Rechtsextremismus
Verschärfung des Strafgesetzbuchs
Niedersachsens Justizminister bringt eine Verschärfung des Strafgesetzbuches im Kampf gegen den Rechtsextremismus ins Gespräch. Während die Grünen Schwerpunktstaatsanwaltschaften statt „symbolische“ Vorstöße fordern, möchte die Linksfraktion mehr Geld sehen.
Montag, 24.08.2009, 6:54 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 3:13 Uhr Lesedauer: 3 Minuten |
Niedersachsen und Sachsen-Anhalt wollen künftig im Kampf gegen den Rechtsextremismus stärker als bisher zusammenarbeiten. „Ein demokratisches Staatswesen muss extremistischen Strömungen in jeder Form mit Entschlossenheit entgegentreten“, sagte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann anlässlich eines gemeinsamen Pressetermins mit seiner Amtskollegin Angela Kolb vergangene Woche in Hannover. Kolb nannte den Einsatz gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit eines der vordringlichsten Ziele ihrer Politik.
„Wir müssen die Auseinandersetzung annehmen mit allen, die auch heute noch die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosen, verklären oder gar verherrlichen, und mit allen, die Hass gegen Fremde und Minderheiten säen“, waren sich Kolb und Busemann einig. Dazu brauche es besonderer Wachsamkeit, Zivilcourage und engagiertes Einstehen für die demokratischen Grundlagen unserer Gesellschaft.
„Wenn menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Motive einer Straftat zu Grunde liegen, muss es den Gerichten möglich sein, dies strafverschärfend zu berücksichtigen. Ich halte es für richtig, solche Motivationen ausdrücklich als Strafverschärfungsgründe in das Strafgesetzbuch aufzunehmen“, sagte Busemann.
Dabei gehe es nicht um die Bestrafung einer politischen oder weltanschaulichen Gesinnung. Vielmehr gelte es, ein eindeutiges Signal zu setzen, dass der freiheitliche Rechtsstaat sich gegen Täter mit menschenverachtenden Motiven mit allen Mitteln zur Wehr setze. „Niedersachsen unterstützt deshalb Bestrebungen Sachsen-Anhalts und Brandenburgs, das Strafgesetzbuch entsprechend zu ändern“, sagte Busemann.
Kolb kritisierte die Blockadehaltung des Bundestags in der ablaufenden Legislatur. Sachsen-Anhalt strebe nach der Bundestagswahl einen neuen Vorstoß zur Strafschärfung über den Bundesrat an. Kolb: „Durch Änderungen im Strafgesetzbuch kann erreicht werden, dass menschenverachtende, rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe oder Ziele einer Tat bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. Dieses Ziel verlieren wir nicht aus den Augen.“
„In Niedersachsen sind wir seit Jahren erfolgreich damit, meist jüngeren Leuten, die aus der rechten Szene aussteigen wollen, auf diesem schwierigen Weg zu helfen“, betonte Busemann. Drei Sozialarbeiter seien in der „Niedersächsischen Aussteigerhilfe Rechts“ ausschließlich dafür eingesetzt. Grundvoraussetzung für alle Anstrengungen und Hilfeleistungen der Aussteigerhilfe sei, dass der Aussteigewillige tatsächlich der rechten Ideologie abschwöre. „Er muss den ernsthaften Willen haben, sich damit auseinander zu setzen und sich vollständig zu distanzieren“, machte Busemann deutlich. Politik
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