Verbraucherinformationsgesetz

Umsetzung von Gesetzen in der Warteschleife

"Das vor einem Jahr in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat sich als Fehlschlag erwiesen", kritisiert Greenpeace. Auch mit dem jetzt beschlossenen Verbraucherinformationsgesetz bleibe dem Verbrauchern der Durchblick verwehrt.

Dienstag, 28.04.2009, 14:11 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 29.08.2010, 16:29 Uhr Lesedauer: 1 Minuten  |  

„Das Gesetz ist eine Mogelpackung. Aktuelle Informationen bleiben damit Mangelware“, sagt Manfred Redelfs von der Greenpeace-Rechercheabteilung. „Wenn die Bundesregierung den Verbraucher ernst nimmt, sollte sie endlich ein Gesetz vorlegen, das einen weitreichenden Auskunftsanspruch garantiert, eng gefasste Ausnahmeklauseln hat und kurze Antwortfristen vorgibt.“

Auf einige VIG-Anfragen von Greenpeace zur Pestizidkontrolle bei Obst und Gemüse und Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht bei Gen-Food liegen auch ein Jahr später noch keine Antworten vor. Als Begründung nannten die Behörden in Niedersachsen die Erkrankung einer Mitarbeiterin. Sachsen-Anhalt betrachtet die Information, welche Geschäfte pestizidbelastetes Obst und Gemüse verkauft haben, als schützenswerte „sonstige wettbewerbsrelevante Information“ und machte keine Angaben über die Verkaufsstellen. Die Stadt Hamburg teilte mit, es gebe keine Verstöße gegen die Gentechnik-Kennzeichnungsverordnung, verlangte für diese Auskunft aber 96 Euro.

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„Hinzu kommt, dass die Behörden das schlechte Gesetz auch noch gegen Verbraucherinteressen auslegen“, kritisiert Redelfs. Bisher nutzt in Deutschland nur der Bezirk Berlin-Pankow die Möglichkeit, im Internet aufzulisten, welche Beanstandungen bei der Hygienekontrolle in Restaurants und Imbissen festgestellt worden sind. Solche Übersichten sind in Dänemark schon seit Jahren üblich.

Eine Reform des Verbraucherinformationsgesetzes muss zudem dazu genutzt werden, die bestehenden Informationszugangsgesetze in einer Regelung zu bündeln. Aktuell gibt es mit dem Umweltinformationsgesetz, dem Informatonsfreiheitsgesetz und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes sowie eigenen Regelungen der Länder insgesamt 29 verschiedene Informationszugangsbestimmungen. „Wer wirklich mehr Transparenz und Bürgernähe will, sollte auch bei den gesetzlichen Bestimmungen transparent sein“, so Redelfs. Recht

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