In Deutschland reden Unionspolitiker gerne über mehr Abschiebungen. Doch im ersten Quartal sank die Zahl deutlich. Krieg, gestrichene Flüge und unsichere Zielstaaten zeigen, wie wenig die demonstrativ präsentierte politische Härte mit der Realität zu tun hat.
Die EU will Rückführungen verschärfen, doch Kirchenvertreter warnen vor einer Politik, die Härte zeigt und Rechte schwächt. Im Streit um Haft, Return Hubs und Asylpolitik zeigt sich der Rechtsruck in Europa. Von Marlene Brey
In der EU steigt laut Migrationskommissar Brunner die Quote von Abschiebungen deutlich. Das reicht ihm aber nicht. Die angestrebte neue Verordnung zum Thema Asyl sei dennoch notwendig, meint der konservative Politiker. Kirchen und Menschenrechtler kritisieren. Von Susanne Rochholz
Melonis Albanien-Modell bekommt Rückenwind aus Luxemburg. Der zuständige Gutachter am höchsten europäischen Gericht sieht bei dem Konzept EU-Recht grundsätzlich gewahrt. Doch er liefert keinen Freibrief: Italien darf Verfahren auslagern – muss aber Rechte, Gerichte und Garantien sichern.
„Freiwillige Rückkehr“ klingt nach eigener Entscheidung. In Sachsen-Anhalt wirkt es eher wie eine Drohung: bleiben darf, wer ökonomisch passt; für andere scheint die Zeit in Deutschland angezählt. In der Debatte im Magdeburger Landtag entfacht die AfD einen „Feuerwerk an Fremdenfeindlichkeit“.
Brüssel plant Gespräche über Abschiebungen nach Afghanistan, obwohl die Taliban das Land mit harter Hand regieren. Deutschland ist dabei Taktgeber eines Kurses, der Menschenrechte hinter Migrationspolitik zurückstellt.
Wohnraum zuerst nur für „Berliner“, Deutschpflicht auf dem Schulhof, Absage an Inklusion: Die AfD schnürt aus sozialen Problemen und alten Feindbildern ein Wahlkampfpaket. Wer dazugehört, soll bevorzugt werden. Wer nicht dazugehört, wird zum Problem.
Nächtliche Abholungen, verletzte Kinder, getrennte Familien: Der Bericht aus Hamburg beschreibt keine Ausrutscher, sondern wiederkehrende Muster. Gerade Minderjährige geraten bei Abschiebungen immer wieder in Situationen, die mit Schutzrechten kaum vereinbar scheinen.
Der Europäische Gerichtshof stellt klar: Asylbewerber dürfen im Rahmen von Grenzverfahren auch im Inland in Gewahrsam genommen werden – unter strengen Voraussetzungen. Eine systematische Inhaftierung ist unzulässig.
Bunte Eier, Frühlingsbeginn, große Feiern – und zugleich die Angst vor Rückkehr in eine unsichere Heimat. Der Widerspruch zwischen Völkermord-Anerkennung und verweigertem Schutz prägt viele jesidische Familien bis heute. Von Uwe Pollmann