USA für Reiche, Georgien und Ukraine für Arme - obwohl Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind, können Wunscheltern Angebote im Ausland nutzen. Das ethische Problem werde ins Ausland verlagert, erklärt Soziologe Stefan Sell. Von diesem System profitierten Agenturen. Von Karsten Packeiser
Für 20 Millionen Euro wurde Adolf Hitlers Geburtshaus im österreichischen Braunau zur Polizeistation umgebaut. Die neue Nutzung soll Neonazi-Pilger abschrecken und dem Gebäude seinen bisherigen Wiedererkennungswert nehmen. Die Debatte über den Umgang mit dem NS-Erbe bleibt. Von Matthias Röder
Nach dem tödlichen Angriff in Berlin rufen muslimische Organisationen zu Besonnenheit auf. Sie verurteilen die Tat und mahnen, Muslime nicht pauschal verantwortlich zu machen.
Die Genfer Flüchtlingskonvention gilt als Fundament des internationalen Schutzes. Doch sie erfasst Binnenvertriebene nicht – und selbst anerkannte Geflüchtete scheitern vielerorts an Armut, Sprachbarrieren und Behördenhürden. Von Jan Dirk Herbermann
Eine Legalisierung in Deutschland würde das grenzüberschreitende Geschäft von Leihmutterschaften nach Einschätzung von nicht beenden. Expertin Amina Nolte ist überzeugt: Günstigere Preise und weitergehende Angebote locken Kinderwunsch-Eltern weiterhin in schwächer regulierte Länder. Von Franziska Hein
Im vergangenen Jahr wurden mehr als 700 Menschen Opfer rechter Gewalt. Nach Beobachtung unabhängiger Beratungsstellen trifft Rechtsextremismus immer mehr Kinder und Jugendliche in NRW – selbst Schulwege werden zu Angsträumen.
Erst am Mittwoch wurde es montiert – am Freitag war es mit schwarzer Farbe beschmiert: Am Ortseingang von Penzberg weist ein neues Schild auf das Freitagsgebet der Islamischen Gemeinde hin. Innenminister Herrmann nennt die Tat „inakzeptabel“.
Zum 75. Jubiläum der Genfer Flüchtlingskonvention warnt der Direktor der UNO-Flüchtlingshilfe, Mark Ankerstein, vor einer doppelten Krise: Internationale Hilfsgelder stagnieren, während immer mehr Menschen vertrieben werden und Staaten zentrale Schutzpflichten zunehmend infrage stellen. Von Moritz Elliesen
Deutschland sagte nach ihrem Abzug aus Afghanistan gefährdeten Menschen eine Aufnahme zu, brach ihr Versprechen dann aber. Das Verfassungsgericht bezeichnet diese politische Entscheidung nun als Willkür. Dobrindt sieht trotz Karlsruher Rüge keinen Handlungsbedarf.
Abschiebungen in das von den Taliban autoritär geführte Afghanistan hat die Politik bislang damit gerechtfertigt, dass Straftäter außer Landes gebracht würden. Nun sollen aber auch Menschen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, gehen. Menschenrechtsorganisationen üben scharfe Kritik.