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Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verfassungswidrig © MiG

Hintergrund

Das steckt im Asylpaket

Der Bundestag hat das Asylpaket der Bundesregierung verabschiedet. Es hat zum Ziel, Asylverfahren zu beschleunigen, Integration in Teilen zu erleichtern, vor allem aber auch mit Verschärfungen dafür zu sorgen, dass abgelehnte Asylbewerber das Land schneller verlassen. Ein anderes Gesetz will die Situation unbegleiteter Minderjähriger verbessern. Die Details im Überblick:

Freitag, 16.10.2015, 8:24 Uhr|zuletzt aktualisiert: Dienstag, 20.10.2015, 7:51 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Sichere Herkunftsstaaten: Die Westbalkan-Länder Albanien, Kosovo und Montenegro werden auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten gesetzt. Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern können in der Regel in schnelleren Verfahren als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden.

Längerer Verbleib in der Erstaufnahme: Asylbewerber sollen künftig bis zu sechs statt drei Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben. Ziel ist es, Asylverfahren bereits währenddessen abzuschließen und abgelehnte Asylbewerber von dort zurückzuschicken, bevor sie auf die Kommunen verteilt werden.

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Abschiebungen: Sie dürfen künftig nicht mehr vorher angekündigt werden. Dies soll ein Untertauchen der Betroffenen verhindern.

Sozialleistungen: In Erstaufnahmeeinrichtungen sollen wieder wieder vorrangig Sachleistungen statt Bargeld ausgegeben werden. Auch in anderen Gemeinschaftsunterkünften kann dies so gehandhabt werden. Erstmals ist im Gesetz nun auch eine finanzielle Sanktion festgeschrieben, wenn zur Ausreise aufgeforderte Ausländer bleiben. Lassen sie „schuldhaft“ die Frist zur Ausreise verstreichen, sollen die Leistungen auf das „unabdingbar Notwendige“ gekürzt werden.

Gesundheitskarte: Die Einführung der Gesundheitskarte, die Flüchtlingen einen Arztbesuch ohne vorherige Bürokratie ermöglicht, bleibt den einzelnen Ländern überlassen. Sie dürfen Krankenkassen aber künftig verpflichten, die Krankenbehandlungen zu übernehmen. Flüchtlinge haben in Deutschland nur Anspruch auf Behandlung akuter Krankheiten und Schmerzen. An diesem eingeschränkten Leistungsanspruch ändert sich nichts.

Baustandards: Die Bundesregierung will Standardabweichungen im Bauplanungsrecht für Flüchtlingsunterkünfte erlauben. Damit soll die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften erleichtert werden.

Integration: Die Integrationskurse werden für Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilte mit, dass die Teilnahme schon ab November möglich sein wird. Zudem sollen sich Jobcenter frühzeitig um die Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt bemühen.

Legale Zuwanderung: Für Migranten aus Balkan-Staaten, die in der Regel nicht als Flüchtlinge anerkannt werden, schafft das Gesetz die Möglichkeit legaler Einwanderung. Einreisen darf, wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag zu geltenden tarifvertraglichen Bedingungen hat. Voraussetzung ist aber, dass die Migranten in den zwei Jahren vor Einreise keine Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben.

Unbegleitete Minderjährige: Sie werden künftig genauso wie Erwachsene gleichmäßig auf die Bundesländer verteilt. Ein Gesetz von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) verpflichtet die Länder, bis Januar 2016 entsprechende Strukturen zu schaffen. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe werden für Flüchtlinge geöffnet. Das Gesetz hebt außerdem das Alter, ab dem Flüchtlinge als volljährige gelten, auf 18 Jahre an. Bisher galten sie bereits mit 16 Jahren als verfahrensfähig.

Entlastung von Ländern und Kommunen: Der Bund will die Länder künftig dauerhaft bei der Versorgung von Flüchtlingen unterstützen. Der grundsätzliche Wille dazu ist Teil des Asylpakets. In diesem Jahr sollen Länder und Kommunen nochmals eine Milliarde Euro mehr erhalten. Ab 2016 will der Bund die Länder mit einer Kopfpauschale in Höhe von 670 Euro pro Monat entlasten, die während der Zeit des Asylverfahrens gezahlt werden soll. Der konkrete Beschluss dazu ist aber Bestandteil der Haushaltsberatungen, die erst im November zum Abschluss kommen. (epd/mig) Aktuell Politik

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  1. Lutz Grubmüller sagt:

    Die Angst vor der nächsten Wahl, der politische Unwille, Fremden Zuflucht zu gewähren und das pseudochristliche Denken in CDUI/CSU haben bei
    diesem neuen Gesetz die Feder geführt. Auch das Eiknicken von Frau Merkel unter die Parteimeinung ist für wahrhaft human und christlich
    fühlende Bürger unseres Landes nur mit einem Kopfschütteln zu kommentieren!