NSU Urteil

Keine Einsicht in Bundeswehrakte von Uwe Mundlos für Springer-Verlag

29.06.2015

Die Bundeswehrakten des toten NSU-Mitglieds Uwe Mundlos sind nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln Verschlussache. Ihre Veröffentlichung könne sich negativ auf "sicherheitsempfindliche Belange" Deutschlands auswirken.