VGH Hessen

Muslimischer Metzger darf nicht Schächten

Der Hessische VGH hat vergangene Woche entschieden, dass der Lahn-Dill-Kreis Schächten während eines laufenden Genehmigungsverfahrens nicht mehr dulden muss. Nun muss der muslimische Metzger Altinküpe warten, bis über seinen Antrag auf Erteilung einer Schächtgenehmigung abschließend entschieden ist.

Das Gießener Verwaltungsgericht hatte im Februar dem muslimischen Metzger Rüstem Altinküpe aus dem mittelhessischen Aßlar unter strengen Auflagen die Erlaubnis zum betäubungslosen Schlachten gegeben. Zu den Auflagen gehörte, den Tieren beim Transport, beim Ruhigstellen und der Schächtung selbst alle vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu ersparen. Außerdem müsse die Schächtung von einem Amtstierarzt überwacht werden – Kriterien, die in der Massentierhaltung kaum zu erfüllen sind.

Als weitere Auflage sollte der Metzger das Fleisch nur an Endverbraucher abgeben. Wenn Moscheevereine oder Geschäfte es bezögen, sei nicht klar, an wen das Fleisch letztlich verkauft werde, argumentierte das Gericht. Altinküpe legte Beschwerde gegen die strengen Auflagen ein. Auch der Lahn-Dill-Kreis zog vor den Hessischen VGH um das Urteil des Gießener Gerichts anzufechten. Einem Sprecher des VGH zufolge gab der VGH vergangene Woche der Beschwerde des Lahn-Dill-Kreises statt.

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Der Lahn-Dill-Kreis teilte indessen mit, dass der muslimische Schächter nun warten müsse bis „über seinen Antrag auf Erteilung einer Schächtgenehmigung abschließend entschieden ist“. In Gesprächen mit muslimischen Glaubensvertretern will der Kreis eine „vernünftige Lösung“ finden, um „den streng gläubigen muslimischen Mitbürgern im Lahn-Dill-Kreis die Chance zu geben, ihren Glaubensgeboten im Rahmen des deutschen Rechtes nachzukommen“.

Altinküpe streitet sich nun seit Jahren mit dem Lahn-Dill-Kreis wegen vorenthaltener Schächtgenehmigungen. Trotz einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde und erfolgreichen Verfahren in den Unterinstanzen versucht der Kreis immer wieder dem Metzger Schächtgenehmigungen vorzuenthalten. Im November 2006 trafen sich die Parteien vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Bundesrichter bestätigten damals in ihrem höchstrichterlichen Urteil, dass das Schächten mit Verweis auf die Religionsfreiheit trotz eines Verbots im Tierschutzgesetz erlaubt sei.