Seine Mutter lag nach seinen Angaben im Koma. Deshalb reiste ein jesidischer Geflüchteter für wenige Wochen in den Irak. Fünf Jahre später entzog ihm das Bamf den Flüchtlingsschutz. Nun liegt der Fall beim EuGH. Der Fall berührt auch die deutsche Syrien-Debatte.
Hessen hat ein kurdisches Paar abgeschoben und seine drei kleinen Kinder (5 Monate, 1,5 und 3 Jahre) in staatlicher Obhut zurückbehalten. Das Jugendamt spricht von Kindeswohlgefährdung. Mehr als zwei Monate später ist die Familie noch immer getrennt. Der Fall wirft Fragen zum Umgang mit schutzsuchenden Familien auf.
Der Bund erschwert Asylsuchenden und Geduldeten den Zugang zu Integrationskursen. NRW zeigt nun einen bemerkenswerten Ausweg: Wer freiwillig Deutsch lernen möchte, soll sich behördlich dazu verpflichten lassen. Möglich macht das ein alter Paragraf, der ursprünglich einen ganz anderen Zweck hatte.
Ein drei Monate altes Mädchen erhält eine Abschiebungsandrohung, obwohl seine Eltern vorerst in Deutschland bleiben dürfen. Das VG Wiesbaden stoppt die Entscheidung und kritisiert das Bamf mit ungewöhnlich deutlichen Worten. Ein Blick in die Dienstanweisung der Behörde macht den Fall noch brisanter.
Nach vier Jahren sinkender Verfahrensdauer kehrt sich der Trend um: Wer gegen einen Asylbescheid klagt, wartet je nach Bundesland wieder länger – und je nach Bundesland unterschiedlich lange. Das Bamf spielt dabei eine maßgebliche Rolle.
Politische Verfolgung, Religion, traumatische Erfahrungen: Was Asylsuchende Behörden anvertrauen, soll künftig zum KI-Training dienen – ohne Anonymisierung. Kritiker befürchten, dass die Technik sensible Daten und alte Vorurteile gegen Schutzsuchende wenden könnte.
Die Bundesregierung plant, die Mittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung von 24,5 auf fünf Millionen Euro zu senken. Künftig soll das Bamf über Asyl beraten und entscheiden. Wohlfahrtsverbände warnen vor erheblichen Folgen für Verfahren und Beratungsstellen.
2025 gingen deutlich mehr Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten in Schwerin und Greifswald ein. Bundesdaten zeigen: In Tausenden Fällen kassierten Richter Asyl-Bescheide des Bamf. Das Land reagiert mit zusätzlichen Richterstellen.
Wer jung, erwerbsfähig und familiär angebunden ist, kann sich nach Auffassung des Hessischen Verfassungsgerichtshofs nicht allein auf die schwierigen humanitären Verhältnisse in Afghanistan berufen. Auch die Taliban-Herrschaft ändere daran nichts.
Seit Mitte Juni wurden in Deutschland mehr beschleunigte als reguläre Asylverfahren eingeleitet. Wer abgelehnt wird und dagegen klagt, kann schon abgeschoben werden, bevor das Gericht entschieden hat. Die Linke befürchtet falsche Entscheidungen. Pro Asyl kritisiert, die Bundesregierung setze die EU-Vorgaben weitreichend um. Von Anne-Béatrice Clasmann