Tötungsdelikt in Chemnitz
Tatverdächtiger Iraker aus Haft entlassen
Seit drei Wochen sitzt der Iraker Yousif A. wegen Tötungsverdacht in Haft. Ihm wird vorgeworfen, in Chemnitz den Daniel H. getötet zu haben. Jetzt ist er frei. Sein Anwalt bezeichnet die Haftgründe als "Phantasiegebilde der Staatsanwaltschaft".
Mittwoch, 19.09.2018, 5:22 Uhr|zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 20.09.2018, 17:37 Uhr Lesedauer: 2 Minuten |
Drei Wochen nach der tödlichen Messerattacke in Chemnitz ist einer der Tatverdächtigen wieder auf freiem Fuß. Wie die Chemnitzer Staatsanwaltschaft am Dienstag erklärte, gibt es gegen den 22-jährigen Iraker Yousif A. keinen dringenden Tatverdacht, er selbst bestreite die Tat. Zudem gebe es keine Zeugen, die ihn gesehen haben und „keine objektiven Spuren“, die derzeit für eine Tatbeteiligung sprechen würden.
Der Haftbefehl gegen den Iraker sei auf Antrag der Staatsanwaltschaft daher aufgehoben worden. Angaben zum Aufenthaltsort wurden aber nicht gemacht. Der Haftbefehl gegen einen zweiten Tatverdächtigen, einen 23-jährigen Syrier, bleibe weiter bestehen, erklärte die Staatsanwaltschaft, Zeugen hätten ihn als Täter wiedererkannt. Der dritte Tatverdächtige, 22 Jahre alt, sei noch immer flüchtig.
In Chemnitz war am 26. August am Rande des Stadtfestes ein 35-jähriger Deutsch-Kubaner im Streit erstochen worden. Zwei Männer wurden kurz nach der tödlichen Messerattacke festgenommen. Der Iraker Yousif A. bestritt gegenüber der Polizei eine Tatbeteiligung. Zeugen hatten der Staatsanwaltschaft zufolge angegeben, dass zwei Täter zugestochen hatten.
„Phantasiegebilde der Staatsanwaltschaft“
Auf der Tatwaffe seien von dem 22-jährigen Iraker aber keine DNA-Spur gefunden worden, hieß es. Ein zweites Messer konnte den Angaben zufolge bisher nicht sichergestellt werden, nach den Ermittlungen müsse es aber noch eines geben. Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass an dem Tötungsdelikt ein zweiter Tatverdächtiger beteiligt war.
Der Verteidiger des Irakers, Ulrich Dost-Roxin, kritisierte am Dienstag das Vorgehen der sächsischen Justizbehörden. „Der Haftbefehl hätte nicht ausgestellt werden dürfen“, sagte Dost-Roxin in Chemnitz. Die angeblichen Indizien hätten nie für einen erforderlichen dringenden Tatverdacht ausgereicht. Vielmehr gelte die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung auch „in aufgeheizter gesellschaftlicher Atmosphäre“. In einer online verbreiteten Erklärung hatte er zuvor den Tatvorwurf gegen seinen Mandanten als „Phantasiegebilde der Staatsanwaltschaft“ bezeichnet. Kein Tatzeuge habe Yousif A. der Tatbeteiligung bezichtigt.
Ermittlungen nicht abgeschlossen
Trotz Aufhebung des Haftbefehls seien die Ermittlungen zum Tathergang und somit auch gegen Yousif A. noch nicht abgeschlossen, hieß es weiter. Um die Sicherheit seines Mandanten mache er sich angesichts der Sicherheitsvorkehrungen keine Sorgen, sagte Dost-Roxin weiter. Durch die widerrechtliche Veröffentlichung des Haftbefehls durch einen Justizbeamten war auch die bisherige Adresse des bislang tatverdächtigen Irakers bekannt geworden. Innenminister Roland Wöller (CDU) erwägt offenbar dessen Unterbringung in einer anderen Stadt.
Rechtsextreme missbrauchten den tödlichen Vorfall in Chemnitz für ihre Zwecke. Bei Demonstrationen war es zu teilweise heftigen Ausschreitungen gekommen. (epd/mig) Aktuell Panorama
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