Kleine Anfrage
Auswirkungen der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Die Auswirkungen der seit dem Jahr 2008 gültigen Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug ist Thema einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (16/11811).
Mittwoch, 11.02.2009, 12:44 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 12.08.2010, 6:02 Uhr Lesedauer: 1 Minuten |
Ein Vergleich der ersten drei Quartale des Jahres 2008 mit den ersten drei Quartalen des Jahres 2006 ergebe einen Rückgang der zum Ehegattennachzug erteilten Visa um 22 Prozent. Dieser statistische Befund widerspreche eklatant den Darstellungen der Bundesregierung, wonach es sich bei den Sprachanforderungen nicht um eine Einschränkung des Rechts auf Ehegattennachzug handele, sondern um eine „präventive“ Integrationsmaßnahme, die allenfalls mit kurzfristigen Trennungen der Eheleute verbunden sei.
Weiterhin habe sich die Praxis der Sprachprüfungen in den Botschaften verschärft: „Der Anteil der Fälle, in denen im Visumsverfahren aufgrund von Ausnahmeregelungen oder wegen der Offenkundigkeit von Sprachkenntnissen auf den Nachweis eines Deutsch-Zertifikats verzichtet wurde, halbierte sich innerhalb eines Jahres von knapp 32 Prozent auf 16,6 Prozent“.
Die Linksfraktion erkundigt sich unter anderem auch nach einer Statistik des Auswärtigen Amtes zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug für die zehn Hauptherkunftsländer.
Wir informieren täglich über Migration, Integration und Rassismus. Dafür wurde MiGAZIN mit dem Grimme Online Award ausgezeichnet. Um diese Qualität beizubehalten und den steigenden Ansprüchen an die Themen gerecht zu werden bitten wir dich um Unterstützung: Werde jetzt Mitglied!
MiGGLIED WERDEN- „Deutsche Volkszugehörige“ Faeser kündigt Gesetzesänderung zugunsten von…
- Geburtsort „Preußen“ Entfernung von „Reichsbürger“ aus Beamtenverhältnis…
- Sachsen Ermittlungen gegen Polizei-Azubis wegen…
- Asylantrag abgelehnt Würzburger Held aus Iran kämpft vor Gericht um…
- EU-Flüchtlingspolitik Kommission: EU-Staaten sollen Ablehnungen von…
- Asylrecht Asylrecht – Flucht wird zum Belastungstest