Oberverwaltungsgericht Berlin
Visumfreie Einreise türkischer Touristen hat hinreichende Aussicht auf Erfolg
Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung beschlossen, dass die Klage eines türkischen Touristen zur visumfreien Einreise in die Bundesrepublik Deutschland „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ hat und „nicht mutwillig“ erscheint.
Mittwoch, 04.11.2009, 9:30 Uhr|zuletzt aktualisiert: Freitag, 11.02.2011, 1:31 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger begehrte die visumfreie Einreise in die Bundesrepublik
Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger begehrte die visumfreie Einreise in die Bundesrepublik, „um seine vier Kinder zu besuchen und Dienstleistungen in Empfang zu nehmen“. Da er von seiner passiven Dienstleistungsfreiheit Gebrauch machen wolle – Empfang von Dienstleistungen gegen Entgelt, brauche er nach den assoziationsrechtlichen Regelungen EWG/Türkei kein Visum.
Nein, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am 25. Februar 2009 (Az. 19 V 61.08) und verweigerte dem Kläger die Prozesskostenhilfe. Seine Klage in der Hauptsache – visumfreie Einreise in die Bundesrepublik – biete keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
OVG Berlin: Visumfreie Einreise türkischer Staatsbürger hat Aussicht auf Erfolg
Am 6. Oktober 2009 änderte das Oberverwaltungsgericht (12 M 25.09) den vorinstanzlichen Beschluss und führte im Gegensatz zum Verwaltungsgericht aus, dass die Klage eines türkischen Touristen auf visumfreie Einreise „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ bietet und „nicht mutwillig“ erscheint.
Der Ausgang des Rechtsstreites um die visumfreie Einreise türkischer Staatsbürger sei offen. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sich türkische Staatsangehörige, die zu Besuchszwecken bzw. als Touristen in das Bundesgebiet einreisen möchten, auf die sog. Stillhalteklausel berufen können und kein Visum zur Einreise in das Bundesgebiet benötigen, lasse sich nicht ohne weiteres beantworten.
Zwar seien insoweit vereinzelte – vor allem erstinstanzliche – Entscheidungen ergangen, die höchstrichterliche Rechtsprechung habe sich hierzu bislang jedoch ebenso wenig verhalten wie der Europäische Gerichtshof. Im Schrifttum würden sich ebenfalls kontroverse Auffassungen dazu finden.
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