Jeder zweite Rechtsextremist ist gewaltorientiert. Das teilt das Bundesinnenministerium mit. Die Radikalisierung erfolgt zunehmend im Internet. Die FDP fordert ein Konzept und eine bessere Ausstattung des Verfassungsschutzes.
Sachsens Ministerpräsident Kretschmer sieht den Kampf gegen Rechtsextremismus als eine vordringliche Aufgabe in seinem Bundesland an. Verfassungsschutz-Präsident sieht besorgniserregende Entwicklungen in der rechtsextremistischen Szene.
Die rechtsextreme AfD darf vom Verfassungsschutz nicht als "Prüffall" bezeichnen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Es fehle eine Rechtsgrundlage.
Der Verfassungsschutz hat auch in Rheinland-Pfalz die AfD ins Visier genommen. Dass beim Verhältnis zwischen Partei und rechtsextremen Kräften weiter Klärungsbedarf besteht, zeigt auch die Gerichtsverhandlung im Fall des Abgeordneten Jens Ahnemüller. Von Karsten Packeiser
Die AfD als Gesamtpartei ist im Visier des Verfassungsschutzes. Behördenchef Haldenwang hat die Partei zum Prüffall erklärt. Bei der Jugendorganisation und dem Flügel um Thüringens AfD-Landeschef Höcke will der Verfassungsschutz genauer hinschauen.
"Pro Chemnitz" wird seit Ende 2018 vom sächsischen Verfassungsschutz beobachtet. Die Organisation rief zu mehreren ausländerfeindlichen Demonstrationen auf und ist nach Angaben des Amtes tief verwurzelt in der rechtsextremistischen Szene.
Nach seinen umstrittenen Äußerungen über die Ereignisse in Chemnitz sollte Verfassungsschutzchef Maaßen zunächst versetzt werden, nun wird er doch in den Ruhestand geschickt. Bundesinnenminister Seehofer spricht von inakzeptablen Aussagen.
Der sächsische Verfassungsschutz warnt: weitere fremdenfeindliche Gewaltakte sind in Chemnitz zu befürchten. In rechtsextremen Kreisen sei eine Mobilisierung zu beobachten.
Der gehemmte, stets latent vorhandene Rassismus der Union findet in der AfD sein Sprachrohr, auf das er in Zukunft nicht mehr wird verzichten wollen wird. Wie sonst kann man sich die Causa Seehofer und Maaßen erklären? Von Sven Bensmann
Der Verfassungsschutz muss Auskunft über die Vernichtung von NSU-Akten und über den Ausgang von Disziplinarverfahren gegen Mitarbeiter geben. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Münster. Der Verfassungsschutz verweigert die Auskunft seit Jahren.