Ulla Jelpke
Bleiberecht im Belieben der Ausländerbehörden
„Das Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge steht im Belieben der Ausländerbehörden“, kommentiert die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung [pdf] auf eine parlamentarische Anfrage.
Mittwoch, 13.01.2010, 8:16 Uhr|zuletzt aktualisiert: Montag, 23.08.2010, 7:31 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Die Abgeordnete weiter: „Die Bundesregierung war nicht in der Lage, zahlreiche Anfragen zur Auslegung des Beschlusses der Innenministerkonferenz (IMK) vom Dezember letzten Jahres zu beantworten.“ Die Linkspolitikerin kritisiert, dass die Bundesregierung vorgibt, zahlreiche Anweisungen der Landesinnenminister nicht zu kennen, obwohl diese bereits an einschlägigen Orten im Internet veröffentlicht sind.
Auch blieben in diesen Weisungen zahlreiche Detailfragen ungeklärt, unter anderem zur vorläufigen Fortgeltung von Aufenthaltstiteln nach der abgelaufenen gesetzlichen Regelung, so lange eine Verlängerung geprüft wird. „Ein Wirrwarr von Auslegungen durch die Ausländerbehörden jeder einzelnen Kommune und damit neue Rechtsunsicherheit für die Betroffenen sind vorprogrammiert“, so Jelpke.
Die Forderung nach einer gesetzlichen Neuregelung zur Vermeidung von langjährig erteilten Kettenduldungen bleibe damit aktuell. Dennoch sehe die Bundesregierung kein Änderungsbedarf. Die Linkspartei werde daher in den kommenden Wochen einen neuen Vorstoß für eine gesetzliche Neuregelung unternehmen.
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