NS-Verharmlosung, Hitlergrüße und rassistische Äußerungen – Sachsen hat binnen eines halben Jahres sechs Verdachtsfälle von Rechtsextremismus in den Reihen der Polizei registriert. Durchschnittlich kommt jeden Monat ein neuer Fall dazu. Innenminister spricht von Einzelfällen.
Erneut sind Polizeibeamte wegen rechter Umtriebe im Visier der Ermittler: Disziplinarverfahren wegen möglicher Unterstützung von Reichsbürger-Terroristen. Niedersachsens Innenministerin spricht von ernsten Vorwürfen.
„Die Fuehrungscrew sitzt auf der Regierungsbank“: Das diente einer Gruppe mutmaßlicher „Reichsbürger“ als Information, um die gewaltsame Erstürmung des Reichstags vorzubereiten. Ein Blick in Akten des Bundesgerichtshofs.
Besuche rechtsextremer Konzerte, rassistische Hetze im Netz, laufende Ermittlungsverfahren - das alles müssen bislang keine Hindernisse sein auf dem Weg zu einem Waffenschein. Geht gar nicht, findet Innenminister Strobl - und will das Waffenrecht deutlich verschärfen.
Rechtsextremistische Bestrebungen bleiben im Fokus des Verfassungsschutzes. Im Norden beobachten die Behörden eine Zunahme politisch motivierter Kriminalität von rechts. Eine Szene hat gleich aus mehreren Gründen Zulauf.
Der Reutlinger „Reichsbürger“, der einen Polizisten bei einer Razzia anschoss, soll mehr als 20 Waffen besessen haben - er sitzt in Untersuchungshaft. Doch im Land laufen noch einige Extremisten mit Waffenbesitzkarten herum.
Im Dezember gingen Ermittler mit einer Großrazzia gegen „Reichsbürger“ vor, die Umsturzpläne gehabt haben sollen. Jetzt äußern sich BGH-Strafrichter dazu, wie konkret der Bundestag im Visier stand. Von der Gruppierung gehe eine erhebliche Gefahr aus.
Aus Sicht von Berlins Justizsenatorin Kreck hätte die Juristin nicht in den Richterdienst zurückkehren dürfen. Das sah ein Gericht anders. Doch mit der Verhaftung von Malsack-Winkemann bei einer Großrazzia gegen die „Reichsbürger“-Szene ist die Ausgangslage eine andere.
Die Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis, der Verschwörungstheorien verbreitet und als Geburtsort „Preußen“ angibt, ist rechtmäßig. Das hat der Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden.
Drei voll funktionsfähige Handgranaten, mehrere Tausend Stück scharfe Munition, Waffen, Schalgstöcke und Messer – die Polizei hat ein Waffenarsenal bei einem „Reichsbürger“ ausgehoben. Jetzt sitzt er in Untersuchungshaft.