Beschluss
Bundesrat erteilt Verlängerung der Ehebestandszeit eine Absage
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die geplante Verlängerung der Mindestehebestandszeit im Aufenthaltsgesetz noch einmal zu überprüfen. Für Sevim Dagdelen ist das Vorhaben bereits aus europarechtlichen Gründen rechtswidrig.
Dienstag, 21.12.2010, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 02.01.2011, 23:59 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Der Bundesrat hat am Freitag die Bundesregierung gebeten, die geplante Verlängerung der Mindestehebestandszeit im Aufenthaltsgesetz von zwei auf drei Jahre noch einmal zu überprüfen. Die Bundesregierung hatte die Erhöhung damit begründet, dass so der Anreiz für Scheinehen verringert und die Wahrscheinlichkeit für ihre Aufdeckung erhöht wird.
Ehebestandszeit: Ein Ausländer muss mindestens zwei – künftig drei – Jahre im Bundesgebiet mit dem Ehepartner eine eheliche Lebensgemeinschaft führen, um ein von ihm unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen. Wird die eheliche Lebensgemeinschaft vor Ablauf der Ehebestandszeit aufgehoben, muss der Ehepartner wieder ausreisen.
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Verlängerung überflüssig
Der Bundesrat hielt dem entgegen, dass man die Gefahren der geplanten Gesetzesänderung sorgfältig gegen die Vorteile abwägen müsse. Damit folgte sie der Begründung der zuvor angehörten Ausschüsse. Diese sehen die Gefahr, „dass Ausländer, die zwangsverheiratet wurden oder in ihrer Ehe häusliche Gewalt erleben, noch ein weiteres Jahr in einer unzumutbaren Ehe ausharren müssen, um nach einer Trennung ein unabhängiges Aufenthaltsrecht zu erlangen.“
Außerdem sei nicht nachgewiesen, dass allein durch Verlängerung der Ehebestandszeit Scheinehen wirksam bekämpft werden könnten. Wenn es innerhalb von zwei Jahren nicht gelungen sei, eine Scheinehe nachzuweisen, seien die Erfolgsaussichten im dritten Jahr ebenfalls sehr gering.
„Darüber hinaus kann ein durch eine Scheinehe und damit unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erwirkter Aufenthaltstitel auch nach Erhalt des eigenständigen Aufenthaltsrechtes widerrufen werden. Die Möglichkeit, Scheinehen sowohl strafrechtlich als auch durch Ausweisung zu sanktionieren, besteht somit bereits nach derzeitiger Rechtslage“, so die beratenden Ausschüsse in ihrer Empfehlung an den Bundesrat.
Damit wird die Bundesregierung erneut mit Argumenten konfrontiert, die zuvor auch schon von Oppositionspolitikern und Frauenrechtsorganisationen wie „Terre des Femmes“ aufgeführt aber weitestgehend ignoriert wurden.
Verlängerung europarechtswidrig
Seit der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9.12.2010 wird sich die Bundesregierung zudem Gedanken über die die europarechtlichen Auswirkungen machen müssen. Das Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Türkei sieht seit Ende 1980 ein sogenanntes Verschlechterungsverbot für türkische Arbeitnehmer vor, demnach die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nicht erschwert werden darf. Seitdem gewährte Erleichterungen dürfen auch nicht mehr zurückgenommen werden.
In diesem Zusammenhang ist die Aufforderung des Bundesrates an die Bundesregierung „angesichts der klaren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unzureichend“, kritisiert Sevim Dagdelen, migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion. „Die von der Koalition geplante Verlängerung der Mindestbestandszeit einer Ehe für die Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts von nachgezogenen Ehegatten ist europarechtswidrig und hätte abgelehnt werden müssen“, so Dagdelen im Anschluss der Beschlussfassung des Bundesrates.
„Die Bundesregierung muss ihr Gesetzesvorhaben stoppen, wenn schon nicht aus Interesse an den betroffenen Frauen, dann eben aus europarechtlichen Gründen“, sagte Dagdelen weiter und verwies in diesem Zusammenhang auf ihre parlamentarische Anfrage. In der Antwort teilt die Bundesregierung in aller Kürze mit, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs derzeit auswertet werde. Dagdelen: „Nun, ich bin doch immer wieder überrascht, wie lange ein Bundesministerium braucht, um ein überschaubares, 8-seitiges Urteil zu lesen und auszuwerten.“ (es) Politik
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oooh jaa.. die Auswertung wird noch laaangge laange dauern..8 Seiten bedeutet ungefähr, dass man für jede Seite 1 Jahr braucht.
Nach 8-10Jahren können wir weiter diskutieren.
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