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Gesetz gegen Zwangsheirat

Verlängerung der Ehebestandszeit im Bundestag

Unter dem Titel „Zwangsheirat“ möchte die Bundesregierung die Ehebestandszeit im Aufenthaltsgesetz von zwei auf drei Jahre anheben. Frauenrechtsorganisationen laufen Sturm und versammeln sich heute vor dem Bundestag.

Donnerstag, 20.01.2011, 8:28 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 25.01.2011, 0:28 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Heute verhandelt der Deutsche Bundestag in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zwangsheirat. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begrüßt ausdrücklich, dass nach mehr als fünf Jahren parlamentarischer Debatte die Zwangsverheiratung ein eigener Straftatbestand werden soll. Besonders erfreulich sei die deutliche Verlängerung des Rechts auf Wiederkehr für Frauen und Männer, die im Ausland gegen ihren Willen verheiratet wurden.

Getrübte Freude
Allerdings hat die geplante Erhöhung der Ehebestandszeit von zwei auf drei Jahre Hilfseinrichtungen und Frauenorganisationen im ganzen Bundesgebiet zu Protesten veranlasst. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 17.12.2010 darum gebeten, „die Anhebung der Mindestbestandszeit einer Ehe zur Begründung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts noch einmal zu überprüfen“.

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Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit „Wahrnehmungen aus der ausländerbehördlichen Praxis“, dass durch die im Jahr 2000 von vier auf zwei Jahre verkürzte Mindestbestandszeit der Anreiz für die Eingehung einer Scheinehe gesteigert würde. Die nackten Zahlen sprechen eine andere Sprache: Das Bundesinnenministerium musste einräumen, dass im Jahr 2000 mehr als drei Mal so viele Scheineheverdachtsfälle bestanden wie im Jahr 2009.

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In einem gestern veröffentlichten Appell an Bundeskanzlerin Merkel, Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete fordert Terre des Femmes gemeinsam mit Organisationen wie pro asyl, dem Verband binationaler Ehen und Partnerschaften, den Dachverbänden der deutschen Frauenhäuser und zahlreichen Anwältinnen, Journalistinnen und Frauenrechtlerinnen, die 2-Jahres-Regelung beizubehalten.

Demo gegen blanken Hohn
„Ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zwangsheirat, der gleichzeitig die Abhängigkeit vom Ehepartner um ein weiteres Jahr verlängert, ist der blanke Hohn“, kommentiert die Terre des Femmes-Geschäftsführerin Christa Stolle das Gesetzesvorhaben. „Zwar existiert eine Härtefallregelung für von Gewalt betroffene Frauen. Sie bietet in der Praxis allerdings keine sichere Handlungsoption und ist daher ungeeignet, die Betroffenen zu schützen“, so Stolle weiter.

Mit einer Protestaktion vor dem Deutschen Bundestag heute Vormittag fordert Terre des Femmes die Abgeordneten auf, anstatt parteipolitischer Interessen die Betroffenen in den Mittelpunkt der Verhandlungen zu stellen. (hs)
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