Sprachförderung

Deutsch-Polnische Bildungszusammenarbeit

Der Deutsch-Polnische Ausschuss für Bildungszusammenarbeit hat in Neustrelitz mit seiner konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufgenommen. Ziel ist es, die Kooperation im Bereich der Bildung zwischen Deutschland und Polen weiter auszubauen und zu koordinieren.

Donnerstag, 13.01.2011, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 14.01.2011, 1:02 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Der Deutsch-Polnische Ausschuss für Bildungszusammenarbeit, der als vierter Ausschuss der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit im September 2010 in Schwerin neu gegründet wurde, hat am Mittwoch in Neustrelitz mit seiner konstituierenden Sitzung seine Arbeit aufgenommen.

Daran nehmen rund 50 hochrangige Vertreterinnen und Vertreter beider Länder aus Ministerien und Ämtern der nationalen und regionalen Ebenen teil, die im Bereich der Bildung und darüber hinaus tätig sind. Geleitet wird der Ausschuss von zwei Kovorsitzenden: für Deutschland von Henry Tesch, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern und Beauftragter der Kultusministerkonferenz, und für Polen von Mirosław Sielatycki, Staatssekretär im Ministerium für Nationale Bildung der Republik Polen.

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20. Jahrestag des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages
Kovorsitzender Henry Tesch sagte zu Beginn der Sitzung: „Wir begehen im Juni den 20. Jahrestag des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages. Dass wir gerade in diesem Jahr die Arbeit der Deutsch-Polnischen Regierungskommission um den Bereich Bildungszusammenarbeit erweitern, macht deutlich, wie sich die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ständig weiter entwickelt und welchen Stellenwert der Bildung beigemessen wird. Wir brauchen eine stärkere Förderung der Sprache des Partnerlandes, gemeinsame Bildungsprojekte, einen intensiveren Lehrer- und Schüleraustausch und Zugang zum Arbeitsmarkt des Partnerlandes, um den gemeinsamen Aufgaben in der Europäischen Union noch besser gerecht werden zu können.“

Hintergrund: Die deutsch-Polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit wurde auf der Grundlage von Art. 12 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 gegründet. Diese trat erstmals 1991 zusammen und hält ihre Sitzungen einmal jährlich unter deutschem und polnischem Ko-Vorsitz ab. Die Kommission stützt sich dabei im Wesentlichen auf die Arbeit ihrer Ausschüsse.

Der Kovorsitzende für die Republik Polen, Mirosław Sielatycki, ergänzte: „Die Kenntnis der Sprache fördert die Mobilität – nicht nur die berufliche, sondern auch die Bildungsmobilität. In dieser Hinsicht sind Polen und Deutschland in der EU beispielgebend. Wir haben die höchste Anzahl von Partnerschaftsprojekten in solchen Gemeinschaftsprogrammen wie COMENIUS, ERASMUS oder Leonardo da Vinci. Wenn Polen in der zweiten Jahreshälfte 2011 die EU-Präsidentschaft übernimmt, dann ist die Förderung der Sprachen eine der größten Herausforderungen im Bildungsressort. Ich bin sicher, dass der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss eine sehr praxiswirksame Arbeit leisten und für andere EU-Länder ein Modell für Bildungszusammenarbeit darstellen wird.“ (sm)
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