Rechtsstreit um Theologieprofessor

Wer lehren will muss glauben

"Mohammed-Leugner fürchtet um sein Leben", "Kalisch passt dem Rat der Muslime nicht", "Muslime beenden Zusammenarbeit mit Kalisch" und "Wer droht bekommt recht"; das waren nur einige der Titel, die im letzten Jahr Ende September im Fall Kalisch die Beiträge schmückten. Wer nun nach dem BVerfG-Urteil zu Lüdemann gehofft hat, in den Genuss eines Deja-vus zu kommen, wurde wohl enttäuscht. Die Medien glänzten diesmal in der Regel mit an Sachlichkeit kaum zu überbietenden Titeln:

Von Engin Karahan Montag, 02.03.2009, 7:15 Uhr|zuletzt aktualisiert: Samstag, 11.09.2010, 3:13 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  


Nun, wo liegt in beiden Fällen der Unterschied, der solch ein unübersehbar divergierende Berichterstattung rechtfertigen würde? In beiden Fällen handelt es sich um „Theologie“-Professoren, wobei Muhammed Kalischs Berufungsverfahren wohl kaum dem Verfahren bei einem christlichen Theologieprofessor gerecht werden dürfte. In beiden Fällen gingen die entsprechenden Religionsgemeinschaften davon aus, dass der Professor nicht mehr unbedingt die Glaubensinhalte der eigenen Religionsgemeinschaft vertreten und verbreiten könnte.

Dennoch ist der Unterschied in der Wahrnehmung kaum zu übersehen. Während es sich bei dem Lüdemann-Fall um eine, wenn auch nicht einfache Anwendung der geltenden Staatskirchenrechts handelt, ist es in der Causa Kalisch ein Kulturkampf. Während man sich im einen Fall darüber streiten kann, wie das Vorgehen gegen Lüdemann zu werten ist, steht es im anderen fest: Schuld kann nur die „Borniertheit“ der muslimischen Religionsgemeinschaft sein.

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Dabei hätte es auch so genug bei diesen zu kritisieren gegeben. Zum Beispiel hätte die Frage gestellt werden müssen, warum die muslimischen Religionsgemeinschaftn sich überhaupt auf ein Abenteuer eingelassen haben, bei dem von Anfang an klar war, dass sie nur alibihalber in einem Beirat zusammengesetzt wurden? Insoweit erscheint die jetzige Reaktion des Wissenschaftsministers Pinkwart  von mehr Weitsicht geprägt, als ihn die muslimischen Religionsgemeinschaften bei der Berufung Kalischs und auf dem Weg dorthin an den Tag legen konnten.

Berechtigt wäre auch die Frage, nach der Arbeit im Beirat, danach, inwieweit man denn diese Möglichkeit der Mitwirkung überhaupt ordentlich wahrgenommen hat. Bei aller Kritik an der Zusammensetzung und der Entstehung des Beirates, an den zweifellos eingeschränkten Mitwirkungsrechten , hätte man nicht schon durch eine aktivere Teilnahme vielleicht manch einen Konflikt im Vorfeld entschärfen, gemeinsame Spielregeln einführen können?

Und schlussendlich, hätte man nicht viel offensiver und öffentlicher die Debatte mit Muhammed Kalisch führen müssen, statt nur intern und mit ihm hinter verschlossenen Türen? An der Reaktion der Presse hätte sich wohl nicht viel geändert, aber zumindest hätte man damit angefangen, eigene Kommunikationspfade zu legen. Diese Chance wurde in diesem Fall verpasst. Stellt sich die Frage, ob man bei manch anderen Lehrstühlen, die sich als muslimisch-theologisch definieren, klüger verfahren wird. Meinung Politik

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  1. Fakt ist ganz sicher, dass ein Religionslehrer, der die Grundfesten seiner Religion anzweifelt, im falschen Ressort lehrt – das gilt gleichermassen für Lüdemann und Kalisch. Wer Bibel oder Koran anzweifelt, kann dies im „privaten“ Leben tun, hat aber in der Lehre der entsprechenden Religion nichts verloren.
    Es ist allerdings nirgendwo nachzulesen, dass Herr Lüdemann über den Verlust seines Lehrstuhls (und den Erhalt eines anderen) hinaus irgendwelche weitergehende Konsequenzen für sein tägliches Leben haben müsste.

    Herr Kalisch dagegen wird festgestellt haben, dass so eine Morddrohung verblendeter Fanatiker sein Leben und das seiner Angehörigen und Freunde von Grund auf geändert hat.

    Ich finde es sehr schade, dass so viele Muslime nicht die Grösse und das Vertrauen in ihren Glauben besitzen zu sagen: „Das ist Deine Meinung, werde glücklich damit. Ich habe eine andere“. Und zwar unabhängig davon, wer letztendlich recht hat. Diese Engstirnigkeit zeigt sich ja auch gerade in der aktuellen Darwin-Debatte in der Türkei….

    Martina Yaman

  2. Hallo Frau Yaman,
    mir scheint zunächst Fakt zu sein, dass Kalisch berufen wurde, um einen staatlichen Einfluß auf die Inhalte religiöser Ausbildung zu nehmen. Wie ich meine, bereits eine Verletzung des Grundrechtes auf Religionsfreiheit.
    Wenn es richtig ist, dass es in Deutschland keine rechtsfähigen muslimischen Religionsgemeinschaften gibt, mit denen entsprechende Staatsverträge geschlossen werden können, dann darf der Staat nicht von sich aus das Feld „Religiöse Ausbildung“ besetzen. Mit der Berufung Kalischs hat er genau das getan.
    Ich weiß nicht wie viele Todesdrohungen z.B. Uta Ranke-Heinemann bekommen hat, weil sie die Jungfrauengeburt angezweifelt hat.
    Sie hat das aber etwas tapferer ertragen, als Kalisch das offenbar tut.
    Ich möchte bestimmt nicht, dass Tapferkeit die Voraussetzung für Forschung und Lehre in irgendeinem Fach wird, es wundert mich nur, dass ein Problem an einer besonderen Stelle so besonders bewertet wird, mit dem viele Menschen zu tun haben.
    Warum ziehen es Richter oder auch Rechtsanwälte vor, ihre Privatanschrift möglichst nicht öffentlich zu machen?
    Ich glaube es kurz gesagt nicht, dass mehr Muslime nicht die Größe und das Vertrauen in ihren Glauben haben, als dies bei Angehörigen anderer Religionsgemeinschaften auch zu beobachten ist.
    Die Fähigkeit, fremde Meinungen einfach gelten zu lassen ist allgemein eher unterentwickelt. Man schaue sich nur die rhetorischen Keulen in den kommenden Wahlkampf-Wochen an.
    Wenn Sie die Postfächer der Wahlbewerber sichten könnten, könnten Sie vermutlich bei nahezu jedem ein paar Todesdrohungen abheften.