite Strecke bis zum Goethe-Institut hat. Ausserdem möchte ich nochmal anmerken, dass das A1-Zertifikat gar nicht nötig ist. Im Gesetz steht, dass man einfache Deutschkenntnisse vorweisen muss. Also könnte man bei der Antragstellung THEORETISCH einfach gelerntes deutsch sprechen und könnte das Visum beantragen.. nur leider ist es inzwischen schon gängige Praxis, dass das A1-Zertifikat vorgelegt werden muss.. also Theorie hat mal wieder nichts mit der Praxis zu tun.
@ Ismet
Glaub mir.. nach diesem min. 6 Monatigem „Liebesbeweis“ ist noch lange nicht viel überstanden… Erst wenn deine Frau hier in Deutschland ist, fängt der Chaos erst richtig an. Außerdem ist es eine Ausnahmesituation… Es könnte sogar sein, dass man sich am Telefon streitet und soweit ist, dass man gar nicht mehr nach Deutschland möchte… All das habe ich mit meinem Mann erlebt… obwohl wir eine Beziehung geführt haben, die schon seit 2002 besteht. Es zerrt wahrlich an den Nerven und ist nicht zu unterschätzen. Deswegen muss ich immer schmunzeln, wenn die Rede von „ZUMUTBAR“ ist…
Wer genug Geld hat.. kann diese Zeit ohne Probleme überwinden.
Wer aber hart arbeitet, dann noch Abends am Telefon die vom Goethe-Institut gestellten Aufgaben bis in die Morgenstunden bearbeitet, der muss wirklich Nerven aus Stahl besitzen…
Wir haben es Gott sei Dank innerhalb von wenigen Monaten geschafft…
Nicht vergessen.. „wer nicht kämpft, der hat schon verloren“