Bundesarbeitsgericht

Mütze ist Kopftuch

Das Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen darf nicht durch das Tragen einer Mütze umgangen werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit Urteil vom 20. August 2009.

Montag, 24.08.2009, 6:44 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:45 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Kopftuchverbot an nordrhein-westfälischen Schulen darf nicht durch das Tragen einer Mütze umgangen werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit Urteil vom 20. August 2009 (2 AZR 499/08).

Nach dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen dürfen Lehrer und pädagogische Mitarbeiter während der Arbeitszeit keine religiösen Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes oder den religiösen Schulfrieden zu gefährden. „Diese Regelung“, so die Bundesrichter, „steht im Einklang mit dem Grundgesetz sowie den nationalen und europäischen Diskriminierungsverboten. Eine Kopfbedeckung, die Haare, Haaransatz und Ohren einer Frau vollständig bedeckt, stellt eine religiöse Bekundung dar, wenn sie erkennbar als Ersatz für ein islamisches Kopftuch getragen wird.“

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Die Klägerin ist islamischen Glaubens und hatte die Unwirksamkeit einer Abmahnung geltend gemacht, die ihr wegen ihrer Kopfbedeckung vom beklagten Land erteilt worden ist. Sie ist an einer Gesamtschule als Sozialpädagogin tätig und kommt mit Schülern unterschiedlicher Nationalitäten und Religionen in Kontakt.

Human Rights Watch über das Kopftuchverbot
In einer im Februar veröffentlichten Studie bezeichnete Human Rights Watch das Kopftuchverbot als eine Diskriminierung von muslimischen Lehrerinnen und Verletzung ihrer Menschenrechte (wir berichteten). Die Menschenrechtsorganisation sprach sich dafür aus, das Kopftuchverbot aufzuheben und als Übergangslösung alternative Kopfbedeckungen wie Mützen zu erlauben.

Muslimische Lehrerinnen seien „aufgrund ihrer Religion und aufgrund ihres Geschlechts“ Diskriminierungen ausgesetzt. Die Auswirkungen seien sozialer, wirtschaftlicher und psychischer Art. Daher rief die Human Rights Watch die Landesregierungen auf, die Gesetze zum Verbot religiöser Kleidung und Symbole zu überprüfen und aufzuheben und ihre Gesetzgebung in volle Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards zu bringen. Recht

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  1. Anke sagt:

    Das Verbot für Schüler und Lehrer, in der Schule Kopfbedeckung jedweder Art zu tragen, ist ja nun alles andere als neu. Wieso müssen Muslime immer eine Extrawurst gebraten bekommen wollen. Immer nur fordern, fordern, fordern. So macht man sich richtig beliebt – und wundert sich dann über entsprechende Reaktionen, wie das Minarettverbot in der Schweiz.