Bundesländer, Regierung und Parlament wollen erneut gemeinsam gegen die NPD vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Diesmal geht es nicht um ein Verbot, sondern um den Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung.
Der Bundesrat hat der Grundgesetzänderung zugestimmt, mit deren Hilfe der NPD staatliches Geld gestrichen werden könnte. Länder, Bundestag und Regierung wollen schnell einen Antrag einreichen. Vor der Bundestagswahl erscheint das aber unrealistisch.
In Zukunft können extremistische Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Auch steuerliche Begünstigungen sollen wegfallen. Der Bundestag stimmte für entsprechende Gesetzesänderungen. Treffen dürfte das neue Gesetz als erstes die NPD.
Der Bundestag verabschiedet heute ein Gesetz, das den Ausschluss verfassungsfeindlicher Parteien von der staatlichen Finanzierung regelt. Damit reagiert der Gesetzgeber auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang des Jahres. Der SPD-Politiker Karamba Diaby über die NPD, Parteiverbote und Bananenwürfe. Von Karamba Diaby Von Karamba Diaby
Die rechtsextreme NPD soll von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden. Einer entsprechenden Gesetzesinitiative wurde im Bundesrat einstimmig zugestimmt.
Im Jahre 2015 flossen rund 1,3 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung an die NPD. Dieser Geldfluss soll mit einer Bundesratsinitiative beendet werden. Eine entsprechende Entschließung wurde auf den Weg gebracht.
Für jede Stimme bei den Wahlen erhalten Parteien bis zu einen Euro vom Staat. Von dieser staatlichen Parteienfinanzierung profitiert auch die rechtsextreme NPD. Niedersachsen will dies mit einer Bundesratsinitiative ändern.