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Ein Flugzeug (Symbolfoto) © Matthias Rhomberg auf flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

"Probebetrieb"

Innenminister will Asylbewerber bei Identitätszweifel inhaftieren

Sachsen hat den Probebetrieb für die Abschiebehaft in Dresden aufgenommen. Asylbewerber mit unklarer Identität sollen in Zukunft festgehalten werden. Der Freistaat will den Bund zu einer Gesetzesänderung bringen.

Montag, 24.09.2018, 5:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 25.09.2018, 16:38 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Sachsen plant eine Bundesratsinitiative, die ein zeitweises Festhalten von Asylbewerbern mit unklarer Identität und Staatsangehörigkeit ermöglichen soll. Die betroffenen Ausländer sollen für den Zeitraum einer Überprüfung inhaftiert werden können, bestätigte das sächsische Innenministerium am Freitag einen Bericht der in Chemnitz erscheinenden „Freien Presse“. Eine generelle Richtlinie gebe es dafür aber bundesweit noch nicht. Sie müsste ins Aufenthaltsgesetz aufgenommen werden.

Das Ministerium verweist darauf, dass die Europäische Aufnahmerichtlinie bereits jetzt eine derartige Regelung vorsehe. Allerdings sei diese Möglichkeit bislang nicht vom Bund in deutsches Recht umgesetzt worden.

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„Wir brauchen dieses Mittel, um konsequent und effektiv gegen Täuschung beim Asylverfahren vorgehen zu können“, sagte Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) der Zeitung. Der Bund dürfe die Länder hier nicht alleinlassen. Die Bundesregierung müsse dafür eine entsprechende Gesetzesgrundlage schaffen.

Inhaftierung gegen Untertauchen

Viele Rückführungen würden sich wegen der aufwendigen Identifizierungsverfahren verzögern. Auch tauchten immer wieder Personen während des Verfahrens unter. Mit der Inhaftierung könne das Untertauchen verhindert werden, hieß es.

Wöller nimmt bei seinen Forderungen konkret Bezug auf den tödlichen Messerangriff in Chemnitz Ende August. Der 22 Jahre alte mutmaßliche Iraker, der bis Dienstag unter dringendem Tatverdacht stand, habe bei seinem Asylantrag gefälschte Personaldokumente vorgelegt, heißt es im Zeitungsbericht. Allerdings wurde im Falle des 22-Jährigen der Haftbefehl aufgehoben. Der Verteidiger des Irakers kritisierte, die angeblichen Indizien hätten nie für einen Tatverdacht ausgereicht.

Abschiebehaft-Probebetrieb aufgenommen

Eine Untersuchung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge habe ergeben, dass die Dokumente „Totalfälschungen“ gewesen seien. Zudem soll er mehrere Identitäten angenommen haben. Auch der derzeit noch flüchtige Tatverdächtige habe neben seiner offiziell bekannten Identität in sozialen Netzwerken andere Namen verwendet.

Die Kapazitäten, um Asylbewerber während der Identitätsprüfung in Gewahrsam zu nehmen, gibt es laut Innenministerium im Freistaat. Die geplante Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamsanstalt habe mittlerweile den Probebetrieb aufgenommen. In den nächsten Wochen solle sie in den regulären Betrieb wechseln, hieß es. Personen seien derzeit noch nicht untergebracht. Der Freistaat wolle dort 54 Plätze vorhalten. (epd/mig) Aktuell Politik

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