Niedersachsen
Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen orientiert sich an der Staatsangehörigkeit
Niedersachsen stellt den ersten Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse vor. Experten kritisieren Ungleichbehandlungen zwischen verschiedenen Staatsangehörigen bei gleichen Qualifikationen.
Dienstag, 02.02.2010, 8:10 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 8:25 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Den Orientierungsleitfaden zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufsund Hochschulabschlüsse in Niedersachsen gibt es hier zum Download.
Niedersachsens Innen- und Integrationsminister Uwe Schünemann hat den ersten Orientierungsleitfaden eines Bundeslandes zu Fragen der Anerkennung ausländischer Schul-, Berufs- und Hochschulabschlüsse vorgestellt. „In der Praxis hat sich gezeigt, dass Menschen, die ihren Bildungsabschluss im Ausland erlangt haben, auf dem Weg zur Anerkennung ihrer Abschlüsse in Deutschland ein kaum durchschaubares Zuständigkeitslabyrinth durchlaufen“, sagte Schünemann. Derzeit gelinge es nur 16 Prozent aller Migrantinnen und Migranten in ihrem erlernten Beruf tatsächlich arbeiten zu können.
„Durch den demografischen Wandel der Gesellschaft droht dem Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren ein Fachkräftemangel. Die verbesserte Anerkennung von mitgebrachten Qualifikationen ist sowohl unter integrationspolitischen wie auch unter sozial- und arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten wichtig“, so Schünemann. Dem drohenden Fachkräftemangel könne bereits jetzt wirkungsvoll entgegengetreten werden, in dem die im Ausland erworbenen Fähigkeiten der zugewanderten Menschen besser anerkannt und genutzt würden.
Nachqualifikation
In Fällen, in denen eine Nachqualifikation der Migranten notwendig ist, forderte Schünemann die Bundesagentur für Arbeit auf, künftig schneller und zielgerichteter zu Gunsten der Zuwanderer zu handeln. „Die Bundesagentur für Arbeit muss im Zusammenwirken mit den Anerkennungsstellen umgehend klären, ob und wie eine Nachqualifizierung durch Anpassungs- oder Ergänzungsmaßnahmen erfolgen kann. Niedersachsen wird sich auch aktiv an der Diskussion über die künftige Ausgestaltung des Anerkennungsprozesses beteiligen“, kündigte der Minister an.
„Mit Blick auf die komplizierten Verfahren und die Vielzahl von unterschiedlichen Anerkennungs- und Gutachterstellen brauchen wir die bundeseinheitliche Einrichtung von Erstanlaufstellen, die Anerkennungssuchende durch die Verfahren lotsen und bei ihrer Integration in Bildung und Arbeit unterstützen“, so Schünemann. Aufgrund ihrer arbeitsmarktpolitischen Kenntnisse liegt es nahe, diese Aufgabe der Erstanlaufstelle der bundesweit präsenten Arbeitsagentur zu übertragen.
Die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufs- und Bildungsabschlüsse werden von unterschiedlichen Behörden und Institutionen durchgeführt. Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich entweder nach den Abschlüssen oder nach dem Wohnort des Antragstellers. Dies ist sowohl für professionelle Beraterinnen und Berater verwirrend, als auch für die beruflich häufig gut qualifizierten, Migrantinnen und Migranten. Der Leitfaden soll dazu beitragen, dass der Prozess der Anerkennung der im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen für alle Beteiligten transparenter und auch schneller wird.
Anerkennung nach Staatsangehörigkeit
Ob der vorgestellte Leitfaden tatsächlich helfen wird, das bisherige System durchschaubar zu machen, bleibt allerdings abzuwarten. Negativ fällt jedenfalls auf, dass bei der Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, beruflicher Qualifikationen und bei der Ausübung akademischer Berufe Ungleichbehandlungen vorgesehen sind. Während Spätaussiedler und EU-Bürger sich auf das Bundesvertriebenengesetz bzw. EU-Richtlinien berufen können, sollen für Drittstaatsangehörige keine Privilegierungen gelten.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass selbst bei der Anerkennung gleicher Qualifikationen die Staatsangehörigkeit entscheidend sein soll und nicht die Ausbildung. So soll ein türkischer Staatsangehöriger mit französischer Ingenieurausbildung sich nicht auf EU-Richtlinien berufen können; der türkischstämmige Franzose mit derselben Ingenieurausbildung hingegen soll es einfacher haben. Unmut unter den Betroffenen scheint vorprogrammiert.
Experten gehen davon aus, dass derartige Regelungen die Kluft in der Bevölkerung weiter vergrößern. Der Orientierungsleitfaden orientiere sich am Pass der Menschen und nicht an deren bisher erbrachten Leistungen. Politik
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„Anerkennung nach Staatsangehörigkeit
Ob der vorgestellte Leitfaden tatsächlich helfen wird, das bisherige System durchschaubar zu machen, bleibt allerdings abzuwarten. Negativ fällt jedenfalls auf, dass bei der Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, beruflicher Qualifikationen und bei der Ausübung akademischer Berufe Ungleichbehandlungen vorgesehen sind. Während Spätaussiedler und EU-Bürger sich auf das Bundesvertriebenengesetz bzw. EU-Richtlinien berufen können, sollen für Drittstaatsangehörige keine Privilegierungen gelten.“
–> solche Privilegierungen von EU Ausländern gegenüber anderen Ausländern kennt man ja schon aus dem Staatsangehörigkeitsrecht, bei Einbürgerungen.