Martina Köppen

Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erneut in die Kritik geraten

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist erneut in die Kritik geraten. Die Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen (BT-Drucksache 16/12488), die der MiGAZIN-Redaktion vorliegt, offenbart erhebliche Mängel in der Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.

Dienstag, 28.04.2009, 17:17 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 21.08.2010, 0:12 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Bereits die Kleine Anfrage der Grünen mit insgesamt 54 Fragen ließ erahnen (wir berichteten), was sich nun mit den vorliegenden Antworten bewahrheitet hat. So haben die ADS seit seiner Gründung am 18.08.2006 bis Ende März 2009 pro Tag durchschnittlich 2,5 Personen aufgesucht, um Rat in Diskriminierungsfragen zu erhalten. Durchschnittlich an jedem 13. Tag meldete sich eine Person aufgrund einer Diskriminierung wegen der Religion. Während desselben Zeitraumes hat die ADS lediglich in rund 100 Fällen Stellungnahmen der Beteiligten angefordert; eine Stellungnahme an knapp jedem zehnten Tag. Dies ist nicht etwa das Resultat fehlender Diskriminierung in Deutschland, sondern das Resultat der Öffentlichkeitsarbeit der ADS. Laut der jüngst veröffentlichten Sinus-Milieu Studie gaben 23 Prozent an, von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes schon einmal gehört zu haben.

Dieser Beratungsleistung stehen ungewöhnlich hohe Kosten gegenüber. So wurden für einen Zeitraum von 24 Monaten rund 500.000 Euro (inkl. MwSt) für die eigene „strategische Beratung“ durch die „Burgmer Managementberatung“ eingeplant, dessen Gründerin und geschäftsführende Inhaberin die frühere Büroleiterin des Bundesgeschäftsführers im Vorstand der SPD war. Weitere 115.000 Euro (ebenfalls inkl. MwSt) erhielt die „Burgmer Managementberatung“ für ein „Medientraining und Coaching“. Darüber hinaus leistet sich die ADS eine sog. „wissenschaftliche Kommission“ in der zufälligerweise eine Gesellschafterin eines Instituts sitzt, das von der ADS einen 130.000 Euro Auftrag für ein „Schulungstools“ erhielt.

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Pakt mit der Wirtschaft
Die eigentliche Kritik bezieht sich aber auf die Ausrichtung und Schwerpunktsetzung der Leiterin der ADS, Dr. Martina Köppen.

Anstatt sich auf ihre gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben zu konzentrieren – Beratung von Menschen, habe die ADS ihren Arbeitsschwerpunkt auf eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaft gelegt, kritisieren die Grünen. Die Kommission beispielsweise, die bereits im November 2007 berufen wurde, arbeitet zum Thema „Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor“. Ziel der Arbeit ist ein nachhaltiges Bündnis mit der Wirtschaft. So wurde der sogenannte „Pakt mit der Wirtschaft“ als erstes und wichtigstes Projekt bereits vor einem Jahr präsentiert. Kontakte zur Wirtschaft werden mit Beratern an Kamingesprächen in Nobelhotels wie im Berliner Adlon gepflegt.

Der 1. Berliner Kongress mit dem Titel „Wertegesellschaft als ökonomischer Faktor“ sollte führenden Repräsentanten aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Kirchen die Gelegenheit bieten, gemeinsam über die ökonomische Bedeutung werteorientierten Wirtschaftens zu diskutieren. Der 2. Berliner Kongress „zur Kapitalmarktrelevanz nachhaltiger und wertebasierter Unternehmensführung“ findet am 12. Mai 2009 statt. Die jeweils eintägigen Veranstaltungen verschlangen jeweils über 100.000 Euro. Probleme, die in der Sinus-Milieu StudieDiskriminierung im Alltag“ offenbart wurden, gehören jedoch nicht zur Tagesordnung.

Die Ankündigungen zu den Kongressen sowie Informationen zur Veranstaltung werden auf der Internetseite der der Antidiskriminierungsstelle bereitgestellt, die bisher knapp 40.000 € gekostet hat und immer noch auf eine Urteilssammlung wartet, die bislang nach dem AGG oder den Europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien ergangen sind.

Für Nuran Yigit, Projektleiterin des Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB, stehen die Kosten in keinem Verhältnis zu den bisher erbrachten Leistungen: „Es kann nicht sein, dass es auf der einen Seite an einer bundesweit flächendeckenden Versorgung an Anlaufstellen für Betroffene mangelt, und auf der anderen Seite die ADS z.B. für eine Ein-Tages-Veranstaltung über 100.000 Euro ausgeben kann. Mit dieser Summe könnte sich ein Antidiskriminierungsbüro mindestens ein Jahr lang finanzieren! Solch eine Rechnung geht nur auf Kosten der Betroffenen!“ Politik

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  1. Knuthilde sagt:

    die Dame sollte man verstehen. Sie hat den Namen der Behörde positiv umgeschrieben von Antidiskriminierungsstelle in Gleichbehandlungsstelle und anschließend dem Vorbild der heutigen Managergeneration gefolgt und sich im Vergleich zu denen um Gleichstellung bemüht – so sollte Antidiskriminierungsarbeit verstanden werden!!!

