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Eilverfahren

Bundestag beschließt Änderungen im Asylrecht

Flüchtlinge müssen künftig länger in der Erstaufnahme bleiben und mit Sachleistungen auskommen. Der Bundestag hat Änderungen am Asylrecht zugestimmt. Doch kaum ist der Beschluss gefasst, drängt Bayern auf weitere Maßnahmen.

Freitag, 16.10.2015, 8:25 Uhr|zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 21.10.2015, 20:03 Uhr Lesedauer: 3 Minuten  |  

Der Bundestag hat am Donnerstag zahlreiche Änderungen im Asylrecht beschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 475 Abgeordnete für das Asylpaket der großen Koalition. Das im Eilverfahren entstandene Gesetz soll dazu beitragen, Länder und Kommunen bei der Flüchtlingsaufnahme zu entlasten, auch indem abgelehnte Asylbewerber das Land schneller wieder verlassen. Aus der Opposition und von Organisationen kam Protest gegen zahlreiche Verschärfungen. Gleich vier Mitglieder der Bundesregierung verteidigten im Parlament die Änderungen.

Allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die in ihrer Regierungserklärung zum Europäischen Rat auch auf die nationalen Maßnahmen einging: Mit den Regelungen würden zum 1. November die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diejenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen, das Land schneller als bislang verlassen. Schutzbedürftige erhielten schneller und effizienter Hilfe, sagte sie. Das Asylpaket soll am Freitag auch den Bundesrat passieren und bereits zu Beginn des nächsten Monats in Kraft treten.

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bezeichnete das Asylpaket als „größte und umfassendste Änderung des Asylrechts seit den 90er Jahren“. Aus seinem Ministerium stammt der größte Teil der Änderungen. Sein Artikelgesetz sieht unter anderem vor, dass Flüchtlinge künftig länger in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben sollen, um sie gegebenenfalls direkt von dort nach Abschluss des Asylverfahrens wieder zurückzuschicken. Albanien, Montenegro und Kosovo werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft, um diese Verfahren zu beschleunigen.

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Am umstrittensten sind die vorgesehenen Einschränkungen bei den Sozialleistungen. Künftig sollen wieder vorrangig Sachleistungen statt Bargeld an Flüchtlinge in der Erstaufnahmeeinrichtung ausgegeben werden. Erstmals eingeführt wird eine finanzielle Sanktion, wenn abgelehnte Asylbewerber das Land nicht freiwillig verlassen. Sie sollen gar keine Sozialleistungen mehr erhalten.

Opposition, Flüchtlingsorganisationen und Wohlfahrtsverbände halten das für verfassungswidrig. Die Koalition gehe über ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts einfach hinweg, sagte Jan Korte (Linke). Seine Partei lehnte das Gesetzespaket ab. Die Grünen übten ebenfalls heftige Kritik, enthielten sich aber mehrheitlich bei der Abstimmung. Konstantin von Notz (Grüne) begrüßte die geplante finanzielle Entlastung von Ländern und Kommunen, die Öffnung von Integrationsangeboten sowie Änderungen im Baurecht, die die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften erleichtern sollen.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) sagte, man brauche pragmatische Lösungen. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) warb vor dem Parlament für das ebenfalls beschlossene Gesetz, das Verbesserungen für minderjährige Flüchtlinge bringen soll. Darin wird unter anderem klargestellt, dass auch Flüchtlingen Angebote der Kinder- und Jugendhilfe offen stehen. Das Deutsche Kinderhilfswerk äußerte aber Zweifel. Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann kritisierte, dass auch Kinder von den Verschärfungen des anderen Gesetzespakets betroffen seien. Auch sie müssten länger in der Erstaufnahme bleiben und mit Sozialleistungskürzungen rechnen.

Im bayerischen Landtag drang derweil Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) mit drastischen Worten auf eine Begrenzung der Zuwanderung. Ohne dies werde die staatliche Gemeinschaft in Deutschland und in Europa „grandios scheitern“, sagte er in einer Regierungserklärung. Seehofer warb erneut für die Einführung von Transitzonen für Schnellverfahren an der Landgrenze.

Solche Zonen sind in der Koalition aber weiter umstritten. Merkel sagte im Bundestag, man rede momentan über die Umsetzung von zwei EU-Richtlinien – „inklusive auch der Option für ein Transitverfahren im Landgrenzenbereich“. Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte, sie seien ein „notwendiges Stopp-Signal“ an den Grenzen. Von der SPD kam erneut Widerstand. Fraktionschef Thomas Oppermann bezeichnete die geplanten Zentren als „Grenzhaftlager“. „Das wird mit uns nicht zu machen sein“, sagte der SPD-Politiker. (epd/mig) Leitartikel Politik

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