Thomas De Maizière

Gesetzgeberische Aktivitäten bei Optionspflicht sind verfrüht

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hält eine Gesetzesänderung im Staatsangehörigkeitsrecht für zu verfrüht. Man müsse zunächst abwarten, für welche Staatsbürgerschaft sich betroffene Jugendliche entscheiden.

Mittwoch, 10.02.2010, 8:08 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 27.08.2010, 23:45 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

In der Diskussion um mögliche Änderungen bei der sogenannten Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht hält Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) es derzeit zu früh für gesetzgeberische Aktivitäten. Dies machte der Ressortchef am Dienstag im Innenausschuss des Bundestages deutlich.

Nach der Optionspflicht müssen sich hierzulande geborene Kinder von Ausländern mit Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden. Laut schwarz-gelbem Koalitionsvertrag sollen die Erfahrungen mit den ersten Optionsfällen auf möglichen Verbesserungsbedarf überprüft und gegebenenfalls entsprechende Änderungsvorschläge erarbeitet werden.

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Opposition drängt auf Gesetzesänderung
Unterdessen drängen die Oppositionsparteien auf eine rasche Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. So legten die Grünen einen Gesetzesentwurf zur Streichung der sogenannten Optionsregelung vor. Für den Grünen-Politiker Memet Kilic ist die Regelung integrationspolitisch kontraproduktiv und benachteiligt ausländische Jugendliche aus Nicht-EU-Staaten (wir berichteten).

Noch Mitte Januar hatte die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), die betroffenen Jugendlichen aufgefordert, „die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Sagt Ja zu Deutschland!“ (wir berichteten) Experten vermuten, dass sich viele Jugendliche gegen den deutschen Pass entscheiden. Politik

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