    • Mehmet sagt:

      „Antidiskriminierungstelle“ weißt ausdrücklich daraufhin, dass es Diskriminierung in der Bevölkerung gibt, während Gleichbehandlungsstelle nur so vor Euphemismus überquillt…

  2. Pingback: 3. Jahrestag des AGG - Grüne fordern Neuanfang bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes | MiGAZIN

  3. Pingback: AGG Online Blog » Zur Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes…

  4. Hausmann sagt:

    Ich zeigte meine Benachteiligung bei Gründung der ADS an.
    Es wurde mir in keiner Weise geholfen, im Gegenteil, keine Zuständigkeit.
    Wofür dann diese hohen Ausgaben, sicher nicht für die Betroffenen.
    Wieder eine Behörde mit wenig Leistung, aber hohen Ausgaben auf Kosten der Steuerzahler.

  5. L' Ami du Peuples sagt:

    Wie erst jetzt bekannt wurde, hat die Schwarze Liste “AGG-Archiv” der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ihre Tätigkeit – wahrscheinlich – bereits Anfang August 2009 eingestellt.
    Bei den aktiven 6500 speichernden Stellen kann man von einer “Nationalen Datenbank” sprechen und wenn dort auch schon mal von “durch die Lande vagabundieren” Diskriminierungsklägern die Rede war, scheint die BDA sich bei ihrem “Archiv” zumindest sprachlich an historischen
    Vorbildern wie der “Zigeunerkartei” der 1950er Jahre orieniert zu haben.
    Wie groß muss die Datenkrake eigentlich sein, damit sie gesehen wird?

    Es ist nicht vorstellbar, dass die BDA mit der Auflösung ihres “Archives” einem drohenden Verbot der Datenspeicherung zuvorkommen wollte.
    Warum das “Archiv” allerdings trotzdem so still und heimlich geschlossen wurde, wird die Öffentlichkeit voraussichtlich nie erfahren, denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Auflösung der Schwarzen Liste BDA im Datenschutzbericht 2009 erwähnt wird (wg. übertriebener Informationspflicht) oder die Medien es sich gar keck herausnehmen würden, nach den Gründen zu fragen (wg. übertriebener Pressefreiheit), wenn sie nicht Gunst und Anzeigenkunden verlieren wollen.
    Es ist ja nicht so, dass niemand spontan verstehen würde, was es für die berufliche Zukunft bedeutet, auf einer Schwarzen Liste der BDA zu stehen.

    Auch die sonst so redseligen Hofprediger gegen das AGG und die üblichen willigen Reaktionäre werden sich brav einen Kommentar verkneifen, weil die Staat und Gesellschaft zunehmend dominierende BDA offensichtlich Stillschweigen geordert hat, um vermutlich die aktuell anstehenden Kampagnen gegen den Arbeitnehmerdatenschutz
    u. ä. nicht zu gefährden, wenn sich die Aufmerksamkeit vielleicht doch noch auf ihre Datensammlungen im Zusammenhang mit der Krawallkampagne gegen das AGG richten sollte.

    Schade eigentlich, dass Prof. Adomeit diesmal nicht “Gegen den Strich” kommentieren darf, weil er natürlich auch auf Linie zu bleiben hat.
    Da er dem EuGH schon mal deutlich erklären lassen wollte, wer denn der größte Beitragszahler in der EU ist und was “wir” als Gegenleistung dafür erwarten können (jedenfalls keine übertriebene Gewaltenteilung) und dann auch noch ausgerechnet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als neuen “Wohlfahrtsausschuss” phantasierte, obwohl die Leiterin, Frau Dr. Köppen, durchweg mit nichts anderem beschäftigt ist,als fortlaufend zu beweisen, dass sie eben nicht die “Unbestechliche” (Robespierre) ist, sollte man dem Bürger Adomeit jetzt eigentlich nicht mit preußischer Strengeverwehren, die durch demokratische Übertreibungen bedrohte deutsche Schlaf- gegen die welsche Jakobinermütze mit der ihm eigenen Pickelhaubenprosa zu verteidigen.

    Schade auch, dass man jetzt noch nicht erfährt, wie lange die FDP braucht, um ihr Bürgerrechtsmandat niederzulegen, wenn die BDA gerade andere Prioritäten setzt.

    Die Diskriminierungsopfer dürfen allerdings nicht naiv denken, sie könnten zukünftig ohne Schaden für ihre berufliche Zukunft ihr Recht verteidigen, nur weil die “Archive”nicht mehr öffentlich sichtbar sind.

    Wie es in den USA bereits pragmatisch auf den Punkt gebracht wird, es gilt:
    Den Kapitalismus vor den Kapitalisten schützen!

  6. Annemarie Palm sagt:

    Ich möchte nicht, ich will endlich wissen, warum Rentner in Deutschland
    gegenüber Pensionären diskriminiert werden. Die Gerichte schmettern jeden Klageversuch von Rentern ab, da selber Beamte. Kein Politiker fühlt sich angesprochen. Das ist ein grober Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz, und ich werde bis zum Europäischen Gerichtshof gehen,um diese Mißstände in diesem Lande klären zu lassen.
    Die Partner oder die Kinder eines verstorbenen Beamten bekommen
    2 Pensionen für die Beerdigung. Für Rentner gibt es nicht einen Cent.
    Eine Ungerechtigkeit, die sich nicht in Worte fassen läßt. Die Gesetze
    müssen sofort geändert werden, zum Nachteil der Renter geht es sofort.
    Mfg
    Annemarie Palm