Im vergangenen Jahr sind 85.000 Menschen über den Familiennachzug nach Deutschland gekommen. Das ist deutlich weniger als in den Jahren zuvor. Die Zahl der bewilligten Visa ist demgegenüber vergleichsweise angestiegen.
Es gibt keinen relevanten Familiennachzug zu afghanischen Flüchtlingen. Zwischen 2015 und 2017 wurden 30.000 afghanische Flüchtlinge anerkannt, nur jeder Zehnte erhielt ein Visum für den Familiennachzug.
Die EU-Flüchtlingspolitik reist Familien auseinander. Das wirft Oxfam der EU in ihrem neuen Bericht vor. Das Recht auf Schutz des Familienlebens gelte bei Flüchtlingen nur eingeschränkt. Nur den Wenigsten erhielten Visum für eine Reise zu ihren Familien.
Wer sich in Deutschland einbürgern lassen will, muss seinen alten Pass abgeben. Familienbesuche in der alten Heimat sind dann nicht selten nur noch mit Visum möglich. Die Bundesregierung spricht von „menschlich schwierigen“ Fällen, will aber nichts ändern.
Mehr als 17.000 Visa für den Familiennachzug von Syrern und Irakern wurden Medienberichten zufolge im ersten Quartal 2017 erteilt. In einigen Ländern sei zudem die Wartezeit gesenkt worden.
Eine IT-Expertin aus dem Iran darf nicht zu Forschungszwecken in die Bundesrepublik einreisen. Begründung: Die in Deutschland erworbenen Erkenntnisse könnten später im Iran missbraucht werden. Der Europäische Gerichtshof bestätigte die Bedenken.
Die Zahl der abgelehnten Visa-Anträge ist im vergangenen Jahr gestiegen. Am häufigsten abgelehnt wurden Visa-Anträge aus den Hauptherkunftsländern der Asylsuchenden. Die Linke wirft der Bundesregierung gezielte Verweigerung vor.
US-Präsident Donald Trump hat einen neuen Einreisestopp verhängt. Im Vergleich zum ersten Versuch fiel das neue Dekret etwas milder aus. Ausgenommen vom Einreiseverbot sind nun Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft sowie Iraker.
Mit einer juristischen Nacht- und Nebelaktion hatten Beamte der Ausländerbehörde in der Bundeshauptstadt den Nachzug der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings aus Syrien in letzter Minute verhindert. Gegenüber MiGAZIN verteidigt der Berliner Innensenator das rigide Vorgehen seiner Behörde. Von Tim Gerber
Dem Berliner Koalitionsvertrag zufolge sollen Aufenthalt- und Asylrecht wohlwollend ausgelegt werden. In Wirklichkeit werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, um Aufenthalte zu verhindern – selbst humanitär gebotene. Ein Fall aus der Praxis: Von Tim Gerber