Schleswig-Holstein

Grüne und SPD fordern Abschaffung der Residenzpflicht

Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag fordern (17/110) die Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge und Asylsuchende. Unterstützt wird die Initiative von der SPD und der SSW. CDU und FDP stemmen sich dagegen - die Residenzpflicht stelle die Rückführung sicher.

Montag, 04.01.2010, 8:13 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 29.10.2011, 14:38 Uhr Lesedauer: 4 Minuten  |  

„In keinem anderen Land der Europäischen Union existiert eine Residenzpflicht. Bei dieser räumlichen Beschränkung handelt es sich um eine Form der Kontrolle des Aufenthaltsortes von Flüchtlingen und Asylsuchenden durch die zuständige Ausländerbehörde.“, heißt es in der Antragsbegründung der Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Abschaffung der Residenzpflicht für Flüchtlinge und Asylsuchende.

MiGbox: Die Residenzpflicht ist eine Auflage für in Deutschland lebende Ausländer, insbesondere für Asylbewerber und AusländerInnen im Status der Duldung (Geduldete). Sie verpflichtet den Ausländer sich nur in dem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich aufzuhalten.

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Viele Flüchtlinge und Asylsuchende würden aus Unwissenheit die bestehende Regelung verletzen, die dann im schlimmsten Fall sogar in einer Gefängnisstrafe münden könne. Nach der geltenden Rechtslage begeht beispielsweise ein Flüchtlingskind, der Mitglied im örtlichen Fußballverein wird, beim ersten Auswärtsspiel, eine Ordnungswidrigkeit und beim zweiten u.U. schon eine Straftat. Auf diese Weise würde, so die Grünen weiter, zudem die sog. Ausländerkriminalität in der Kriminalitätsstatistik erhöht mit der Folge, dass Asylsuchende und Flüchtlinge öffentlich von Teilen der Bevölkerung als kriminell dargestellt würden.

SPD: Residenzpflicht ist integrationsfeindlich
Unterstützung bekamen die Grünen von der SPD. Die integrationspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten im Landtag, Serpil Midyatli, begrüßte den Antrag der Grünen. Sie stellte den Nutzen der Residenzpflicht in Frage und betonte auch den diskriminierenden Charakter: „Die Betroffenen werden dadurch isoliert und in ihren Integrationsbemühungen nicht nur räumlich, sondern auch sozial eingeschränkt.“ In anderen Bundesländern sei der Geltungsbereich der Residenzpflicht daher auf das gesamte Bundesland festgelegt. Dies solle auch in Schleswig-Holstein möglich sein: „Was sollen Eltern ihren Kindern sagen, wenn sie ihrem Kind erklären müssen, dass sein Freund aus der KiTa zwar ihn besuchen darf, er jedoch nicht zu dessen Kindergeburtstag kann, da er in der falschen Straße wohnt, in Kronshagen und nicht in Kiel.“

Immer höre man, wie wichtig es sei, dass die betroffenen Gruppen ihren Beitrag zur Integration leisten sollen. Dann müsse man diesen Menschen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen. Midyatli weiter: „Gerade in den ländlichen Bereichen ist das Angebot jedoch oft sehr dünn. Wer in Heikendorf wohnt, kann zwar die Kurse der Kreisvolkshochschule in Plön oder in Preetz besuchen, wenn er denn dort hinkommt, da das mit dem ÖPNV ohne Umsteigen in Kiel einer Weltreise gleichkommt. Das Angebot in Kiel, ein paar Busstationen weiter, darf er nicht nutzen, das ist dann Verwaltungsunrecht.“

Es sei immer leicht zu behaupten, der oder die lebt schon seit 3, 4 oder 5 Jahren in Deutschland und könne noch kein Wort Deutsch, die oder der sei daher integrationsunwillig. Die Sozialdemokratin weiter: „Wie denn auch, wenn diese Menschen bereits schon in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden.“ Politik

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  1. Klaus-Dieter Boden sagt:

    Das Jahr hat gerade erst angefangen, und schon ist man gezwungen, sich über diese Banditen wieder aufregen zu müssen ! Waren es nicht diese sogenannten Sozialdemokraten, die dieses höchstgradig faschistische Gesetz, das auf einer Polizeiverordnung von 1938, also der Hoch-Zeit der Nazi-Herrschaft, beruht, im Jahr 1982 wieder eingeführt haben ? Waren es nicht diese sogenannten Sozialdemokraten, die durch ihre Zustimmung zu dem höchstgradig faschistischen EhegattennachzugsVERHINDERUNGSgesetz solcher Politgauner wie Schäuble, Uhl, Bosbach und Konsorten seit 2005 im Rahmen der „Großen Kopulation“ dieser verbrecherischen grundgesetz-und menschenrechtswidrigen Praxis beigepflichtet haben ? Sozis, macht nur weiter so !! Ihr seit auf dem besten Wege, Euch immer und immer mehr selbst zu demontieren. Habt ihr schon das Projekt „18“ in NRW auf dem Schirm, oder ist das noch zu optimistisch ? Wenn Ihr jetzt nicht endlich zur Besinnung kommt und eine 180Grad Kehrtwende macht, bin ich mit der Erste, der auf Eurer politischen Beerdigung ein ganz lautes Hallelujah anstimmt !
    Jemand, der Euch mehr als 2 Jahrzehnte unterstützt hat ( o.K., ich war jung und brauchte das Geld . . . !) Klaus-Dieter Boden

  2. Boli sagt:

    Einerseits kann ich Frau Damerow nur beipflichten, da es schon ein erheblicher Unterschied ist, ob jemand als arbeitssuchender hochqualifizier ter Einwanderer oder eben als Kriegsflüchtling ins Land kommt. Andererseits verstehe ich auch nicht wieso jemand der geduldet ist, also Arbeit annehmen darf dann noch eine Residenzpflicht haben sollte. Insgesamt sollte man die Duldungsregeln zum Einen erleichtern aber vielleicht auch mit einer Ausreisepflicht nach 5 Jahren (Drittstaatler) regeln, wonach der/ die betreffenden Person/en für die Zeit von 5 Jahren das Land wieder verlassen müssen. Damit wäre beiden geholfen. Es kann jemand Geld verdienen und der Staat hat die Zuwanderung besser unter Kontrolle.
    Meine Meinung ist eh die Probleme in den Ländern anzugehen wo sie entstehen und nicht zu meinen die Probleme werden gelöst indem man alles und jeden rein lässt.