Maria Böhmer
Hartz IV-Regelsätze trifft Migranten in hohem Maße
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungswidrigkeit der Hartz IV Regelsätze „hat in einem hohen Maße Auswirkungen auf Migrantenfamilien“, erklärte Staatsministerin Maria Böhmer (CDU) und forderte bei der Neuberechnung die Einbeziehung von Maßnahmen zur Sprachförderung und für eine bessere Bildung von Kindern.
Mittwoch, 10.02.2010, 8:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 27.08.2010, 23:46 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Für Staatsministerin Maria Böhmer sind Menschen aus Zuwandererfamilien etwa mit einem doppelt so hohen Anteil von Hilfebedürftigkeit betroffen wie Deutsche ohne Migrationshintergrund. „Im Schnitt sind rund 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger Migranten“, so Böhmer gestern nach dem Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts.
Böhmer weiter: „Unser Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in unserem Land. Voraussetzung dafür ist, dass auch Empfänger von Sozialleistungen in die Lage versetzt werden, insbesondere Bildungsangebote wahrnehmen zu können. Gerade für Kinder aus Zuwandererfamilien ist dies von entscheidender Bedeutung, damit sie die Spirale von Hartz IV durchbrechen können und ihnen die Chancen für eine berufliche Perspektive eröffnet werden.“
Nach Auffassung Böhmers sprechen viele der jungen Migranten oft nur schlecht Deutsch und ihre Bildungssituation ist alarmierend: „Laut Mikrozensus 2008 haben 14,2 Prozent der Migranten keinen Schulabschluss – im Vergleich zu 1,8 Prozent der deutschen Bevölkerung. In die Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze müssen Maßnahmen zur Sprachförderung und für eine bessere Bildung von Kindern einbezogen werden“, forderte Böhmer.
Ohne Geld in Bildung investieren
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Begründung festgestellt, dass der Gesetzgeber jegliche Ermittlungen zum spezifischen Bedarf eines Kindes unterlassen hat. Der bisher vorgenommene Abschlag sei ohne Grundlage. Insbesondere seien die notwendigen Aufwendungen für Schulbücher, Schulhefte, Taschenrechner etc. unberücksichtigt geblieben, die zum existenziellen Bedarf eines Kindes gehören. „Denn ohne Deckung dieser Kosten droht hilfebedürftigen Kindern der Ausschluss von Lebenschancen“, so die Verfassungsrichter.
Ungeachtet dieser Rüge hob Böhmer den hohen Stellenwert von Bildung in Deutschland hervor. Sie appellierte an die Migranteneltern und betonte ,dass jeder Cent, der für die Bildung der Kinder ausgegeben wird, “Gold wert“ ist. Er erhöhe ihre Chancen für den sozialen Aufstieg.
Mit harscher Kritik reagierte die Landeselterninitiative für Bildung: „Da können sie jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßen wie sie wollen: es ist erbärmlich für die Politik, wenn ihr die Hüter der Verfassung ins Klassenbuch schreiben müssen, dass zur Sicherung einer menschenwürdigen Existenz gehört, die laufenden Ausgaben für die Bildung der Kinder zu berücksichtigen.“
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