Das Beitragsaufkommen [in den Rentenversicherungen beträgt] auf Grund der Beschäftigung der ausländischen Arbeitnehmer jährlich rd. 1,2 Milliarden DM, während sich die Rentenzahlungen an ausländische Arbeitnehmer jährlich auf rd. 127 Millionen DM, also etwa ein Zehntel, belaufen. Ludwig Kattenstroth, Staatssekretär im Arbeitsministerium, März 1966 Bundesvereinigung der Dt. Arbeitgeberverbände, 1966

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Schwerpunktsetzung und Arbeitweise auf dem Prüfstand

Redaktion | 8. April 2009 | Politik Ansicht | Weiterempfehlen |

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Mit Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes am 18. August 2006 hatte das Bundesfamilienministerium die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Zum 1. Februar 2007 wurde Dr. Martina Köppen zur Leiterin der ADS von der Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) berufen.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll eine zentrale Rolle im Kampf gegen Diskriminierung in Deutschland einnehmen. Dies soll zum einen durch Unterstützung der Betroffenen und zum anderen durch Öffentlichkeit- und analytische Arbeit geschehen. Bei ihrer Tätigkeit soll sie Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die zum Schutz vor Diskriminierung tätig sind, einbeziehen. Dafür wurde im Gesetz ein Beirat vorgesehen, der den Dialog mit VertreterInnen der Zivilgesellschaft fördern und die Antidiskriminierungsstelle bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an den Deutschen Bundestag beraten soll.

Kritik der Grünen
Laut Vorbemerkung der Kleinen Anfrage der Grünen habe Martina Köppen aber kurz nach der Konstituierung des Beirats eine im Gesetz nicht vorgesehene sog. „wissenschaftliche Kommission“ einberufen. Ziel ihrer Arbeit sei ein ebenfalls nicht im gesetzlichen Aufgabenkatalog der Antidiskriminierungsstelle benanntes „nachhaltiges Bündnis mit der Wirtschaft“. Ferner erkläre die Antidiskriminierungsstelle auf ihren Internetseiten, ein „Pakt mit der Wirtschaft ist das zentrale und übergreifende Anliegen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes“.

„Sowohl in den europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien als auch in der Gesetzesbegründung des AGG ist die Unterstützung Betroffener bei der Rechtsdurchsetzung dagegen als Hauptaufgabe der Stelle angegeben.“, so die Grünen.

Auch habe sich Martina Köppen gegen Pläne der EU-Kommission gewandt, die Antidiskriminierungsrichtlinie zu erweitern: „Eine stärkere Regulierung und eine weniger strenge Definition des Begriffs Diskriminierung wären ein Schlag für die Wirtschaft“ (FAZ vom 2.6.2008). Damit habe sie sich faktisch auch gegen den gesetzlichen Auftrag der eigenen Stelle ausgesprochen.

Der Fragenkatalog
Die Grünen wollen nun von der Bundesregierung u.a. wissen, wie viele Personen sich bisher an die Antidiskriminierungsstelle gewandt haben, wie viele Personen sich über die Auskunft der Antidiskriminierungsstelle beschwert haben oder in wie vielen Fällen die Antidiskriminierungsstelle bspw. Behörden oder Arbeitgeber um eine Stellungnahme gebeten hat. Außerdem möchten die Grünen mehr über die Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle erfahren oder welche Maßnahmen die Antidiskriminierungsstelle zur Verhinderung von Benachteiligungen ergriffen hat.

Schließlich gehen die Grünen auch auf den sog. „Pakt mit der Wirtschaft“ ein und wollen bspw. wissen, in welcher Weise das „Pakt“ dazu beiträgt, individuellen Rechten gegenüber Unternehmen Geltung zu verschaffen oder in welchen Zusammenhang das „Pakt“ mit den gesetzlichen Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle steht? (BT-D, MiG)

Autor: Redaktion

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Ein Kommentar
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  1. [...] die Kleine Anfrage der Grünen mit insgesamt 54 Fragen ließ Schlimmes erahnen (wir berichteten), was sich nun bewahrheitet hat. So haben die ADS seit seiner Gründung am 18.08.2006 bis Ende [...]


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