Auch 30 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention besteht ein großer Handlungsbedarf für ihre umfassende Umsetzung in Deutschland. Solange bleiben „Menschenwürde“, „Freiheit“, „Demokratie“ und „Rechtsstaatlichkeit“ in Frage gestellt. Von Heiko Kauffmann
Fast 60 Millionen Kinder, die nicht zur Schule gehen können, täglich 15.000 Todesfälle vor dem fünften Geburtstag und eine riesige Kluft zwischen Kindern mit und ohne Chancen: Zum 30. Geburtstag der Kinderrechtskonvention gibt es noch viel zu tun.
Noch nie lebten so viele Kinder im Krieg: Schätzungsweise jedes fünfte Kind wächst in einem Konfliktgebiet auf. Zugleich gibt es mehr Angriffe auf Schulen, und die Zahl der Kindersoldaten steigt. Die Zahl der Kinderrechtsverletzungen hat sich fast verdreifacht. Aktivisten sprechen von "verlorenen Generationen".
In der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Oerlinghausen sind rund 100 Kinder untergebracht. Eine Schule dürfen sie nicht besuchen. Das verletzt grundlegende Kinderrechte. Birgit Morgenrath hat mit Betroffenen gesprochen. Ein Besuch vor Ort. Von Birgit Morgenrath
Die geplante Neuregelung zum Familiennachzug verletzt mehrere Grund- und Menschenrechte. Das geht aus einem Rechtsgutachten hervor, die im Auftrag des Kinderhilfswerks erstellt wurde. Grüne stellen der Bundesregierung ein Armutszeugnis aus.
Wenn es um die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge geht, argumentieren Politiker gerne damit, dass es keinerlei völkerrechtliche Verpflichtung gibt, Familiennachzug zuzulassen. Rechtsexperte Benedikt Behlert erklärt im Gespräch, warum das so nicht stimmt.
Kinder genießen grundsätzlich Schutz nach der EU-Grundrechtcharta und der UN-Kinderrechtskonvention. In der Praxis kommen Völker- und Europarecht aber oft zu kurz. Abhilfe könnte eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz schaffen. Das würde auch Flüchtlingskindern helfen.
Müssen 16-jährige die Kosten für ihre Abschiebung erstatten? Ein Gericht hat entschieden: Ja, sie müssen. Denn laut Ausländerrecht ist man schon ab 16 voll haftbar. Hätte Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention umgesetzt, hätte das Gericht anders entschieden.