Bundesverwaltungsgericht

Familiennachzug bei Bezug von Sozialleistungen nicht ausgeschlossen

Möchte ein Ausländer zu seinem bereits in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner nachziehen, muss der Unterhaltsbedarf beider Eheleute sowie der Kinder gedeckt sein. Das gelte aber nicht ausnahmslos, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag.

Donnerstag, 18.11.2010, 8:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 24.11.2010, 2:43 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Dienstag entschieden, dass ein Anspruch auf Familiennachzug in der Regel voraussetzt, dass der Lebensunterhalt der familiären Bedarfsgemeinschaft – beide Eheleute sowie der mit ihnen zusammen lebenden minderjährigen Kinder – ohne Inanspruchnahme öffentlicher Sozialleistungen bestritten kann. Es reiche nicht aus, dass die Einkünfte des Nachziehenden lediglich den eigenen Bedarf decken, die Familie aber weiterhin Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) beziehen muss.

Höherrangiges Recht und Grad der Integration
Da es sich bei der Sicherung des Lebensunterhalts um eine Regelerteilungsvoraussetzung handele, müsse allerdings geprüft werden, ob hiervon eine Ausnahme zu machen sei. Dies sei insbesondere der Fall, wenn höherrangiges Recht wie der Schutz von Ehe und Familie oder die unionsrechtlichen Vorgaben der Familienzusammenführungsrichtlinie es geböten. Hierbei sei neben dem Grad der Integration der Familie in Deutschland auch zu berücksichtigen, wie hoch der verbleibende Anspruch der Familie auf Sozialleistungen sei und in welchem Umfang der Nachziehende zum Familienunterhalt beitrage.

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Außerdem dürfe bei der Berechnung des Unterhaltsbedarfs der Freibetrag für Erwerbstätige nicht zu Lasten des Ausländers angerechnet werden. Damit folgten die Bundesrichter der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union.

Oberverwaltungsgericht muss erneut prüfen
In dem vorliegenden Fall wurde über einen Antrag eines türkischen Staatsangehörigen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte entschieden. Im Jahre 2002 heiratete er eine in Deutschland lebende Türkin, mit der er drei Kinder hat. Mit einem Visum zum Familiennachzug reiste er 2005 nach Deutschland ein und bezog ab 2006 für sich, seine Ehefrau und seinen jüngsten Sohn Leistungen nach dem SGB II. Daraufhin versagte ihm das Land Berlin 2008 die beantragte Aufenthaltserlaubnis.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte das Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das beklagte Land zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verpflichtet. Im Lichte der Entscheidung des BVerwG muss nun das Oberwaltungsgericht prüfen, ob dem Kläger ein Aufenthaltstitel zusteht. (es) Recht

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  1. Peter sagt:

    Solche Urteile spielen den Rechtspopulisten in die Hände.

  2. delice@ sagt:

    Das ist wohl auch das Problem an sich!

    Kann und darf ein/der Rechtsstaat einknicken – nur weil es „Rechtspopulisten“ dies so wollen?

    Warum dieser Schnellschuß und dieser unnötige voreilige Gehorsam?

    Wenn es nach den „Rechtspopulisten“ ginge, würden diese vermeintlich doch so volksnahen Kräfte gerne auch den demokratischen Rechtsstaat abschaffen, dass wir dann schnell in einer Diktatur leben müssten. Nun, wären nach neuesten veröffentlichten Studien, z.B. auch der FES, relativ viele Deutsche auch nicht so dagegen. Was uns zeigt, dass nichts Gutes uns allen Demnächst erwartet. Dabei ist zu unterstreichen, dass nicht wenige Politiker da ihren gewalltigen Beitrag immer noch dazu leisten, dass so etwas hoffähig bleibt!

    Wollen Sie aber wirklich diesen Kräften diesen Gefallen tun? Im Unterton dieser Hinweise schwingt so eine Passivität mit, so nach dem Motto:

    „Ich kann doch eh nichts verändern, sollen doch die das tun, was sie möchten…“, nur irgendwann betrifft es immer mehr auch andere Kreise.

    „Wehret den Anfängen!“, heißt es immer, nur bleibt diese Aufforderung wohl ungehört. Manchmal habe ich das Gefühl, das man fleißig daran arbeitet.

    Wenn Grundrechte abgeschafft werden kümmert sich kaum einer dafür. Selbst nahmhafte Juristen bleiben passiv! Dabei sollte jeder Rechtsanwalt oder auch ihre Standesvertreter sich persönlich dafür einsetzen, dass uns der demokratische Rechtsstaat nicht verloren geht! Das ist insgesamt sehr traurig!

    Noch trauriger ist natürlich die Tatsache, wenn das auch noch Politiker mit einer juristischen Ausbildung – so groß fahrlässige Anti-Rechtsstaatliche Gesetze in den Parlamenten verabschieden. Man darf dann ihnen wohl nichts böses unterstellen, aber sie bereiten, bestimmt auch unbeabsichtigt, aber dennoch beängstigent und beinahehe schon auch wieder zielsicher einem zukünftigen politischen „Führer“ das juristische Umfeld schon mal vor.

    All die völlig übertrieben Überwachungs- und Sicherheitsmechanismen sind ein Zeichen hierfür. Der Rechtsstaat hat gewisse Unsicherheiten einfach zu ertragen, sonst ist es kein demokratischer Rechtsstaat mehr!

    Und hier im Einzelfall geht es um das Glück und den weiteren Bestand einer noch funktionierenen Familie! Das ist nun mal ein höheres Recht, als dem Willen von Unmenschen blind zu folgen! Dieses Recht wird in fast allen Rechtssystemen garantiert! Auch wenn es zunächst ein mehr an Geld kostet. Wer weiß werden diese seine Kinder vielleicht doch noch die eigene Rente sichern helfen?

    Wer täglich einem das Grundgesetz (GG) und sein Postulat von Meinungsfreiheit einem vor die Nase reibt, etwas anders wird wohl dieser aus diesem Gesetz nicht kennen, sollte aber auch trotzdem diesen und anderen Part, dem den mit Schutz der Familie, im gleichen GG einmal laut und deutlich sich selber vorlesen. Vielleicht erlebte man auch einen anderen erkenntnisstand, dass es Grenzen gibt und das auch andere Grundrechte haben.

    Wobei das mit der Meinungsfreiheit eigentlich auch im gleichen Artikel des GGes schon wieder eingegrenzt wird, aber so weit will man partout dann auch gar nicht mehr weiter lesen.

    Das ist aber insgesamt ein leidiges Thema, dass den meisten anheim ist und sie völlig erfasst hat, was im Widerspruch auch zu ihrer eigenen erlangten Bildungebene steht und so gesehen eigentlich fremd sein müsste, das sie nur das lesen und interptretierien wolen was ihnen so einfach in den Kragen passt. Mich stimmt so etwas sehr traurig.