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Ein Lufthansa-Flugzeug © Angelo DeSantis @ flickr.com (CC 2.0), bearb. MiG

Keine Papiere

Behinderter Flüchtling im Abschiebeflug nach Afghanistan

Zu den am Dienstagabend per Sammelflug abgeschobenen Afghanen zählt auch der behinderte und traumatisierte Flüchtling Reza Hosaini. Er habe keine Papiere vorweisen können. Hosaini ist als Zehnjähriger nach einer Bombenexplosion auf einem Auge erblindet.

Donnerstag, 25.01.2018, 6:23 Uhr|zuletzt aktualisiert: Sonntag, 28.01.2018, 16:08 Uhr Lesedauer: 2 Minuten  |  

Beim jüngsten Abschiebeflug nach Afghanistan ist offenbar auch ein traumatisierter und behinderter junger Mann an Bord gewesen. Die Regensburger Rechtsanwältin Margal Noruzi sagte am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst, sie habe bis Dienstagabend vergeblich versucht, die Abschiebung von Reza H. zu verhindern. Der 20-Jährige ist nach Angaben seiner Unterstützer auf einem Auge blind und hat eine schwere Angststörung. Seine Anwältin beschreibt ihn als „verwirrt“. Abgeschoben wurde er demnach, weil die Behörden ihn in die Gruppe derjenigen zählten, die „hartnäckig“ die Mitwirkung an der Feststellung ihrer Identität verweigern.

Nach der Vereinbarung innerhalb der Bundesregierung können derzeit Straftäter, Gefährder und eben solche „Verweigerer“ nach Afghanistan abgeschoben werden. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums saßen in dem Abschiebeflug, der Afghanistan am Mittwoch erreichte, 19 volljährige Männer, darunter 13 Straftäter und ein Gefährder. Fünf fielen in die Gruppe derer, die die Feststellung ihrer Identität verweigerten.

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Reza H. hatte nach Angaben der Anwältin keine Papiere. Er sei als Zehnjähriger nach einer Bombenexplosion in Afghanistan auf einem Auge erblindet und habe eine schwere Angststörung. Seine Familie war nach dem Attentat mit ihm in den Iran geflüchtet. In Afghanistan habe er keine sozialen Kontakte, kein Familienmitglied lebe mehr dort. Der junge Mann spreche besser das persische Farsi als die afghanische Sprache, sagte Anwältin Noruzi. Seit 2015 ist Reza H. in Deutschland.

Tod aus Angst

Der 20-Jährige lebte vor seiner Verhaftung bei seiner älteren Schwester und deren Mann im bayerischen Kelheim. Zusammen mit der Schwester versuche sie jetzt, Kontakt mit Reza H. in Afghanistan aufzunehmen, sagte die Rechtsanwältin.

Zu den Unterstützern von Reza H. zählte auch eine Diakonin im Ruhestand, Inge Ehemann. Sie hat sich nach eigenen Angaben ohne Erfolg darum bemüht, einen Schwerbehindertenstatus für Reza H. zu erreichen. Ehemann berichtete auch, dass der 20-Jährige Anfang Januar miterlebte, wie sich ein Freund in der Gemeinschaftsunterkunft in Abensberg das Leben nahm. Der Flüchtling sprang demnach aus Angst vor seiner Abschiebung aus einem Fenster der Unterkunft im zweiten Stock und starb.

Innenministerium: Kein Kommentar

Das Bundesinnenministerium wollte den konkreten Fall am Mittwoch nicht kommentieren. Ein Sprecher sagte in Berlin, vor der Abschiebung würden jeder Einzelfall und mögliche Abschiebehindernisse geprüft. Er gebe keinen Anlass davon auszugehen, dass diese Prüfverfahren nicht stattgefunden hätten.

Die Entscheidung über eine Abschiebung treffen jeweils die Behörden der Bundesländer. Neben Bayern waren Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Thüringen an der aktuellen Abschiebung beteiligt. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Christa Feld sagt:

    Jetzt werden Flüchtlinge ohne Klärung der Indentität abgeschoben. Sind wir ein Rechtsstaat oder ein rechter Staat in dem man willkürlich alles machen kann, um den Forderungen der Rechten nachzukommen? Im Konfliktfall zeigt sich, was unser Grundgesetz werden ist.

  2. President Obama sagt:

    Wäre es besser, jemanden mit einem Aufenthaltsrecht zu belohnen, der seine Identität verschleiert? Welchen Wert hat denn der Rechtsstaat, wenn er Prämien für die Missachtung seiner selbst auslobt?

    Da stellt also jemand einen Asylantrag, der wird abgelehnt, die Klageverfahren hatten keinen Erfolg und die Rechtsanwältin hatte auch mit einem gegen die Abschiebung betriebenen Eilverfahren keinen Erfolg, die behauptete Behinderung ist nicht derart gravierend, dass ein Behindertenausweis ausgestellt wird….

    Was soll denn da am Ende rauskommen? Etwa ein Bleiberecht?

  3. FrankUnderwood sagt:

    @Christa Feld
    Ich glaube nicht, dass hier willkürlich gehandelt wurde. Sie dürfen außerdem nicht vergessen, dass jeder Asylbewerber Anspruch hat juristisch gegen seinen Bescheid vorzugehen. Ohne weitere Details zu kennen, wäre ich sehr vorsichtig solche Vorwürfe vorzubringen.

    Nur mal ein Beispiel am Rande.
    Gehen Sie mal in eine Bank und fragen Sie nach einem Kredit. Machen Sie dann mal falsche Angaben oder verweigern Sie notwendige Angaben zu Ihrer Identität.
    Unabhängig von Ihrer Bonität, bin ich gespannt ob man Sie dann noch für kreditwürdig hält.