VGH Hessen

Muslimischer Metzger darf nicht Schächten

Der Hessische VGH hat vergangene Woche entschieden, dass der Lahn-Dill-Kreis Schächten während eines laufenden Genehmigungsverfahrens nicht mehr dulden muss. Nun muss der muslimische Metzger Altinküpe warten, bis über seinen Antrag auf Erteilung einer Schächtgenehmigung abschließend entschieden ist.

Donnerstag, 04.06.2009, 7:40 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:34 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

Das Gießener Verwaltungsgericht hatte im Februar dem muslimischen Metzger Rüstem Altinküpe aus dem mittelhessischen Aßlar unter strengen Auflagen die Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten gegeben. Zu den Auflagen gehörte, den Tieren beim Transport, beim Ruhigstellen und der Schächtung selbst alle vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu ersparen. Außerdem müsse die Schächtung von einem Amtstierarzt überwacht werden – Kriterien, die in der Massentierhaltung kaum zu erfüllen sind.

Als weitere Auflage sollte der Metzger das Fleisch nur an Endverbraucher abgeben. Wenn Moscheevereine oder Geschäfte es bezögen, sei nicht klar, an wen das Fleisch letztlich verkauft werde, argumentierte das Gericht. Altinküpe legte Beschwerde gegen die strengen Auflagen ein. Auch der Lahn-Dill-Kreis zog vor den Hessischen VGH um das Urteil des Gießener Gerichts anzufechten. Einem Sprecher des VGH zufolge gab der VGH vergangene Woche der Beschwerde des Lahn-Dill-Kreises statt.

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Der Lahn-Dill-Kreis teilte indessen mit, dass der muslimische Schächter nun warten müsse bis „über seinen Antrag auf Erteilung einer Schächtgenehmigung abschließend entschieden ist“. In Gesprächen mit muslimischen Glaubensvertretern will der Kreis eine „vernünftige Lösung“ finden, um „den streng gläubigen muslimischen Mitbürgern im Lahn-Dill-Kreis die Chance zu geben, ihren Glaubensgeboten im Rahmen des deutschen Rechtes nachzukommen“.

Altinküpe streitet sich nun seit Jahren mit dem Lahn-Dill-Kreis wegen vorenthaltener Schächtgenehmigungen. Trotz einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde und erfolgreichen Verfahren in den Unterinstanzen versucht der Kreis immer wieder dem Metzger Schächtgenehmigungen vorzuenthalten. Im November 2006 trafen sich die Parteien vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Bundesrichter bestätigten damals in ihrem höchstrichterlichen Urteil, dass das Schächten mit Verweis auf die Religionsfreiheit trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz erlaubt sei. Recht

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  1. Teleprompter sagt:

    Religiöser Hokuspokus …

  2. Boli sagt:

    @ manfred

    Ich lesse nur Türkei !!!!
    wo bitte bleibt das Judentum,juden dürfen in DEUTSCHLAND schächten
    ohne Gerichte oder meint IHR es legt sich diesbezüglich einer an mit den Juden

    Falls dies Tatsache ist sollte man es aus Gründen der Gleichbehandlung in der Tat Grundsätzlich, sei es also religös oder forschungsbedingt verbieten. Basta!
    […]

  3. Mehmet sagt:

    Mich würde es interessieren, ob man generell ALLE Tiere vor der Tötung betäuben muss… Wo wird dies gemacht und wo nicht?

    • manfred sagt:

      In Deutschland darf grundsättlich kein Tier geschächtet werden darf.
      In Frankfurt ist ein Schlachthof ?? wo Tiere (Kühe, Bullen,Kälber,Schafe,Ziegen) Kocher-geschlachtet wird.
      Kocher-schlachten heißt auch schächten.

    • Teleprompter sagt:

      „In Deutschland ist die Betäubung der Tiere aus Tierschutzgründen nach § 4 a Tierschutzgesetz grundsätzlich vorgeschrieben. Von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen. Menschen, denen ihr Glaube das Schächten von Tieren „zwingend vorschreibt“, können bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen.“

      http://www.tierschutzbund.de/849.html

    • manfred sagt:

      In Deutschland darf grundsättlich kein Tier geschächtet werden .
      In Frankfurt ist ein Schlachthof ?? wo Tiere (Kühe, Bullen,Kälber,Schafe,Ziegen) Kocher-geschlachtet wird.
      Kocher-schlachten heißt auch schächten.
      In jedem Schlachthof wo auch tierärzte zugegen sind.

  4. emire sagt:

    Auf der gegenseite werden männliche Ferkel bei vollen Bewußtsein Kastriert und keiner Regt sich auf.
    http://albert-schweitzer-stiftung.de/aktuell/ferkelkastration-prignitzer-landschwein-mit-fadenscheinigen-argumenten
    Der Moslem darf nicht Schächten, der Jude schon…

    Wie heißt es schön einen Streck ist seht gut frequentiert,der Anfang ist ein Türke und das ende der Moslem…

  5. manfred sagt:

    kOSCHER wird so geschrieben
    müßte im Duden stehen

  6. TurkLawyer sagt:

    Lange Rede, kurzer Sinn: Schlagt mal bitte §4a TierSchG auf.

    „Religionsgemeinschaften“ ist es vorbehaltslos erlaubt, Tiere zu schächten – Und das in Deutschland.
    Juden bspw. dürfen das, worüber der Muslim aus Hessen jahrelang streitet, ohne jegliche Probleme!

    Der Islam wird in Deutschland jedoch NICHT als Religionsgemeinschaft anerkannt, aus diesem Grund kann der Muslim keinen Anspruch aus §4a geltendmachen!

    -> Danke, Almanya!

  7. Roman Orron sagt:

    „Der Islam wird in Deutschland jedoch NICHT als Religionsgemeinschaft anerkannt, aus diesem Grund kann der Muslim keinen Anspruch aus §4a geltendmachen!“

    Das finde ich eigenartig. Aber ist denn der Islam eine Religionsgemeinschaft? Ist das Christentum als solches anerkannt oder eher die katholische Kirche, die evangelische Kirche, etc? Was wären islamische Pendants? Z.b. gibt es eine einheitliche sunnitische Gemeinde?